Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781.Nachkommen das traurige Andenken zu entzie- Wären die Bemühungen um die Oekonomie stischer
Nachkommen das traurige Andenken zu entzie- Waͤren die Bemuͤhungen um die Oekonomie ſtiſcher
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0053" n="27"/> Nachkommen das traurige Andenken zu entzie-<lb/> hen; wir finden daher um dieſe Zeiten viel Er-<lb/> munterungen zu Anbau der Laͤndereyen. So er-<lb/> ſchien in Sachſen 1649 ein Befehl die Erlaſſung<lb/> der alten reſtirenden Gefaͤlle und auf wuͤſten Guͤ-<lb/> thern liegender Hufengelder betreffend; ingleichen<lb/> 1650 wegen der Ertheilung des Buͤrgerrechts<lb/> an die ſich niederlaſſenden, und ein anderweitiger<lb/> Befehl wegen Erlaſſung der alten reſtirenden Ge-<lb/> faͤlle auf wuͤſten Guͤtern; im J. 1659 zwey ver-<lb/> ſchiedene Reſolutionen wegen Wiederasfbauung<lb/> des Landes, wie auch im Jahr 1661. Man<lb/> benutzte damals vorzuͤglich in Sachſen die Fehler<lb/> der oͤſterreichiſchen Regierung in Boͤhmen, da-<lb/> her viele Staͤdte in dem ſaͤchſiſchen Erzgebirge<lb/> und der Lauſitz ihren Urſprung den fluͤchtigen Boͤh-<lb/> men zu danken haben.</p><lb/> <p>Waͤren die Bemuͤhungen um die Oekonomie<lb/> in Deutſchland und vorzuͤglich in Sachſen ſo fort-<lb/> gegangen, ſo haͤtten die Deutſchen hierinne un-<lb/> ſtreitig vor allen Nationen einen Vorzug erhalten,<lb/> und die Lehrer derſelben in der Landwirthſchaft<lb/> bleiben koͤnnen. Wiewohl nicht zu laͤugnen, daß<lb/> man in Sachſen noch ſehr an die Landwirthſchaft<lb/> von Seiten der Regierung dachte, ſo wohl in den<lb/> churſaͤchſiſchen als herzoglichen Laͤndern finden ſich<lb/> in den Geſetzen des ſiebenzehnten Jahrhunderts<lb/> Beweiſe hiervon. Vorzuͤglich aber bemuͤhete<lb/> ſich der fromme und weiſe Herzog Ernſt mit ſei-<lb/> nem großen Miniſter, dem von Seckendorf. Er<lb/> erkannte den Werth oͤkonomiſcher und camerali-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſtiſcher</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [27/0053]
Nachkommen das traurige Andenken zu entzie-
hen; wir finden daher um dieſe Zeiten viel Er-
munterungen zu Anbau der Laͤndereyen. So er-
ſchien in Sachſen 1649 ein Befehl die Erlaſſung
der alten reſtirenden Gefaͤlle und auf wuͤſten Guͤ-
thern liegender Hufengelder betreffend; ingleichen
1650 wegen der Ertheilung des Buͤrgerrechts
an die ſich niederlaſſenden, und ein anderweitiger
Befehl wegen Erlaſſung der alten reſtirenden Ge-
faͤlle auf wuͤſten Guͤtern; im J. 1659 zwey ver-
ſchiedene Reſolutionen wegen Wiederasfbauung
des Landes, wie auch im Jahr 1661. Man
benutzte damals vorzuͤglich in Sachſen die Fehler
der oͤſterreichiſchen Regierung in Boͤhmen, da-
her viele Staͤdte in dem ſaͤchſiſchen Erzgebirge
und der Lauſitz ihren Urſprung den fluͤchtigen Boͤh-
men zu danken haben.
Waͤren die Bemuͤhungen um die Oekonomie
in Deutſchland und vorzuͤglich in Sachſen ſo fort-
gegangen, ſo haͤtten die Deutſchen hierinne un-
ſtreitig vor allen Nationen einen Vorzug erhalten,
und die Lehrer derſelben in der Landwirthſchaft
bleiben koͤnnen. Wiewohl nicht zu laͤugnen, daß
man in Sachſen noch ſehr an die Landwirthſchaft
von Seiten der Regierung dachte, ſo wohl in den
churſaͤchſiſchen als herzoglichen Laͤndern finden ſich
in den Geſetzen des ſiebenzehnten Jahrhunderts
Beweiſe hiervon. Vorzuͤglich aber bemuͤhete
ſich der fromme und weiſe Herzog Ernſt mit ſei-
nem großen Miniſter, dem von Seckendorf. Er
erkannte den Werth oͤkonomiſcher und camerali-
ſtiſcher
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