che Waldbienenzucht unschädlich seyn, wenn man in einer dazu gut gelegenen Waldgegend, wo vornehmlich viel Bienennahrung ist, einge- zäunte Bienengärten, deren einer von dem an- dern wenigstens drey Vierthelstunden entfernt wäre, anlegte, und sie mit Gräben umzöge; wobey jeder, der darinne Bienen halten wollte, angeloben müßte, nach den bessern Grundsätzen zu handeln, besondere Bienenstände zu bauen und die Bienen in breternen oder Strohbeuten zu verpflegen. Es müßten dazu besondere un- terrichtete Bienenwärter bestellt werden. Die- ses wäre einer der vorzüglichsten Fälle, wo die Riemische Landbienenzucht am besten angebracht wäre, da der Landmann oder Städter, zumal wenn er etwas entfernt von dergleichen Bienen- wäldern liegt, von seinen übrigen Geschäften nicht abgehalten würde.
In diesem Jahrhunderte erhielt die Bienen- zucht mehrere Schriftsteller, sowohl was den ökonomischen als juristischen Theil derselben be- traf. Die allgemeinen ökonomischen Schrift- steller behandelten dieselbe auch; vornehmlich Coler, der auch noch in diesem Jahrhunderte schrieb, und Hohberg: was aber die besondern betrifft, so gehören hierher Kräutermann, Höf- ler, der Verfasser des sorgfältigen Bienenhal- ters, welcher 1677 zu Osnabrück erschien. Von den Bienen und dem Bienenrecht handeln Beck, Grüzmann, Jos. Werder, Joh. Göthe, Pet.
Müller,
che Waldbienenzucht unſchaͤdlich ſeyn, wenn man in einer dazu gut gelegenen Waldgegend, wo vornehmlich viel Bienennahrung iſt, einge- zaͤunte Bienengaͤrten, deren einer von dem an- dern wenigſtens drey Vierthelſtunden entfernt waͤre, anlegte, und ſie mit Graͤben umzoͤge; wobey jeder, der darinne Bienen halten wollte, angeloben muͤßte, nach den beſſern Grundſaͤtzen zu handeln, beſondere Bienenſtaͤnde zu bauen und die Bienen in breternen oder Strohbeuten zu verpflegen. Es muͤßten dazu beſondere un- terrichtete Bienenwaͤrter beſtellt werden. Die- ſes waͤre einer der vorzuͤglichſten Faͤlle, wo die Riemiſche Landbienenzucht am beſten angebracht waͤre, da der Landmann oder Staͤdter, zumal wenn er etwas entfernt von dergleichen Bienen- waͤldern liegt, von ſeinen uͤbrigen Geſchaͤften nicht abgehalten wuͤrde.
In dieſem Jahrhunderte erhielt die Bienen- zucht mehrere Schriftſteller, ſowohl was den oͤkonomiſchen als juriſtiſchen Theil derſelben be- traf. Die allgemeinen oͤkonomiſchen Schrift- ſteller behandelten dieſelbe auch; vornehmlich Coler, der auch noch in dieſem Jahrhunderte ſchrieb, und Hohberg: was aber die beſondern betrifft, ſo gehoͤren hierher Kraͤutermann, Hoͤf- ler, der Verfaſſer des ſorgfaͤltigen Bienenhal- ters, welcher 1677 zu Osnabruͤck erſchien. Von den Bienen und dem Bienenrecht handeln Beck, Gruͤzmann, Joſ. Werder, Joh. Goͤthe, Pet.
Muͤller,
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che Waldbienenzucht unſchaͤdlich ſeyn, wenn
man in einer dazu gut gelegenen Waldgegend,
wo vornehmlich viel Bienennahrung iſt, einge-
zaͤunte Bienengaͤrten, deren einer von dem an-
dern wenigſtens drey Vierthelſtunden entfernt
waͤre, anlegte, und ſie mit Graͤben umzoͤge;
wobey jeder, der darinne Bienen halten wollte,
angeloben muͤßte, nach den beſſern Grundſaͤtzen
zu handeln, beſondere Bienenſtaͤnde zu bauen
und die Bienen in breternen oder Strohbeuten
zu verpflegen. Es muͤßten dazu beſondere un-
terrichtete Bienenwaͤrter beſtellt werden. Die-
ſes waͤre einer der vorzuͤglichſten Faͤlle, wo die
Riemiſche Landbienenzucht am beſten angebracht
waͤre, da der Landmann oder Staͤdter, zumal
wenn er etwas entfernt von dergleichen Bienen-
waͤldern liegt, von ſeinen uͤbrigen Geſchaͤften
nicht abgehalten wuͤrde.
In dieſem Jahrhunderte erhielt die Bienen-
zucht mehrere Schriftſteller, ſowohl was den
oͤkonomiſchen als juriſtiſchen Theil derſelben be-
traf. Die allgemeinen oͤkonomiſchen Schrift-
ſteller behandelten dieſelbe auch; vornehmlich
Coler, der auch noch in dieſem Jahrhunderte
ſchrieb, und Hohberg: was aber die beſondern
betrifft, ſo gehoͤren hierher Kraͤutermann, Hoͤf-
ler, der Verfaſſer des ſorgfaͤltigen Bienenhal-
ters, welcher 1677 zu Osnabruͤck erſchien. Von
den Bienen und dem Bienenrecht handeln Beck,
Gruͤzmann, Joſ. Werder, Joh. Goͤthe, Pet.
Muͤller,
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/360>, abgerufen am 26.11.2024.
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