licher an, als es im sechzehnten Jahrhunderte scheint geschehen zu seyn. Es ergieng 1615 ein Edikt wegen der jungen Vogeleyer worin- nen das Ausnehmen und Verderben derselben untersagt ward. Man zog 1668 die Trap- pen zur hohen Jagd, wenigstens untersagte man, daß, wer nicht hohe Jagd habe, solche nicht schießen solle. So wurde auch 1670 durch ein Edikt die Ausnahme der Gänse, Enten und anderer Vogeleyer untersagt, wel- ches auch 1680 geschahe. Im Jahre 1678 wurde die Schonung der Fasanen durch ein Edikt anbefohlen. Im Jahre 1683 erschien ein Edikt wegen der Schweine und Trappen; 1686 ward die Schonung der Nachtigallen anbefohlen, und 1689 die Schonung der Auerhühner, wie auch 1693, wo ein Edikt wegen der Nachtigallen ergieng. 1698 wurde abermals das Ausnehmen der Eyer des Feder- wilds untersagt h).
Im stebenzehnten Jahrhundert, wo man erfinderisch für die Jagd war, weil sie ein vor- zügliches Vergnügen der Höfe ausmachte, liebte man auch sonderlich die Wasserjagden. Man legte hier und da Entenfänge an. Ei- ner der berühmtesten ist der auf dem See bey Weißensee. Er wurde im Jahre 1654 ange- legt, und von dem Herzoge administrations-
weise
h) Alle diese finden sich in Mylii Corpore Constitut. Marchic.
licher an, als es im ſechzehnten Jahrhunderte ſcheint geſchehen zu ſeyn. Es ergieng 1615 ein Edikt wegen der jungen Vogeleyer worin- nen das Ausnehmen und Verderben derſelben unterſagt ward. Man zog 1668 die Trap- pen zur hohen Jagd, wenigſtens unterſagte man, daß, wer nicht hohe Jagd habe, ſolche nicht ſchießen ſolle. So wurde auch 1670 durch ein Edikt die Ausnahme der Gaͤnſe, Enten und anderer Vogeleyer unterſagt, wel- ches auch 1680 geſchahe. Im Jahre 1678 wurde die Schonung der Faſanen durch ein Edikt anbefohlen. Im Jahre 1683 erſchien ein Edikt wegen der Schweine und Trappen; 1686 ward die Schonung der Nachtigallen anbefohlen, und 1689 die Schonung der Auerhuͤhner, wie auch 1693, wo ein Edikt wegen der Nachtigallen ergieng. 1698 wurde abermals das Ausnehmen der Eyer des Feder- wilds unterſagt h).
Im ſtebenzehnten Jahrhundert, wo man erfinderiſch fuͤr die Jagd war, weil ſie ein vor- zuͤgliches Vergnuͤgen der Hoͤfe ausmachte, liebte man auch ſonderlich die Waſſerjagden. Man legte hier und da Entenfaͤnge an. Ei- ner der beruͤhmteſten iſt der auf dem See bey Weißenſee. Er wurde im Jahre 1654 ange- legt, und von dem Herzoge adminiſtrations-
weiſe
h) Alle dieſe finden ſich in Mylii Corpore Conſtitut. Marchic.
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licher an, als es im ſechzehnten Jahrhunderte
ſcheint geſchehen zu ſeyn. Es ergieng 1615
ein Edikt wegen der jungen Vogeleyer worin-
nen das Ausnehmen und Verderben derſelben
unterſagt ward. Man zog 1668 die Trap-
pen zur hohen Jagd, wenigſtens unterſagte
man, daß, wer nicht hohe Jagd habe, ſolche
nicht ſchießen ſolle. So wurde auch 1670
durch ein Edikt die Ausnahme der Gaͤnſe,
Enten und anderer Vogeleyer unterſagt, wel-
ches auch 1680 geſchahe. Im Jahre 1678
wurde die Schonung der Faſanen durch ein
Edikt anbefohlen. Im Jahre 1683 erſchien
ein Edikt wegen der Schweine und Trappen;
1686 ward die Schonung der Nachtigallen
anbefohlen, und 1689 die Schonung der
Auerhuͤhner, wie auch 1693, wo ein Edikt
wegen der Nachtigallen ergieng. 1698 wurde
abermals das Ausnehmen der Eyer des Feder-
wilds unterſagt h).
Im ſtebenzehnten Jahrhundert, wo man
erfinderiſch fuͤr die Jagd war, weil ſie ein vor-
zuͤgliches Vergnuͤgen der Hoͤfe ausmachte,
liebte man auch ſonderlich die Waſſerjagden.
Man legte hier und da Entenfaͤnge an. Ei-
ner der beruͤhmteſten iſt der auf dem See bey
Weißenſee. Er wurde im Jahre 1654 ange-
legt, und von dem Herzoge adminiſtrations-
weiſe
h) Alle dieſe finden ſich in Mylii Corpore Conſtitut.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 502. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/512>, abgerufen am 22.11.2024.
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