dem Mangel einer gehörigen Bevölkerung da- durch desto leichter zu erreichen. In Böhmen blühete zu Anfange des 17ten Jahrhunderts und auch schon im 16ten nach dem Zeugniß des Je- suiten Balbini in seiner böhmischen Historie I. 45. der Röthebau sehr; er wurde aber im dreyßig- jährigen Kriege verstöret und zu Grunde gerich- tet. Er wich nach Schlesien, wo diese Cultur noch itzt vorzüglich ist. Ueberhaupt war Böhmen vor dem dreyßigjährigen Kriege eines der culti- virtesten Länder; und nur erst seit diesen unglück- lichen Zeiten liegt es so sehr darnieder, welches nicht ohne Begünstigung der Regierung zu ge- schehen scheint, die dadurch dieses ehemals so zu Unruhen geneigte Reich in einer beständigen Schwäche zu erhalten sucht, um sich desselben de- sto mehr zu versichern. Sachsen hat einen gro- ßen Theil seiner leinen und wollenen Manufaktu- ren dem Staatsfehler des Hauses Oesterreich, welchen es durch die Religionsbedruckungen in Böhmen im 17ten Jahrhunderte begieng, zu ver- danken. So finden sich auch in andern Gegen- den Deutschlands theils Spuren von Privatbe- mühungen, daß man immer mehr Land anzubauen gesucht und Waldungen deshalb ausgerottet, so, daß viele Fürsten sich genöthiget sahen, in ihren Forstordnungen dergleichen Unternehmen zu hin- dern, damit nicht die Waldungen litten. So untersagt Herzog Johann Friedrich zu Würtem- berg im J. 1614 die Neugereuten zu Egerten Acker, Wiesen, Weingärten, Weidgängen, welche
aus
dem Mangel einer gehoͤrigen Bevoͤlkerung da- durch deſto leichter zu erreichen. In Boͤhmen bluͤhete zu Anfange des 17ten Jahrhunderts und auch ſchon im 16ten nach dem Zeugniß des Je- ſuiten Balbini in ſeiner boͤhmiſchen Hiſtorie I. 45. der Roͤthebau ſehr; er wurde aber im dreyßig- jaͤhrigen Kriege verſtoͤret und zu Grunde gerich- tet. Er wich nach Schleſien, wo dieſe Cultur noch itzt vorzuͤglich iſt. Ueberhaupt war Boͤhmen vor dem dreyßigjaͤhrigen Kriege eines der culti- virteſten Laͤnder; und nur erſt ſeit dieſen ungluͤck- lichen Zeiten liegt es ſo ſehr darnieder, welches nicht ohne Beguͤnſtigung der Regierung zu ge- ſchehen ſcheint, die dadurch dieſes ehemals ſo zu Unruhen geneigte Reich in einer beſtaͤndigen Schwaͤche zu erhalten ſucht, um ſich deſſelben de- ſto mehr zu verſichern. Sachſen hat einen gro- ßen Theil ſeiner leinen und wollenen Manufaktu- ren dem Staatsfehler des Hauſes Oeſterreich, welchen es durch die Religionsbedruckungen in Boͤhmen im 17ten Jahrhunderte begieng, zu ver- danken. So finden ſich auch in andern Gegen- den Deutſchlands theils Spuren von Privatbe- muͤhungen, daß man immer mehr Land anzubauen geſucht und Waldungen deshalb ausgerottet, ſo, daß viele Fuͤrſten ſich genoͤthiget ſahen, in ihren Forſtordnungen dergleichen Unternehmen zu hin- dern, damit nicht die Waldungen litten. So unterſagt Herzog Johann Friedrich zu Wuͤrtem- berg im J. 1614 die Neugereuten zu Egerten Acker, Wieſen, Weingaͤrten, Weidgaͤngen, welche
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dem Mangel einer gehoͤrigen Bevoͤlkerung da-
durch deſto leichter zu erreichen. In Boͤhmen
bluͤhete zu Anfange des 17ten Jahrhunderts und
auch ſchon im 16ten nach dem Zeugniß des Je-
ſuiten Balbini in ſeiner boͤhmiſchen Hiſtorie I. 45.
der Roͤthebau ſehr; er wurde aber im dreyßig-
jaͤhrigen Kriege verſtoͤret und zu Grunde gerich-
tet. Er wich nach Schleſien, wo dieſe Cultur
noch itzt vorzuͤglich iſt. Ueberhaupt war Boͤhmen
vor dem dreyßigjaͤhrigen Kriege eines der culti-
virteſten Laͤnder; und nur erſt ſeit dieſen ungluͤck-
lichen Zeiten liegt es ſo ſehr darnieder, welches
nicht ohne Beguͤnſtigung der Regierung zu ge-
ſchehen ſcheint, die dadurch dieſes ehemals ſo zu
Unruhen geneigte Reich in einer beſtaͤndigen
Schwaͤche zu erhalten ſucht, um ſich deſſelben de-
ſto mehr zu verſichern. Sachſen hat einen gro-
ßen Theil ſeiner leinen und wollenen Manufaktu-
ren dem Staatsfehler des Hauſes Oeſterreich,
welchen es durch die Religionsbedruckungen in
Boͤhmen im 17ten Jahrhunderte begieng, zu ver-
danken. So finden ſich auch in andern Gegen-
den Deutſchlands theils Spuren von Privatbe-
muͤhungen, daß man immer mehr Land anzubauen
geſucht und Waldungen deshalb ausgerottet, ſo,
daß viele Fuͤrſten ſich genoͤthiget ſahen, in ihren
Forſtordnungen dergleichen Unternehmen zu hin-
dern, damit nicht die Waldungen litten. So
unterſagt Herzog Johann Friedrich zu Wuͤrtem-
berg im J. 1614 die Neugereuten zu Egerten
Acker, Wieſen, Weingaͤrten, Weidgaͤngen, welche
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/121>, abgerufen am 26.11.2024.
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