Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781.der so berühmte Oekonome seiner Zeit giebt uns Zeidler daß mans am andern Orte mit ihnen auch also
halten muß. §. 2. Hier in der Nähe um Berlin halten die Zeidler vom Fürstenwalde, Storkow, Köpenik, Beßkow, und da umher etc. alle Jahre einen Tag zum Kihnbaum jenseit Lutenberge, am Sonn- tage nach Bernhardi. Dahin kommen denn viel Zeidler, mehr denn in die dreyßig. Da ge- ben sie meinem Herrn 4 Tonnen Honig, oder wenn sie nicht Honig geben können, so zahlen sie davor 36 Thlr. aus. Da richten und urthei- len sie unter einander, was ein jeder das Jahr durch verbrochen oder verwirkt hat. Hat sich nun einer etwa an eines andern seinen Beuten vergriffen, oder einen Schwarm aufgefangen, oder was er sonst mag gethan haben, so wird er allda gebunden, und hinter den Ofen gesetzt, und wird heiß eingeheizt. Wer ihm einen Trunk Bier schenkt, der muß eine Tonne Bier zur Stra- fe geben. Es wird ihnen auch allda von we- gen meines Herrn verreichet eine Tonne Bier, und 2 Schll. Brod, und ein Viertel Erbsen: darzu legen sie von dem Ihrigen auch noch ande- re vier Vaß, und schlemmen etliche Tage nach einander. §. 3. Sie haben außerdem schöne Heyden, und schöne Wiesen darzu. Sie kaufen einander die Honigzeidelung, Bienen und Beuten ab, wie andere gemeine Erbgüther, geben Leihkauf und werden eingewiesen. Darnach die Heyden sind, darnach geben sie davor. Wer nur eine halbe Heyde hat, der giebt nur die Hälfte; wer eine ganze der ſo beruͤhmte Oekonome ſeiner Zeit giebt uns Zeidler daß mans am andern Orte mit ihnen auch alſo
halten muß. §. 2. Hier in der Naͤhe um Berlin halten die Zeidler vom Fuͤrſtenwalde, Storkow, Koͤpenik, Beßkow, und da umher ꝛc. alle Jahre einen Tag zum Kihnbaum jenſeit Lutenberge, am Sonn- tage nach Bernhardi. Dahin kommen denn viel Zeidler, mehr denn in die dreyßig. Da ge- ben ſie meinem Herrn 4 Tonnen Honig, oder wenn ſie nicht Honig geben koͤnnen, ſo zahlen ſie davor 36 Thlr. aus. Da richten und urthei- len ſie unter einander, was ein jeder das Jahr durch verbrochen oder verwirkt hat. Hat ſich nun einer etwa an eines andern ſeinen Beuten vergriffen, oder einen Schwarm aufgefangen, oder was er ſonſt mag gethan haben, ſo wird er allda gebunden, und hinter den Ofen geſetzt, und wird heiß eingeheizt. Wer ihm einen Trunk Bier ſchenkt, der muß eine Tonne Bier zur Stra- fe geben. Es wird ihnen auch allda von we- gen meines Herrn verreichet eine Tonne Bier, und 2 Schll. Brod, und ein Viertel Erbſen: darzu legen ſie von dem Ihrigen auch noch ande- re vier Vaß, und ſchlemmen etliche Tage nach einander. §. 3. Sie haben außerdem ſchoͤne Heyden, und ſchoͤne Wieſen darzu. Sie kaufen einander die Honigzeidelung, Bienen und Beuten ab, wie andere gemeine Erbguͤther, geben Leihkauf und werden eingewieſen. Darnach die Heyden ſind, darnach geben ſie davor. Wer nur eine halbe Heyde hat, der giebt nur die Haͤlfte; wer eine ganze <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0348" n="322"/> der ſo beruͤhmte Oekonome ſeiner Zeit giebt uns<lb/> Nachricht von derſelben. Er ſagt: daß die<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Zeidler</fw><lb/><note next="#seg2pn_25_3" xml:id="seg2pn_25_2" prev="#seg2pn_25_1" place="foot" n="n)">daß mans am andern Orte mit ihnen auch alſo<lb/> halten muß.