Ob also gleich die Höfe für die eigentliche Oe- konomie nicht mehr unmittelbar so aufmerksam sorgten, wie ein August, so beförderten sie doch mittelbar dieselbe selbst durch das veränderte Sy- stem, da sie statt der Landwirthschaft die Manu- fakturen und den Handel mehr begünstigten. Diese vermehrten die Abnahme und den Ver- brauch der Erdfrüchte; sie mehrten die Zuberei- tung und Benutzungsarten, und erhöheten da- durch den Werth derselben und der Güther. Hierzu kam, daß die Polizey die Bevölkerung zu mehren sich bemühete, und daher die Wiederan- bauung der durch den dreyßigjährigen Krieg ver- wüsteten Gegenden und Orte beförderte. Um den Stand, der sich mit dem Pfluge beschäfftiget, um den Bauernstand nicht so schwächen zu lassen, und vorzüglich auch allerhand Unordnungen in dem Steuerwesen vorzubeugen, verordnete Jo- hann Georg, daß Bauergüther wieder an Bauern kommen sollten, c) damit nicht durch Auskaufun- gen dieser Stand so viele Güter verlöre. Aehn- liche Verordnungen finden wir in dem Branden- burgischen, wo der weise Churfürst Friedrich Wil- helm, den seine Verdienste und die Jahrbücher unter dem Namen des Großen verewigen, alle seine Bemühungen auf Anstalten verwendete, die zum Wohl und zur Cultur seiner Lande dienten. Und fast alle übrigen Reichsstände, vorzüglich der Herzog von Gotha, der fromme und weise Ernst,
und
c) Die Verordnung erschien 1623.
C
Ob alſo gleich die Hoͤfe fuͤr die eigentliche Oe- konomie nicht mehr unmittelbar ſo aufmerkſam ſorgten, wie ein Auguſt, ſo befoͤrderten ſie doch mittelbar dieſelbe ſelbſt durch das veraͤnderte Sy- ſtem, da ſie ſtatt der Landwirthſchaft die Manu- fakturen und den Handel mehr beguͤnſtigten. Dieſe vermehrten die Abnahme und den Ver- brauch der Erdfruͤchte; ſie mehrten die Zuberei- tung und Benutzungsarten, und erhoͤheten da- durch den Werth derſelben und der Guͤther. Hierzu kam, daß die Polizey die Bevoͤlkerung zu mehren ſich bemuͤhete, und daher die Wiederan- bauung der durch den dreyßigjaͤhrigen Krieg ver- wuͤſteten Gegenden und Orte befoͤrderte. Um den Stand, der ſich mit dem Pfluge beſchaͤfftiget, um den Bauernſtand nicht ſo ſchwaͤchen zu laſſen, und vorzuͤglich auch allerhand Unordnungen in dem Steuerweſen vorzubeugen, verordnete Jo- hann Georg, daß Bauerguͤther wieder an Bauern kommen ſollten, c) damit nicht durch Auskaufun- gen dieſer Stand ſo viele Guͤter verloͤre. Aehn- liche Verordnungen finden wir in dem Branden- burgiſchen, wo der weiſe Churfuͤrſt Friedrich Wil- helm, den ſeine Verdienſte und die Jahrbuͤcher unter dem Namen des Großen verewigen, alle ſeine Bemuͤhungen auf Anſtalten verwendete, die zum Wohl und zur Cultur ſeiner Lande dienten. Und faſt alle uͤbrigen Reichsſtaͤnde, vorzuͤglich der Herzog von Gotha, der fromme und weiſe Ernſt,
und
c) Die Verordnung erſchien 1623.
C
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Ob alſo gleich die Hoͤfe fuͤr die eigentliche Oe-
konomie nicht mehr unmittelbar ſo aufmerkſam
ſorgten, wie ein Auguſt, ſo befoͤrderten ſie doch
mittelbar dieſelbe ſelbſt durch das veraͤnderte Sy-
ſtem, da ſie ſtatt der Landwirthſchaft die Manu-
fakturen und den Handel mehr beguͤnſtigten.
Dieſe vermehrten die Abnahme und den Ver-
brauch der Erdfruͤchte; ſie mehrten die Zuberei-
tung und Benutzungsarten, und erhoͤheten da-
durch den Werth derſelben und der Guͤther.
Hierzu kam, daß die Polizey die Bevoͤlkerung zu
mehren ſich bemuͤhete, und daher die Wiederan-
bauung der durch den dreyßigjaͤhrigen Krieg ver-
wuͤſteten Gegenden und Orte befoͤrderte. Um
den Stand, der ſich mit dem Pfluge beſchaͤfftiget,
um den Bauernſtand nicht ſo ſchwaͤchen zu laſſen,
und vorzuͤglich auch allerhand Unordnungen in
dem Steuerweſen vorzubeugen, verordnete Jo-
hann Georg, daß Bauerguͤther wieder an Bauern
kommen ſollten, c) damit nicht durch Auskaufun-
gen dieſer Stand ſo viele Guͤter verloͤre. Aehn-
liche Verordnungen finden wir in dem Branden-
burgiſchen, wo der weiſe Churfuͤrſt Friedrich Wil-
helm, den ſeine Verdienſte und die Jahrbuͤcher
unter dem Namen des Großen verewigen, alle
ſeine Bemuͤhungen auf Anſtalten verwendete, die
zum Wohl und zur Cultur ſeiner Lande dienten.
Und faſt alle uͤbrigen Reichsſtaͤnde, vorzuͤglich der
Herzog von Gotha, der fromme und weiſe Ernſt,
und
c) Die Verordnung erſchien 1623.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 1. Leipzig, 1781, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie01_1781/59>, abgerufen am 21.11.2024.
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