stalten zur Schonung der hohen Bauholzstäm- me. Jedoch waren die Nothfälle ausgenom- men, nur mußten die Forstmeister solches in Register und Rechnung bringen. Das Bauen mit Steinen, wie auch die Aufhebung der Schindeldächer, wurde anbefohlen; zu den Weinpfählen wurden die Tännen- und Fich- tenäste angewiesen, ohne die Stämme zu fäl- len; die Forstbedienten mußten auf die Schneid- und Bretmühlen, wie auch auf die Eisenhämmer Acht haben, daß sie nicht zu viel Holz verwüsteten; den Köhlern wurde sonderlich der Unterwuchs angewiesen. Das Ausrotten neuer Aecker und Wiesen wurde ganz untersagt. Was vor Zeiten ausgerottet, aber wieder angeflogen, wurde, jedoch mit Erlassung der Zinsen an die Unterthanen, wie- der zu den Wäldern geschlagen. Da viele Ge- meindeholzungen vertheilt waren, so durste doch nicht jeder nach Gefallen seinen Theil holzen, sondern sie mußten nach Gehauen holzen, und jeder alsdenn seinen Antheil da- von nehmen. Das Holz auf den Amtswie- sen wurde auch für das Forstwesen gezogen. Man schonte auch die Errlen, zu Erhaltung der Barchentfärberey, welches beweist, daß damals schon diese Manufaktur daselbst geblü- het f).
Man
f) Fritsch l. c. p. 61.
ſtalten zur Schonung der hohen Bauholzſtaͤm- me. Jedoch waren die Nothfaͤlle ausgenom- men, nur mußten die Forſtmeiſter ſolches in Regiſter und Rechnung bringen. Das Bauen mit Steinen, wie auch die Aufhebung der Schindeldaͤcher, wurde anbefohlen; zu den Weinpfaͤhlen wurden die Taͤnnen- und Fich- tenaͤſte angewieſen, ohne die Staͤmme zu faͤl- len; die Forſtbedienten mußten auf die Schneid- und Bretmuͤhlen, wie auch auf die Eiſenhaͤmmer Acht haben, daß ſie nicht zu viel Holz verwuͤſteten; den Koͤhlern wurde ſonderlich der Unterwuchs angewieſen. Das Ausrotten neuer Aecker und Wieſen wurde ganz unterſagt. Was vor Zeiten ausgerottet, aber wieder angeflogen, wurde, jedoch mit Erlaſſung der Zinſen an die Unterthanen, wie- der zu den Waͤldern geſchlagen. Da viele Ge- meindeholzungen vertheilt waren, ſo durſte doch nicht jeder nach Gefallen ſeinen Theil holzen, ſondern ſie mußten nach Gehauen holzen, und jeder alsdenn ſeinen Antheil da- von nehmen. Das Holz auf den Amtswie- ſen wurde auch fuͤr das Forſtweſen gezogen. Man ſchonte auch die Errlen, zu Erhaltung der Barchentfaͤrberey, welches beweiſt, daß damals ſchon dieſe Manufaktur daſelbſt gebluͤ- het f).
Man
f) Fritſch l. c. p. 61.
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ſtalten zur Schonung der hohen Bauholzſtaͤm-
me. Jedoch waren die Nothfaͤlle ausgenom-
men, nur mußten die Forſtmeiſter ſolches in
Regiſter und Rechnung bringen. Das Bauen
mit Steinen, wie auch die Aufhebung der
Schindeldaͤcher, wurde anbefohlen; zu den
Weinpfaͤhlen wurden die Taͤnnen- und Fich-
tenaͤſte angewieſen, ohne die Staͤmme zu faͤl-
len; die Forſtbedienten mußten auf die
Schneid- und Bretmuͤhlen, wie auch auf die
Eiſenhaͤmmer Acht haben, daß ſie nicht zu
viel Holz verwuͤſteten; den Koͤhlern wurde
ſonderlich der Unterwuchs angewieſen. Das
Ausrotten neuer Aecker und Wieſen wurde
ganz unterſagt. Was vor Zeiten ausgerottet,
aber wieder angeflogen, wurde, jedoch mit
Erlaſſung der Zinſen an die Unterthanen, wie-
der zu den Waͤldern geſchlagen. Da viele Ge-
meindeholzungen vertheilt waren, ſo durſte
doch nicht jeder nach Gefallen ſeinen Theil
holzen, ſondern ſie mußten nach Gehauen
holzen, und jeder alsdenn ſeinen Antheil da-
von nehmen. Das Holz auf den Amtswie-
ſen wurde auch fuͤr das Forſtweſen gezogen.
Man ſchonte auch die Errlen, zu Erhaltung
der Barchentfaͤrberey, welches beweiſt, daß
damals ſchon dieſe Manufaktur daſelbſt gebluͤ-
het f).
Man
f) Fritſch l. c. p. 61.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/306>, abgerufen am 22.11.2024.
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