Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.Nach diesen allgemeinen Bemerkungen Im Jahre 1564 ergieng eine besondere Jahre m) Von 1564. 25 Jul. Fritsch p. 138. n) Vom 14 Octob. Fritsch p. 138.
Nach dieſen allgemeinen Bemerkungen Im Jahre 1564 ergieng eine beſondere Jahre m) Von 1564. 25 Jul. Fritſch p. 138. n) Vom 14 Octob. Fritſch p. 138.
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Nach dieſen allgemeinen Bemerkungen
uͤber die Jagd und die Geſchichte derſelben,
wollen wir nun auf die Geſchichte der Jagd in
den einzelnen deutſchen Landen gehen. In
dem Braunſchweigiſchen finden ſich in der Mit-
te des ſechzehnten Jahrhunderts viele Jagd-
verordnungen. Nicht bloß in der Holz- und
Forſtordnung vom Jahre 1547 wird mit
auf die Jagd Ruͤckſicht genommen, in ſo fern
das Forſtweſen mit ihr in Verbindung ſtehet,
ſondern es erſchienen auch ſehr viele beſondere
Jagdedikte. Im Jahre 1559 ließ Herzog
Heinrich der juͤngere zu Braunſchweig und Luͤ-
neburg, ein offenes Edikt der Jagd und des
Weidewerks halber ergehen, worinnen er
hauptſaͤchlich das unrechtmaͤßige Wildfangen
unterſagt. Es gieng dieſes hauptſaͤchlich den
wolfenbuͤtteliſchen Antheil an, wie aus der Un-
terſchrift erhellet.
Im Jahre 1564 ergieng eine beſondere
Verordnung wegen Knittelung der Hunde m),
unter dem Namen eines Gemeinausſchreibens;
im Jahre 1565 erfolgte ein erweitertes Aus-
ſchreiben vom 20 Julii, wegen des Jagens
und Kuren; und endlich 1567 ein drittmali-
ger ausgegangener Befehlig an alle Amtleute
des Haſenfahens und andern Wildprets hal-
ben n). In der Holz- und Forſtordnung vom
Jahre
m) Von 1564. 25 Jul. Fritſch p. 138.
n) Vom 14 Octob. Fritſch p. 138.
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