Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

Bild:
<< vorherige Seite

dessen war es doch für die Compagnie so ein-
träglich, daß sie für die Verlängerung auf 4
Jahre 20000 Fl. zahlte. Noch neuerlich wur-
de es im Jahre 1778 auf zwölf Jahre von
neuem ausgethan, und dem Herrn Babo und
seinem Compagnon überlassen. Das Flößen
geschieht sonderlich auf der Reebach, für welche
schon 1757 eine Floßordnung gemacht wurde,
und der Holzverkauf zu Manheim, Oggers-
heim, Frankenthal, Lambsheim, Neustadt.
Das Holz kömmt aus den ellmstein- und nei-
denfelser herrschaftlichen Waldungen k). Allein
die jetzige Compagnie hat gleichsam das Land
in Bann gelegt. Niemand darf in den Wal-
dungen Holz kaufen oder mit seinen eignen
Pferden abholen. Die Thaleinwohner dürfen
keines herausführen, auch kein Gewerbe mit
diesem Produkt treiben, welches ihnen sonst
bey Abgang aller andern die einzige Nahrung
verschaffte. Selbst die Ausherren dürfen nicht
einmal ihr eigenthümlich in den Thälern ge-
machtes Holz herausführen.




Bey-
k) Nachrichten davon s. in Schlözers Briefwechsel
Theil V. Heft 30. S. 113. bis 121.

deſſen war es doch fuͤr die Compagnie ſo ein-
traͤglich, daß ſie fuͤr die Verlaͤngerung auf 4
Jahre 20000 Fl. zahlte. Noch neuerlich wur-
de es im Jahre 1778 auf zwoͤlf Jahre von
neuem ausgethan, und dem Herrn Babo und
ſeinem Compagnon uͤberlaſſen. Das Floͤßen
geſchieht ſonderlich auf der Reebach, fuͤr welche
ſchon 1757 eine Floßordnung gemacht wurde,
und der Holzverkauf zu Manheim, Oggers-
heim, Frankenthal, Lambsheim, Neuſtadt.
Das Holz koͤmmt aus den ellmſtein- und nei-
denfelſer herrſchaftlichen Waldungen k). Allein
die jetzige Compagnie hat gleichſam das Land
in Bann gelegt. Niemand darf in den Wal-
dungen Holz kaufen oder mit ſeinen eignen
Pferden abholen. Die Thaleinwohner duͤrfen
keines herausfuͤhren, auch kein Gewerbe mit
dieſem Produkt treiben, welches ihnen ſonſt
bey Abgang aller andern die einzige Nahrung
verſchaffte. Selbſt die Ausherren duͤrfen nicht
einmal ihr eigenthuͤmlich in den Thaͤlern ge-
machtes Holz herausfuͤhren.




Bey-
k) Nachrichten davon ſ. in Schloͤzers Briefwechſel
Theil V. Heft 30. S. 113. bis 121.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0644" n="634"/>
de&#x017F;&#x017F;en war es doch fu&#x0364;r die Compagnie &#x017F;o ein-<lb/>
tra&#x0364;glich, daß &#x017F;ie fu&#x0364;r die Verla&#x0364;ngerung auf 4<lb/>
Jahre 20000 Fl. zahlte. Noch neuerlich wur-<lb/>
de es im Jahre 1778 auf zwo&#x0364;lf Jahre von<lb/>
neuem ausgethan, und dem Herrn Babo und<lb/>
&#x017F;einem Compagnon u&#x0364;berla&#x017F;&#x017F;en. Das Flo&#x0364;ßen<lb/>
ge&#x017F;chieht &#x017F;onderlich auf der Reebach, fu&#x0364;r welche<lb/>
&#x017F;chon 1757 eine Floßordnung gemacht wurde,<lb/>
und der Holzverkauf zu Manheim, Oggers-<lb/>
heim, Frankenthal, Lambsheim, Neu&#x017F;tadt.<lb/>
Das Holz ko&#x0364;mmt aus den ellm&#x017F;tein- und nei-<lb/>
denfel&#x017F;er herr&#x017F;chaftlichen Waldungen <note place="foot" n="k)">Nachrichten davon &#x017F;. in Schlo&#x0364;zers Briefwech&#x017F;el<lb/>
Theil <hi rendition="#aq">V.</hi> Heft 30. S. 113. bis 121.</note>. Allein<lb/>
die jetzige Compagnie hat gleich&#x017F;am das Land<lb/>
in Bann gelegt. Niemand darf in den Wal-<lb/>
dungen Holz kaufen oder mit &#x017F;einen eignen<lb/>
Pferden abholen. Die Thaleinwohner du&#x0364;rfen<lb/>
keines herausfu&#x0364;hren, auch kein Gewerbe mit<lb/>
die&#x017F;em Produkt treiben, welches ihnen &#x017F;on&#x017F;t<lb/>
bey Abgang aller andern die einzige Nahrung<lb/>
ver&#x017F;chaffte. Selb&#x017F;t die Ausherren du&#x0364;rfen nicht<lb/>
einmal ihr eigenthu&#x0364;mlich in den Tha&#x0364;lern ge-<lb/>
machtes Holz herausfu&#x0364;hren.</p>
        </div>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
      <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#b">Bey-</hi> </fw><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[634/0644] deſſen war es doch fuͤr die Compagnie ſo ein- traͤglich, daß ſie fuͤr die Verlaͤngerung auf 4 Jahre 20000 Fl. zahlte. Noch neuerlich wur- de es im Jahre 1778 auf zwoͤlf Jahre von neuem ausgethan, und dem Herrn Babo und ſeinem Compagnon uͤberlaſſen. Das Floͤßen geſchieht ſonderlich auf der Reebach, fuͤr welche ſchon 1757 eine Floßordnung gemacht wurde, und der Holzverkauf zu Manheim, Oggers- heim, Frankenthal, Lambsheim, Neuſtadt. Das Holz koͤmmt aus den ellmſtein- und nei- denfelſer herrſchaftlichen Waldungen k). Allein die jetzige Compagnie hat gleichſam das Land in Bann gelegt. Niemand darf in den Wal- dungen Holz kaufen oder mit ſeinen eignen Pferden abholen. Die Thaleinwohner duͤrfen keines herausfuͤhren, auch kein Gewerbe mit dieſem Produkt treiben, welches ihnen ſonſt bey Abgang aller andern die einzige Nahrung verſchaffte. Selbſt die Ausherren duͤrfen nicht einmal ihr eigenthuͤmlich in den Thaͤlern ge- machtes Holz herausfuͤhren. Bey- k) Nachrichten davon ſ. in Schloͤzers Briefwechſel Theil V. Heft 30. S. 113. bis 121.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/644
Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 634. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/644>, abgerufen am 22.11.2024.