gesetzte Oerter, über die Schüttung, über die Auspfändung, über die Streitmark. Sum- ma, über alles, was der Mark nützlich und schädlich ist.
Im siebenzehnten Jahrhundert hat dieses Nahrungsgeschäft auch einige Schriftsteller. Coler, der auch noch jetzt sich um die Oekono- mie verdient machte, Seckendorf, Fritsch a), der so viel wichtige Forstordnungen sammelte, Elsholz b) und einige andere gehören hierher.
Im achtzehnten Jahrhunderte.
Im achtzehnten Jahrhunderte arbeitete man mit dem größten Ernste für dieses Geschäf- te. Der durchlauchtigste König August I. ließ im Jahre 1713 eine Resolution in Holz- und Forstsachen, den erzgebirgischen Kreis be- treffend, ergehen.
Im Jahre 1715 wurde das Hauen der Mayen, wie auch die Setzung derselben in Kirchen und Häusern untersagt, wodurch man auch die Wälder zu schonen suchte; wie man sich überhaupt schon längst bemühet, derglei- chen den Holzungen nachtheilige Gewohnhei- ten abzuschaffen.
Man
a)Corpus Iuris Venatorio Forestalis tripartitum opera Ahasveri Fritschii, Ienae 1675.
b) Von Elsholz siehe oben in dem Cap. vom Gar- tenbaue.
geſetzte Oerter, uͤber die Schuͤttung, uͤber die Auspfaͤndung, uͤber die Streitmark. Sum- ma, uͤber alles, was der Mark nuͤtzlich und ſchaͤdlich iſt.
Im ſiebenzehnten Jahrhundert hat dieſes Nahrungsgeſchaͤft auch einige Schriftſteller. Coler, der auch noch jetzt ſich um die Oekono- mie verdient machte, Seckendorf, Fritſch a), der ſo viel wichtige Forſtordnungen ſammelte, Elsholz b) und einige andere gehoͤren hierher.
Im achtzehnten Jahrhunderte.
Im achtzehnten Jahrhunderte arbeitete man mit dem groͤßten Ernſte fuͤr dieſes Geſchaͤf- te. Der durchlauchtigſte Koͤnig Auguſt I. ließ im Jahre 1713 eine Reſolution in Holz- und Forſtſachen, den erzgebirgiſchen Kreis be- treffend, ergehen.
Im Jahre 1715 wurde das Hauen der Mayen, wie auch die Setzung derſelben in Kirchen und Haͤuſern unterſagt, wodurch man auch die Waͤlder zu ſchonen ſuchte; wie man ſich uͤberhaupt ſchon laͤngſt bemuͤhet, derglei- chen den Holzungen nachtheilige Gewohnhei- ten abzuſchaffen.
Man
a)Corpus Iuris Venatorio Foreſtalis tripartitum opera Ahaſveri Fritſchii, Ienae 1675.
b) Von Elsholz ſiehe oben in dem Cap. vom Gar- tenbaue.
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geſetzte Oerter, uͤber die Schuͤttung, uͤber die
Auspfaͤndung, uͤber die Streitmark. Sum-
ma, uͤber alles, was der Mark nuͤtzlich und
ſchaͤdlich iſt.
Im ſiebenzehnten Jahrhundert hat dieſes
Nahrungsgeſchaͤft auch einige Schriftſteller.
Coler, der auch noch jetzt ſich um die Oekono-
mie verdient machte, Seckendorf, Fritſch a),
der ſo viel wichtige Forſtordnungen ſammelte,
Elsholz b) und einige andere gehoͤren hierher.
Im achtzehnten Jahrhunderte.
Im achtzehnten Jahrhunderte arbeitete
man mit dem groͤßten Ernſte fuͤr dieſes Geſchaͤf-
te. Der durchlauchtigſte Koͤnig Auguſt I.
ließ im Jahre 1713 eine Reſolution in Holz-
und Forſtſachen, den erzgebirgiſchen Kreis be-
treffend, ergehen.
Im Jahre 1715 wurde das Hauen der
Mayen, wie auch die Setzung derſelben in
Kirchen und Haͤuſern unterſagt, wodurch man
auch die Waͤlder zu ſchonen ſuchte; wie man
ſich uͤberhaupt ſchon laͤngſt bemuͤhet, derglei-
chen den Holzungen nachtheilige Gewohnhei-
ten abzuſchaffen.
Man
a) Corpus Iuris Venatorio Foreſtalis tripartitum
opera Ahaſveri Fritſchii, Ienae 1675.
b) Von Elsholz ſiehe oben in dem Cap. vom Gar-
tenbaue.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/324>, abgerufen am 22.11.2024.
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