hohe Wildbahn, hohes Wildpret; und die niedere kommt in bayerischen und österreichi- schen Jagdordnungen dieser Zeiten vor, unter dem Namen des Reißgejägd- und kleinen Wei- dewerks. So unbestimmt in den einzelnen Ländern diese Benennungen sind, so unbe- stimmt ist in vielen auch, was man zu dieser oder jener Art von Jagd rechnete. In vielen Landen, ja man kann fast sagen in allen, Sach- sen ausgenommen, kannte man nur die hohe und niedere Jagd. Allein in Sachsen hat man auch schon in diesen Zeiten eine Mittel- jagd. Man kann den Ursprung dieser Abthei- lung nicht so genau bestimmen, so viel aber erhellet doch aus den Gesetzen, daß man schon 1530 davon wußte, und daß wahrscheinlich in diesem Jahre der Anfang damit geschahe. Den Beweis dazu giebt die chursächsische Lan- desordnung vom Jahre 1531 l). Die Ver- anlassung dazu war vielleicht, weil die Gren- zen der hohen und niedern Jagd damals nicht bestimmt genug waren, und sich daher viele oft mehr anmaßten, als unter die niedere Jagd gehörte; vielleicht aber ist auch das Ca- meralintresse, das man dadurch zu vermehren suchte, die wahre Ursache gewesen.
Nach
l) Fol. 27. Ueber die Ursache dieser neuen Abhand- lung s. auch Herrn von Ludwig in consiliis Hall. T. II. lib. II. n. XC.
II.Theil. C c
hohe Wildbahn, hohes Wildpret; und die niedere kommt in bayeriſchen und oͤſterreichi- ſchen Jagdordnungen dieſer Zeiten vor, unter dem Namen des Reißgejaͤgd- und kleinen Wei- dewerks. So unbeſtimmt in den einzelnen Laͤndern dieſe Benennungen ſind, ſo unbe- ſtimmt iſt in vielen auch, was man zu dieſer oder jener Art von Jagd rechnete. In vielen Landen, ja man kann faſt ſagen in allen, Sach- ſen ausgenommen, kannte man nur die hohe und niedere Jagd. Allein in Sachſen hat man auch ſchon in dieſen Zeiten eine Mittel- jagd. Man kann den Urſprung dieſer Abthei- lung nicht ſo genau beſtimmen, ſo viel aber erhellet doch aus den Geſetzen, daß man ſchon 1530 davon wußte, und daß wahrſcheinlich in dieſem Jahre der Anfang damit geſchahe. Den Beweis dazu giebt die churſaͤchſiſche Lan- desordnung vom Jahre 1531 l). Die Ver- anlaſſung dazu war vielleicht, weil die Gren- zen der hohen und niedern Jagd damals nicht beſtimmt genug waren, und ſich daher viele oft mehr anmaßten, als unter die niedere Jagd gehoͤrte; vielleicht aber iſt auch das Ca- meralintreſſe, das man dadurch zu vermehren ſuchte, die wahre Urſache geweſen.
Nach
l) Fol. 27. Ueber die Urſache dieſer neuen Abhand- lung ſ. auch Herrn von Ludwig in conſiliis Hall. T. II. lib. II. n. XC.
II.Theil. C c
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[401/0411]
hohe Wildbahn, hohes Wildpret; und die
niedere kommt in bayeriſchen und oͤſterreichi-
ſchen Jagdordnungen dieſer Zeiten vor, unter
dem Namen des Reißgejaͤgd- und kleinen Wei-
dewerks. So unbeſtimmt in den einzelnen
Laͤndern dieſe Benennungen ſind, ſo unbe-
ſtimmt iſt in vielen auch, was man zu dieſer
oder jener Art von Jagd rechnete. In vielen
Landen, ja man kann faſt ſagen in allen, Sach-
ſen ausgenommen, kannte man nur die hohe
und niedere Jagd. Allein in Sachſen hat
man auch ſchon in dieſen Zeiten eine Mittel-
jagd. Man kann den Urſprung dieſer Abthei-
lung nicht ſo genau beſtimmen, ſo viel aber
erhellet doch aus den Geſetzen, daß man ſchon
1530 davon wußte, und daß wahrſcheinlich
in dieſem Jahre der Anfang damit geſchahe.
Den Beweis dazu giebt die churſaͤchſiſche Lan-
desordnung vom Jahre 1531 l). Die Ver-
anlaſſung dazu war vielleicht, weil die Gren-
zen der hohen und niedern Jagd damals nicht
beſtimmt genug waren, und ſich daher viele
oft mehr anmaßten, als unter die niedere
Jagd gehoͤrte; vielleicht aber iſt auch das Ca-
meralintreſſe, das man dadurch zu vermehren
ſuchte, die wahre Urſache geweſen.
Nach
l) Fol. 27. Ueber die Urſache dieſer neuen Abhand-
lung ſ. auch Herrn von Ludwig in conſiliis Hall.
T. II. lib. II. n. XC.
II. Theil. C c
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/411>, abgerufen am 22.11.2024.
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