Müller, Schwarz, Leiser. g) Man kann überhaupt als eine Regel in diesen Zeiten an- nehmen, daß diejenigen ökonomischen Gegen- stände, welche öfters bey den Rechtsstühlen we- gen Streitigkeiten vorkommen, auch noch die meisten Schriftsteller erhielten. Dieses gescha- he bey den Bienen um desto mehr, je mehr die Rechtsgelehrten mit dem Forstrecht wegen des Interesse der Höfe sich zu beschäftigen genöthi- get waren.
Im achtzehnten Jahrhunderte.
In dem achtzehnten Jahrhunderte waren verschiedene Zeidlergesellschaften ganz verloren, sonderlich hatte dieses Schicksal die ehemals so berühmte Nürnbergische. Die einschüchtigen Zeidelgüter geriethen meist in die Hände der Landleute, die keine Zeidler waren. Die Zei- delmütter wurden von ihren Besitzern, meist begüterten Nürnbergern, in angenehme Herren- sitze verwandelt, zu denen andere Zeidelgüter gehörig und zinsbar sind. Es pflegen daselbst keine Zeidler mehr die Bienen; obgleich zum Beylegen geringer Civilsachen über diese Zei- delgüter noch jährlich zu Feucht sechsmal Ge- richt gehalten, und von dem Amtmann des Lau- renzer Waldes mit 6 Waldherren, einem Un- terrichter und 12 Schöppen, welche aus 26
befrey-
g) Kräutermanns Bienenwirth. Höflers Anwei- sung zur Bienenzucht. Pet. Müller diss. de iure apum. Gottfr. Christoph Leiser Ius geor- gicum.
Muͤller, Schwarz, Leiſer. g) Man kann uͤberhaupt als eine Regel in dieſen Zeiten an- nehmen, daß diejenigen oͤkonomiſchen Gegen- ſtaͤnde, welche oͤfters bey den Rechtsſtuͤhlen we- gen Streitigkeiten vorkommen, auch noch die meiſten Schriftſteller erhielten. Dieſes geſcha- he bey den Bienen um deſto mehr, je mehr die Rechtsgelehrten mit dem Forſtrecht wegen des Intereſſe der Hoͤfe ſich zu beſchaͤftigen genoͤthi- get waren.
Im achtzehnten Jahrhunderte.
In dem achtzehnten Jahrhunderte waren verſchiedene Zeidlergeſellſchaften ganz verloren, ſonderlich hatte dieſes Schickſal die ehemals ſo beruͤhmte Nuͤrnbergiſche. Die einſchuͤchtigen Zeidelguͤter geriethen meiſt in die Haͤnde der Landleute, die keine Zeidler waren. Die Zei- delmuͤtter wurden von ihren Beſitzern, meiſt beguͤterten Nuͤrnbergern, in angenehme Herren- ſitze verwandelt, zu denen andere Zeidelguͤter gehoͤrig und zinsbar ſind. Es pflegen daſelbſt keine Zeidler mehr die Bienen; obgleich zum Beylegen geringer Civilſachen uͤber dieſe Zei- delguͤter noch jaͤhrlich zu Feucht ſechsmal Ge- richt gehalten, und von dem Amtmann des Lau- renzer Waldes mit 6 Waldherren, einem Un- terrichter und 12 Schoͤppen, welche aus 26
befrey-
g) Kraͤutermanns Bienenwirth. Hoͤflers Anwei- ſung zur Bienenzucht. Pet. Muͤller diſſ. de iure apum. Gottfr. Chriſtoph Leiſer Ius geor- gicum.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0361"n="335"/>
Muͤller, Schwarz, Leiſer. <noteplace="foot"n="g)">Kraͤutermanns Bienenwirth. Hoͤflers Anwei-<lb/>ſung zur Bienenzucht. Pet. Muͤller <hirendition="#aq">diſſ. de<lb/>
iure apum.</hi> Gottfr. Chriſtoph Leiſer <hirendition="#aq">Ius geor-<lb/>