<lb/> §. 2. Hier in der Naͤhe um Berlin halten die<lb/> Zeidler vom Fuͤrſtenwalde, Storkow, Koͤpenik,<lb/> Beßkow, und da umher ꝛc. alle Jahre einen Tag<lb/> zum Kihnbaum jenſeit Lutenberge, am Sonn-<lb/> tage nach Bernhardi. Dahin kommen denn<lb/> viel Zeidler, mehr denn in die dreyßig. Da ge-<lb/> ben ſie meinem Herrn 4 Tonnen Honig, oder<lb/> wenn ſie nicht Honig geben koͤnnen, ſo zahlen<lb/> ſie davor 36 Thlr. aus. Da richten und urthei-<lb/> len ſie unter einander, was ein jeder das Jahr<lb/> durch verbrochen oder verwirkt hat. Hat ſich<lb/> nun einer etwa an eines andern ſeinen Beuten<lb/> vergriffen, oder einen Schwarm aufgefangen,<lb/> oder was er ſonſt mag gethan haben, ſo wird<lb/> er allda gebunden, und hinter den Ofen geſetzt,<lb/> und wird heiß eingeheizt. Wer ihm einen Trunk<lb/> Bier ſchenkt, der muß eine Tonne Bier zur Stra-<lb/> fe geben. Es wird ihnen auch allda von we-<lb/> gen meines Herrn verreichet eine Tonne Bier,<lb/> und 2 Schll. Brod, und ein Viertel Erbſen:<lb/> darzu legen ſie von dem Ihrigen auch noch ande-<lb/> re vier Vaß, und ſchlemmen etliche Tage nach<lb/> einander.<lb/> §. 3. Sie haben außerdem ſchoͤne Heyden,<lb/> und ſchoͤne Wieſen darzu. Sie kaufen einander<lb/> die Honigzeidelung, Bienen und Beuten ab, wie<lb/> andere gemeine Erbguͤther, geben Leihkauf und<lb/> werden eingewieſen. Darnach die Heyden ſind,<lb/> darnach geben ſie davor. Wer nur eine halbe<lb/> Heyde hat, der giebt nur die Haͤlfte; wer eine<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ganze</fw></note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [322/0348]
der ſo beruͤhmte Oekonome ſeiner Zeit giebt uns
Nachricht von derſelben. Er ſagt: daß die
Zeidler
n)
n) daß mans am andern Orte mit ihnen auch alſo
halten muß.
§. 2. Hier in der Naͤhe um Berlin halten die
Zeidler vom Fuͤrſtenwalde, Storkow, Koͤpenik,
Beßkow, und da umher ꝛc. alle Jahre einen Tag
zum Kihnbaum jenſeit Lutenberge, am Sonn-
tage nach Bernhardi. Dahin kommen denn
viel Zeidler, mehr denn in die dreyßig. Da ge-
ben ſie meinem Herrn 4 Tonnen Honig, oder
wenn ſie nicht Honig geben koͤnnen, ſo zahlen
ſie davor 36 Thlr. aus. Da richten und urthei-
len ſie unter einander, was ein jeder das Jahr
durch verbrochen oder verwirkt hat. Hat ſich
nun einer etwa an eines andern ſeinen Beuten
vergriffen, oder einen Schwarm aufgefangen,
oder was er ſonſt mag gethan haben, ſo wird
er allda gebunden, und hinter den Ofen geſetzt,
und wird heiß eingeheizt. Wer ihm einen Trunk
Bier ſchenkt, der muß eine Tonne Bier zur Stra-
fe geben. Es wird ihnen auch allda von we-
gen meines Herrn verreichet eine Tonne Bier,
und 2 Schll. Brod, und ein Viertel Erbſen:
darzu legen ſie von dem Ihrigen auch noch ande-
re vier Vaß, und ſchlemmen etliche Tage nach
einander.
§. 3. Sie haben außerdem ſchoͤne Heyden,
und ſchoͤne Wieſen darzu. Sie kaufen einander
die Honigzeidelung, Bienen und Beuten ab, wie
andere gemeine Erbguͤther, geben Leihkauf und
werden eingewieſen. Darnach die Heyden ſind,
darnach geben ſie davor. Wer nur eine halbe
Heyde hat, der giebt nur die Haͤlfte; wer eine
ganze
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