dicus, war in den neuern Zeiten einer der ersten, der die Weinprobe in einer eigenen Ab- handlung öffentlich bekannt machte, weil zu eben dieser Zeit die Weinverfälschung sehr allge- mein war, und noch immer ist sie eine der besten, welche auch Gaubius neuerlich in den Schrif- ten der Harlemer Societät den Holländern als das sicherste Mittel, mit Bley verfälschte Weine und Butter zu erkennen, angerathen, welches folgendes ist: Man nimmt zwey Loth Auripig- ment und vier Loth ungelöschten Kalch, jedes wird besonders zu Pulver gestoßen, sodann unter einander gemischt, in ein Glas gethan, und vier und zwanzig Loth Wasser darauf ge- gossen, das Glas mit einer nassen Blase zu- gebunden, und vier und zwanzig Stunden an einen warmen Ort gestellt, und von Zeit zu Zeit umgeschüttelt. Nach vier und zwan- zig Stunden läßt man es kalt werden und sich setzen, sodann gießt man das klare darüber- stehende Flüßige ab, und hebt es wohlver- wahrt zum Gebrauche auf. Im Jahre 1750 wurde die Weinprobe durch herrschaftliche Ver- ordnungen gemein gemacht, und seitdem bemü- heten sich die Gelehrten sonderlich aus theore- tischen Gründen, Mittel zur Entdeckung der Verfälschung ausfindig zu machen. So schlu- gen D. Göckel und Reisel den Vitriolgeist, an- dere einen recht reinen Salzgeist vor, welches letztere noch vor wenig Jahren in Holland
sehr
II.Theil. P
dicus, war in den neuern Zeiten einer der erſten, der die Weinprobe in einer eigenen Ab- handlung oͤffentlich bekannt machte, weil zu eben dieſer Zeit die Weinverfaͤlſchung ſehr allge- mein war, und noch immer iſt ſie eine der beſten, welche auch Gaubius neuerlich in den Schrif- ten der Harlemer Societaͤt den Hollaͤndern als das ſicherſte Mittel, mit Bley verfaͤlſchte Weine und Butter zu erkennen, angerathen, welches folgendes iſt: Man nimmt zwey Loth Auripig- ment und vier Loth ungeloͤſchten Kalch, jedes wird beſonders zu Pulver geſtoßen, ſodann unter einander gemiſcht, in ein Glas gethan, und vier und zwanzig Loth Waſſer darauf ge- goſſen, das Glas mit einer naſſen Blaſe zu- gebunden, und vier und zwanzig Stunden an einen warmen Ort geſtellt, und von Zeit zu Zeit umgeſchuͤttelt. Nach vier und zwan- zig Stunden laͤßt man es kalt werden und ſich ſetzen, ſodann gießt man das klare daruͤber- ſtehende Fluͤßige ab, und hebt es wohlver- wahrt zum Gebrauche auf. Im Jahre 1750 wurde die Weinprobe durch herrſchaftliche Ver- ordnungen gemein gemacht, und ſeitdem bemuͤ- heten ſich die Gelehrten ſonderlich aus theore- tiſchen Gruͤnden, Mittel zur Entdeckung der Verfaͤlſchung ausfindig zu machen. So ſchlu- gen D. Goͤckel und Reiſel den Vitriolgeiſt, an- dere einen recht reinen Salzgeiſt vor, welches letztere noch vor wenig Jahren in Holland
ſehr
II.Theil. P
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0235"n="225"/>
dicus, war in den neuern Zeiten einer der<lb/>
erſten, der die Weinprobe in einer eigenen Ab-<lb/>
handlung oͤffentlich bekannt machte, weil zu<lb/>
eben dieſer Zeit die Weinverfaͤlſchung ſehr allge-<lb/>
