mer ab, die die Altväter bey den Bauern sich ausdingen.
Sie machte Verordnungen wegen des Zaun- spalts und des Holzes, das man zur Unterhal- tung der Landesstraßen und Wege brauchen sollte, welches zugleich die Vorsorge der da- maligen Zeiten für die Straßen und Wege be- zeugt. Die Nahrungshäuser, die sich arme Leute von Holz erbauten, werden von nun an untersagt, aber die alten stehen gelassen, damit nicht dadurch aus Mangel des Unterkommens liederliches Gesindel entstünde. Sie schränkt den Mißbrauch der Flößen von Seiten der Bauern und Häusler ein, welche auf dem Lech, Yser, in der Riß, der Jachna, Loy- sach z), viel Holz verflößten und darüber das Holz verwüsteten und ihre Wirthschaft vernach- läßigten a). Sie weist nur die Windwürfe zum Verkohlen an, damit das gute gesunde Holz geschont würde; verordnet in Ansehung der Schmiede, Drechsler und anderer in Holz arbeitender Handwerker; auch, daß nicht so viel junges gesundes Holz durch Leiterbäume, Rechen- und Hopfenstangen verwüstet werde, vornehmlich, weil sie zum Nachtheil der Wal- dungen zu häufig geschlagen, und sowohl zum Schaden dieser, als auch des Landes, und besonders der Salzladen des Fürstenthums,
in-
z) Art. 46, 47, 48, 49, 51.
a) Art. 54, 55.
mer ab, die die Altvaͤter bey den Bauern ſich ausdingen.
Sie machte Verordnungen wegen des Zaun- ſpalts und des Holzes, das man zur Unterhal- tung der Landesſtraßen und Wege brauchen ſollte, welches zugleich die Vorſorge der da- maligen Zeiten fuͤr die Straßen und Wege be- zeugt. Die Nahrungshaͤuſer, die ſich arme Leute von Holz erbauten, werden von nun an unterſagt, aber die alten ſtehen gelaſſen, damit nicht dadurch aus Mangel des Unterkommens liederliches Geſindel entſtuͤnde. Sie ſchraͤnkt den Mißbrauch der Floͤßen von Seiten der Bauern und Haͤusler ein, welche auf dem Lech, Yſer, in der Riß, der Jachna, Loy- ſach z), viel Holz verfloͤßten und daruͤber das Holz verwuͤſteten und ihre Wirthſchaft vernach- laͤßigten a). Sie weiſt nur die Windwuͤrfe zum Verkohlen an, damit das gute geſunde Holz geſchont wuͤrde; verordnet in Anſehung der Schmiede, Drechsler und anderer in Holz arbeitender Handwerker; auch, daß nicht ſo viel junges geſundes Holz durch Leiterbaͤume, Rechen- und Hopfenſtangen verwuͤſtet werde, vornehmlich, weil ſie zum Nachtheil der Wal- dungen zu haͤufig geſchlagen, und ſowohl zum Schaden dieſer, als auch des Landes, und beſonders der Salzladen des Fuͤrſtenthums,
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z) Art. 46, 47, 48, 49, 51.
a) Art. 54, 55.
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mer ab, die die Altvaͤter bey den Bauern ſich
ausdingen.
Sie machte Verordnungen wegen des Zaun-
ſpalts und des Holzes, das man zur Unterhal-
tung der Landesſtraßen und Wege brauchen
ſollte, welches zugleich die Vorſorge der da-
maligen Zeiten fuͤr die Straßen und Wege be-
zeugt. Die Nahrungshaͤuſer, die ſich arme
Leute von Holz erbauten, werden von nun an
unterſagt, aber die alten ſtehen gelaſſen, damit
nicht dadurch aus Mangel des Unterkommens
liederliches Geſindel entſtuͤnde. Sie ſchraͤnkt
den Mißbrauch der Floͤßen von Seiten der
Bauern und Haͤusler ein, welche auf dem
Lech, Yſer, in der Riß, der Jachna, Loy-
ſach z), viel Holz verfloͤßten und daruͤber das
Holz verwuͤſteten und ihre Wirthſchaft vernach-
laͤßigten a). Sie weiſt nur die Windwuͤrfe
zum Verkohlen an, damit das gute geſunde
Holz geſchont wuͤrde; verordnet in Anſehung
der Schmiede, Drechsler und anderer in Holz
arbeitender Handwerker; auch, daß nicht ſo
viel junges geſundes Holz durch Leiterbaͤume,
Rechen- und Hopfenſtangen verwuͤſtet werde,
vornehmlich, weil ſie zum Nachtheil der Wal-
dungen zu haͤufig geſchlagen, und ſowohl zum
Schaden dieſer, als auch des Landes, und
beſonders der Salzladen des Fuͤrſtenthums,
in-
z) Art. 46, 47, 48, 49, 51.
a) Art. 54, 55.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 268. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/278>, abgerufen am 22.11.2024.
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