rohen Krapps zu seiner Fabrik, von den Re- cognitionsgeldern für die Krappmühlen, von Nahrungschatzung wegen der Krappfabriken und Handlung und allen Auflagen in Ansehung derselben, von den Transitabgaben so wohl für die zum Hausgebrauch der Fabrikgenossen, als auch für die zur Krappfabrik erforderlichen in- und ausländischen Haupt- und Nebenmateria- lien. Zwar scheint dieses einem Monopol ähnlich und wird vielleicht daher von einigen getadelt wer- den; allein wenn dieses wegen Emporbringung eines Nahrungsgeschäftes geschiehet, in den Händen eines oder mehrerer Unterthanen, und zugleich so eingerichtet ist, daß es nun dienet, dieses Nahrungsgeschäft auszubreiten und ge- meiner zu machen, so werden dergleichen Ein- richtungen mehr Lob als Tadel verdienen. Man hat dieses Mittel in der Pfalz bey der Seiden- cultur nicht ohne Glück angewendet, so wie man auch hier bey dem Krappbaue große Vortheile davon ziehen wird. Man verbindet auf diese Art die Ermunterungen zum Anbau, die Be- arbeitung und die Ausbreitung der dazu nöthi- gen Kenntnisse, den Absatz und die Handlung. Zu mehrerer Aufmunterung des Churpfälzischen Landmannes zu diesem so vortheilhaften Geschäf- te ward zugleich verordnet, daß er in den nächsten 20 Jahren, während welchen dieses Privilegi- um dauert, gesichert sey für die Erhöhung der auf den Krappbauäckern und Gebäuden wirklich haftenden Realbeschwer-den, damit dieselben
nicht
rohen Krapps zu ſeiner Fabrik, von den Re- cognitionsgeldern fuͤr die Krappmuͤhlen, von Nahrungschatzung wegen der Krappfabriken und Handlung und allen Auflagen in Anſehung derſelben, von den Tranſitabgaben ſo wohl fuͤr die zum Hausgebrauch der Fabrikgenoſſen, als auch fuͤr die zur Krappfabrik erforderlichen in- und auslaͤndiſchen Haupt- und Nebenmateria- lien. Zwar ſcheint dieſes einem Monopol aͤhnlich und wird vielleicht daher von einigen getadelt wer- den; allein wenn dieſes wegen Emporbringung eines Nahrungsgeſchaͤftes geſchiehet, in den Haͤnden eines oder mehrerer Unterthanen, und zugleich ſo eingerichtet iſt, daß es nun dienet, dieſes Nahrungsgeſchaͤft auszubreiten und ge- meiner zu machen, ſo werden dergleichen Ein- richtungen mehr Lob als Tadel verdienen. Man hat dieſes Mittel in der Pfalz bey der Seiden- cultur nicht ohne Gluͤck angewendet, ſo wie man auch hier bey dem Krappbaue große Vortheile davon ziehen wird. Man verbindet auf dieſe Art die Ermunterungen zum Anbau, die Be- arbeitung und die Ausbreitung der dazu noͤthi- gen Kenntniſſe, den Abſatz und die Handlung. Zu mehrerer Aufmunterung des Churpfaͤlziſchen Landmannes zu dieſem ſo vortheilhaften Geſchaͤf- te ward zugleich verordnet, daß er in den naͤchſten 20 Jahren, waͤhrend welchen dieſes Privilegi- um dauert, geſichert ſey fuͤr die Erhoͤhung der auf den Krappbauaͤckern und Gebaͤuden wirklich haftenden Realbeſchwer-den, damit dieſelben
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rohen Krapps zu ſeiner Fabrik, von den Re-
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Nahrungschatzung wegen der Krappfabriken
und Handlung und allen Auflagen in Anſehung
derſelben, von den Tranſitabgaben ſo wohl fuͤr
die zum Hausgebrauch der Fabrikgenoſſen, als
auch fuͤr die zur Krappfabrik erforderlichen in-
und auslaͤndiſchen Haupt- und Nebenmateria-
lien. Zwar ſcheint dieſes einem Monopol aͤhnlich
und wird vielleicht daher von einigen getadelt wer-
den; allein wenn dieſes wegen Emporbringung
eines Nahrungsgeſchaͤftes geſchiehet, in den
Haͤnden eines oder mehrerer Unterthanen, und
zugleich ſo eingerichtet iſt, daß es nun dienet,
dieſes Nahrungsgeſchaͤft auszubreiten und ge-
meiner zu machen, ſo werden dergleichen Ein-
richtungen mehr Lob als Tadel verdienen. Man
hat dieſes Mittel in der Pfalz bey der Seiden-
cultur nicht ohne Gluͤck angewendet, ſo wie man
auch hier bey dem Krappbaue große Vortheile
davon ziehen wird. Man verbindet auf dieſe
Art die Ermunterungen zum Anbau, die Be-
arbeitung und die Ausbreitung der dazu noͤthi-
gen Kenntniſſe, den Abſatz und die Handlung.
Zu mehrerer Aufmunterung des Churpfaͤlziſchen
Landmannes zu dieſem ſo vortheilhaften Geſchaͤf-
te ward zugleich verordnet, daß er in den naͤchſten
20 Jahren, waͤhrend welchen dieſes Privilegi-
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auf den Krappbauaͤckern und Gebaͤuden wirklich
haftenden Realbeſchwer-den, damit dieſelben
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/186>, abgerufen am 21.11.2024.
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