mein war, und noch immer iſt ſie eine der beſten,<lb/>
welche auch Gaubius neuerlich in den Schrif-<lb/>
ten der Harlemer Societaͤt den Hollaͤndern als<lb/>
das ſicherſte Mittel, mit Bley verfaͤlſchte Weine<lb/>
und Butter zu erkennen, angerathen, welches<lb/>
folgendes iſt: Man nimmt zwey Loth Auripig-<lb/>
ment und vier Loth ungeloͤſchten Kalch, jedes<lb/>
wird beſonders zu Pulver geſtoßen, ſodann<lb/>
unter einander gemiſcht, in ein Glas gethan,<lb/>
und vier und zwanzig Loth Waſſer darauf ge-<lb/>
goſſen, das Glas mit einer naſſen Blaſe zu-<lb/>
gebunden, und vier und zwanzig Stunden<lb/>
an einen warmen Ort geſtellt, und von Zeit<lb/>
zu Zeit umgeſchuͤttelt. Nach vier und zwan-<lb/>
zig Stunden laͤßt man es kalt werden und ſich<lb/>ſetzen, ſodann gießt man das klare daruͤber-<lb/>ſtehende Fluͤßige ab, und hebt es wohlver-<lb/>
wahrt zum Gebrauche auf. Im Jahre 1750<lb/>
wurde die Weinprobe durch herrſchaftliche Ver-<lb/>
ordnungen gemein gemacht, und ſeitdem bemuͤ-<lb/>
heten ſich die Gelehrten ſonderlich aus theore-<lb/>
tiſchen Gruͤnden, Mittel zur Entdeckung der<lb/>
Verfaͤlſchung ausfindig zu machen. So ſchlu-<lb/>
gen <hirendition="#aq">D.</hi> Goͤckel und Reiſel den Vitriolgeiſt, an-<lb/>
dere einen recht reinen Salzgeiſt vor, welches<lb/>
letztere noch vor wenig Jahren in Holland<lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#aq">II.</hi><hirendition="#fr">Theil.</hi> P</fw><fwplace="bottom"type="catch">ſehr</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[225/0235]
dicus, war in den neuern Zeiten einer der
erſten, der die Weinprobe in einer eigenen Ab-
handlung oͤffentlich bekannt machte, weil zu
eben dieſer Zeit die Weinverfaͤlſchung ſehr allge-
mein war, und noch immer iſt ſie eine der beſten,
welche auch Gaubius neuerlich in den Schrif-
ten der Harlemer Societaͤt den Hollaͤndern als
das ſicherſte Mittel, mit Bley verfaͤlſchte Weine
und Butter zu erkennen, angerathen, welches
folgendes iſt: Man nimmt zwey Loth Auripig-
ment und vier Loth ungeloͤſchten Kalch, jedes
wird beſonders zu Pulver geſtoßen, ſodann
unter einander gemiſcht, in ein Glas gethan,
und vier und zwanzig Loth Waſſer darauf ge-
goſſen, das Glas mit einer naſſen Blaſe zu-
gebunden, und vier und zwanzig Stunden
an einen warmen Ort geſtellt, und von Zeit
zu Zeit umgeſchuͤttelt. Nach vier und zwan-
zig Stunden laͤßt man es kalt werden und ſich
ſetzen, ſodann gießt man das klare daruͤber-
ſtehende Fluͤßige ab, und hebt es wohlver-
wahrt zum Gebrauche auf. Im Jahre 1750
wurde die Weinprobe durch herrſchaftliche Ver-
ordnungen gemein gemacht, und ſeitdem bemuͤ-
heten ſich die Gelehrten ſonderlich aus theore-
tiſchen Gruͤnden, Mittel zur Entdeckung der
Verfaͤlſchung ausfindig zu machen. So ſchlu-
gen D. Goͤckel und Reiſel den Vitriolgeiſt, an-
dere einen recht reinen Salzgeiſt vor, welches
letztere noch vor wenig Jahren in Holland
ſehr
II. Theil. P
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/235>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.