Nur hätte man dabey nicht vergessen sollen, daß diese am sichersten in einer wohl eingerichteten Privatökonomie gegründet wären.
Das im siebenzehenten Jahrhunderte vorzüg- lich durch französische Staatsfehler von neuem in Deutschland, besonders in dem niedern Germa- nien, wieder emporkommenden Manufaktursystem, (denn in den ältern Zeiten hatten die Manufak- turen in Deutschland, besonders dem obern, vor allen andern Landen geblühet,) beförderte einiger- maßen mit den Ackerbau und die Landwirthschaft; so wie auch selbst das Cameralwesen in so fern gewisse Nahrungsgeschäffte auch ein Gegenstand für die Cammer sind; z. B. die Forstwirthschaft, Jagd, Bergbau. Wir finden daher in diesen Zeiten häufige Forst- und Bergwerksordnungen,v) worinnen, sonderlich in den erstern, auch immer die Unterthanen zu einer bessern Wirthschaft und Cultur angewiesen und genöthiget werden, da die Waldungen derselben häufig mit den fürstlichen gränzen, und man überhaupt eine Aufsicht des Fürsten über alle Landeswaldungen, vermöge des ihm zustehenden Forstregals und deren daher ihm zufließenden Einkünfte, vorzüglich aber bey denen von ihm verliehenen Forsten und Wäldern an- nahm. Eben dieses gilt von der Jagd, Fische- rey, und einigen andern Nahrungsgeschäfften, welche zugleich als Regalien für die Cammer ge- hörten.
So
v) S. die Geschichte der Holzcultur; ingleichen die Geschichte des Cameralwesens.
Nur haͤtte man dabey nicht vergeſſen ſollen, daß dieſe am ſicherſten in einer wohl eingerichteten Privatoͤkonomie gegruͤndet waͤren.
Das im ſiebenzehenten Jahrhunderte vorzuͤg- lich durch franzoͤſiſche Staatsfehler von neuem in Deutſchland, beſonders in dem niedern Germa- nien, wieder emporkommenden Manufakturſyſtem, (denn in den aͤltern Zeiten hatten die Manufak- turen in Deutſchland, beſonders dem obern, vor allen andern Landen gebluͤhet,) befoͤrderte einiger- maßen mit den Ackerbau und die Landwirthſchaft; ſo wie auch ſelbſt das Cameralweſen in ſo fern gewiſſe Nahrungsgeſchaͤffte auch ein Gegenſtand fuͤr die Cammer ſind; z. B. die Forſtwirthſchaft, Jagd, Bergbau. Wir finden daher in dieſen Zeiten haͤufige Forſt- und Bergwerksordnungen,v) worinnen, ſonderlich in den erſtern, auch immer die Unterthanen zu einer beſſern Wirthſchaft und Cultur angewieſen und genoͤthiget werden, da die Waldungen derſelben haͤufig mit den fuͤrſtlichen graͤnzen, und man uͤberhaupt eine Aufſicht des Fuͤrſten uͤber alle Landeswaldungen, vermoͤge des ihm zuſtehenden Forſtregals und deren daher ihm zufließenden Einkuͤnfte, vorzuͤglich aber bey denen von ihm verliehenen Forſten und Waͤldern an- nahm. Eben dieſes gilt von der Jagd, Fiſche- rey, und einigen andern Nahrungsgeſchaͤfften, welche zugleich als Regalien fuͤr die Cammer ge- hoͤrten.
So
v) S. die Geſchichte der Holzcultur; ingleichen die Geſchichte des Cameralweſens.
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Nur haͤtte man dabey nicht vergeſſen ſollen, daß
dieſe am ſicherſten in einer wohl eingerichteten
Privatoͤkonomie gegruͤndet waͤren.
Das im ſiebenzehenten Jahrhunderte vorzuͤg-
lich durch franzoͤſiſche Staatsfehler von neuem in
Deutſchland, beſonders in dem niedern Germa-
nien, wieder emporkommenden Manufakturſyſtem,
(denn in den aͤltern Zeiten hatten die Manufak-
turen in Deutſchland, beſonders dem obern, vor
allen andern Landen gebluͤhet,) befoͤrderte einiger-
maßen mit den Ackerbau und die Landwirthſchaft;
ſo wie auch ſelbſt das Cameralweſen in ſo fern
gewiſſe Nahrungsgeſchaͤffte auch ein Gegenſtand
fuͤr die Cammer ſind; z. B. die Forſtwirthſchaft,
Jagd, Bergbau. Wir finden daher in dieſen
Zeiten haͤufige Forſt- und Bergwerksordnungen, v)
worinnen, ſonderlich in den erſtern, auch immer
die Unterthanen zu einer beſſern Wirthſchaft und
Cultur angewieſen und genoͤthiget werden, da die
Waldungen derſelben haͤufig mit den fuͤrſtlichen
graͤnzen, und man uͤberhaupt eine Aufſicht des
Fuͤrſten uͤber alle Landeswaldungen, vermoͤge des
ihm zuſtehenden Forſtregals und deren daher ihm
zufließenden Einkuͤnfte, vorzuͤglich aber bey denen
von ihm verliehenen Forſten und Waͤldern an-
nahm. Eben dieſes gilt von der Jagd, Fiſche-
rey, und einigen andern Nahrungsgeſchaͤfften,
welche zugleich als Regalien fuͤr die Cammer ge-
hoͤrten.
So
v) S. die Geſchichte der Holzcultur; ingleichen die
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/55>, abgerufen am 21.11.2024.
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