sagt, daß sich niemand an dem Schlagholze bey dem freybergischen Kunstgraben vergreife.
Wegen der Holzdeuben bey der Saalflöße ergieng 1743 eine Verordnung, 1745 eine ähnliche wegen der Elsterwerdaer; 1752 ergieng ein Mandat wegen der Floßholzdeuben bey den freybergischen Bergwerksflößen.
Das Floßwesen überhaupt hat gewisse Oberaufseher; so findet sich ein besonderer Oberaufseher der gebirgischen Flößen. Allein es fanden sich auch Oberaufseher einzelner Flös- sen; so hatte 1688 die Flöße auf der Schma ihren besondern Oberaufseher an Caspar Si- gismund von Berbisdorf, und eben so 1669 die Schwarzwasserflöße i). Das Floßwesen steht unter der Cammer.
In dem Pfälzischen ist das Floßwesen als ein Monopol ausgethan. Es hatte dassel- be ein gewisser Michel und Compagnie. Ih- re Verbindlichkeit gieng hauptsächlich dahin, eine gewisse Anzahl Holz für Manheim, Og- gersheim, Frankenthal, Lambsheim, Neustadt und angränzende churpfälzische Ortschaften zu liefern, damit sie keinen Mangel hätten. Uebrigens hatte jedermann freye Hand und Ge- walt, sein Holz zu kaufen, wo er wollte; in-
dessen
i) S. Samml. zur Sächß. Geschichte 6 B. S. 248. und 249.
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ſagt, daß ſich niemand an dem Schlagholze bey dem freybergiſchen Kunſtgraben vergreife.
Wegen der Holzdeuben bey der Saalfloͤße ergieng 1743 eine Verordnung, 1745 eine aͤhnliche wegen der Elſterwerdaer; 1752 ergieng ein Mandat wegen der Floßholzdeuben bey den freybergiſchen Bergwerksfloͤßen.
Das Floßweſen uͤberhaupt hat gewiſſe Oberaufſeher; ſo findet ſich ein beſonderer Oberaufſeher der gebirgiſchen Floͤßen. Allein es fanden ſich auch Oberaufſeher einzelner Floͤſ- ſen; ſo hatte 1688 die Floͤße auf der Schma ihren beſondern Oberaufſeher an Caſpar Si- gismund von Berbisdorf, und eben ſo 1669 die Schwarzwaſſerfloͤße i). Das Floßweſen ſteht unter der Cammer.
In dem Pfaͤlziſchen iſt das Floßweſen als ein Monopol ausgethan. Es hatte daſſel- be ein gewiſſer Michel und Compagnie. Ih- re Verbindlichkeit gieng hauptſaͤchlich dahin, eine gewiſſe Anzahl Holz fuͤr Manheim, Og- gersheim, Frankenthal, Lambsheim, Neuſtadt und angraͤnzende churpfaͤlziſche Ortſchaften zu liefern, damit ſie keinen Mangel haͤtten. Uebrigens hatte jedermann freye Hand und Ge- walt, ſein Holz zu kaufen, wo er wollte; in-
deſſen
i) S. Samml. zur Saͤchß. Geſchichte 6 B. S. 248. und 249.
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ſagt, daß ſich niemand an dem Schlagholze
bey dem freybergiſchen Kunſtgraben vergreife.
Wegen der Holzdeuben bey der Saalfloͤße
ergieng 1743 eine Verordnung, 1745 eine
aͤhnliche wegen der Elſterwerdaer; 1752
ergieng ein Mandat wegen der Floßholzdeuben
bey den freybergiſchen Bergwerksfloͤßen.
Das Floßweſen uͤberhaupt hat gewiſſe
Oberaufſeher; ſo findet ſich ein beſonderer
Oberaufſeher der gebirgiſchen Floͤßen. Allein
es fanden ſich auch Oberaufſeher einzelner Floͤſ-
ſen; ſo hatte 1688 die Floͤße auf der Schma
ihren beſondern Oberaufſeher an Caſpar Si-
gismund von Berbisdorf, und eben ſo 1669
die Schwarzwaſſerfloͤße i). Das Floßweſen
ſteht unter der Cammer.
In dem Pfaͤlziſchen iſt das Floßweſen als
ein Monopol ausgethan. Es hatte daſſel-
be ein gewiſſer Michel und Compagnie. Ih-
re Verbindlichkeit gieng hauptſaͤchlich dahin,
eine gewiſſe Anzahl Holz fuͤr Manheim, Og-
gersheim, Frankenthal, Lambsheim, Neuſtadt
und angraͤnzende churpfaͤlziſche Ortſchaften
zu liefern, damit ſie keinen Mangel haͤtten.
Uebrigens hatte jedermann freye Hand und Ge-
walt, ſein Holz zu kaufen, wo er wollte; in-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 633. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/643>, abgerufen am 22.11.2024.
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