gicum.</hi></note> Man kann<lb/>
uͤberhaupt als eine Regel in dieſen Zeiten an-<lb/>
nehmen, daß diejenigen oͤkonomiſchen Gegen-<lb/>ſtaͤnde, welche oͤfters bey den Rechtsſtuͤhlen we-<lb/>
gen Streitigkeiten vorkommen, auch noch die<lb/>
meiſten Schriftſteller erhielten. Dieſes geſcha-<lb/>
he bey den Bienen um deſto mehr, je mehr die<lb/>
Rechtsgelehrten mit dem Forſtrecht wegen des<lb/>
Intereſſe der Hoͤfe ſich zu beſchaͤftigen genoͤthi-<lb/>
get waren.</p></div><lb/><divn="2"><head><hirendition="#fr">Im achtzehnten Jahrhunderte.</hi></head><lb/><p>In dem achtzehnten Jahrhunderte waren<lb/>
verſchiedene Zeidlergeſellſchaften ganz verloren,<lb/>ſonderlich hatte dieſes Schickſal die ehemals ſo<lb/>
beruͤhmte Nuͤrnbergiſche. Die einſchuͤchtigen<lb/>
Zeidelguͤter geriethen meiſt in die Haͤnde der<lb/>
Landleute, die keine Zeidler waren. Die Zei-<lb/>
delmuͤtter wurden von ihren Beſitzern, meiſt<lb/>
beguͤterten Nuͤrnbergern, in angenehme Herren-<lb/>ſitze verwandelt, zu denen andere Zeidelguͤter<lb/>
gehoͤrig und zinsbar ſind. Es pflegen daſelbſt<lb/>
keine Zeidler mehr die Bienen; obgleich zum<lb/>
Beylegen geringer Civilſachen uͤber dieſe Zei-<lb/>
delguͤter noch jaͤhrlich zu Feucht ſechsmal Ge-<lb/>
richt gehalten, und von dem Amtmann des Lau-<lb/>
renzer Waldes mit 6 Waldherren, einem Un-<lb/>
terrichter und 12 Schoͤppen, welche aus 26<lb/><fwplace="bottom"type="catch">befrey-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[335/0361]
Muͤller, Schwarz, Leiſer. g) Man kann
uͤberhaupt als eine Regel in dieſen Zeiten an-
nehmen, daß diejenigen oͤkonomiſchen Gegen-
ſtaͤnde, welche oͤfters bey den Rechtsſtuͤhlen we-
gen Streitigkeiten vorkommen, auch noch die
meiſten Schriftſteller erhielten. Dieſes geſcha-
he bey den Bienen um deſto mehr, je mehr die
Rechtsgelehrten mit dem Forſtrecht wegen des
Intereſſe der Hoͤfe ſich zu beſchaͤftigen genoͤthi-
get waren.
Im achtzehnten Jahrhunderte.
In dem achtzehnten Jahrhunderte waren
verſchiedene Zeidlergeſellſchaften ganz verloren,
ſonderlich hatte dieſes Schickſal die ehemals ſo
beruͤhmte Nuͤrnbergiſche. Die einſchuͤchtigen
Zeidelguͤter geriethen meiſt in die Haͤnde der
Landleute, die keine Zeidler waren. Die Zei-
delmuͤtter wurden von ihren Beſitzern, meiſt
beguͤterten Nuͤrnbergern, in angenehme Herren-
ſitze verwandelt, zu denen andere Zeidelguͤter
gehoͤrig und zinsbar ſind. Es pflegen daſelbſt
keine Zeidler mehr die Bienen; obgleich zum
Beylegen geringer Civilſachen uͤber dieſe Zei-
delguͤter noch jaͤhrlich zu Feucht ſechsmal Ge-
richt gehalten, und von dem Amtmann des Lau-
renzer Waldes mit 6 Waldherren, einem Un-
terrichter und 12 Schoͤppen, welche aus 26
befrey-
g) Kraͤutermanns Bienenwirth. Hoͤflers Anwei-
ſung zur Bienenzucht. Pet. Muͤller diſſ. de
iure apum. Gottfr. Chriſtoph Leiſer Ius geor-
gicum.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/361>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.