mußte von dem Gießmeister bezeichnet werden. Es wurde ein besonderes Zeichen zur Bezeich- nung des gereinigten Zinns gemacht, den Ge- werken, die in fremden Hütten zu schmelzen ge- nöthiget waren, mußten es die Hüttenherren erlauben, die Schlacken zweymal einzusetzen. Es wurden die guten Montage bey den Arbei- tern in diesen Werken abgeschafft. Es wurden die Pflichten der Seifer bestimmt. Es wur- den die Verhältnisse der Gewerken zu den Zinn- händlern darinnen ebenfalls berichtiget, und wa- ren schon deshalb 1565 besondere Verträge ge- schlossen worden. Die verunglückten Arbeiter erhielten aus den Zechen, darinnen sie verun- glückten, das Arztgeld und einen vierwöchentli- chen Lohn. Der pirnaischen und königsteini- schen Hammerwerke nahm sich Churfürst Au- gust 1576 k), und hielt die Amtshammer- meister an, tüchtig und gutes Eisen zu liefern. Es erfolgten 1571 Artikel, womit dieser ruhm- würdige Churfürst die Bergordnung zum Be- sten aller Gewerken von neuem erklären, ver- mehren und verbessern ließ l). Es ergieng 1573 eine neue Bergordnung. Im Jahr 1579 suchte August den Bergbau im Voigt- lande zu befördern, und es ergieng deshalb ein Patent in diesem Jahre, wie auch wegen Er-
rich-
k)C. A. I. p. 169.
l)C. A. I. p. 170.
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mußte von dem Gießmeiſter bezeichnet werden. Es wurde ein beſonderes Zeichen zur Bezeich- nung des gereinigten Zinns gemacht, den Ge- werken, die in fremden Huͤtten zu ſchmelzen ge- noͤthiget waren, mußten es die Huͤttenherren erlauben, die Schlacken zweymal einzuſetzen. Es wurden die guten Montage bey den Arbei- tern in dieſen Werken abgeſchafft. Es wurden die Pflichten der Seifer beſtimmt. Es wur- den die Verhaͤltniſſe der Gewerken zu den Zinn- haͤndlern darinnen ebenfalls berichtiget, und wa- ren ſchon deshalb 1565 beſondere Vertraͤge ge- ſchloſſen worden. Die verungluͤckten Arbeiter erhielten aus den Zechen, darinnen ſie verun- gluͤckten, das Arztgeld und einen vierwoͤchentli- chen Lohn. Der pirnaiſchen und koͤnigſteini- ſchen Hammerwerke nahm ſich Churfuͤrſt Au- guſt 1576 k), und hielt die Amtshammer- meiſter an, tuͤchtig und gutes Eiſen zu liefern. Es erfolgten 1571 Artikel, womit dieſer ruhm- wuͤrdige Churfuͤrſt die Bergordnung zum Be- ſten aller Gewerken von neuem erklaͤren, ver- mehren und verbeſſern ließ l). Es ergieng 1573 eine neue Bergordnung. Im Jahr 1579 ſuchte Auguſt den Bergbau im Voigt- lande zu befoͤrdern, und es ergieng deshalb ein Patent in dieſem Jahre, wie auch wegen Er-
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k)C. A. I. p. 169.
l)C. A. I. p. 170.
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mußte von dem Gießmeiſter bezeichnet werden.
Es wurde ein beſonderes Zeichen zur Bezeich-
nung des gereinigten Zinns gemacht, den Ge-
werken, die in fremden Huͤtten zu ſchmelzen ge-
noͤthiget waren, mußten es die Huͤttenherren
erlauben, die Schlacken zweymal einzuſetzen.
Es wurden die guten Montage bey den Arbei-
tern in dieſen Werken abgeſchafft. Es wurden
die Pflichten der Seifer beſtimmt. Es wur-
den die Verhaͤltniſſe der Gewerken zu den Zinn-
haͤndlern darinnen ebenfalls berichtiget, und wa-
ren ſchon deshalb 1565 beſondere Vertraͤge ge-
ſchloſſen worden. Die verungluͤckten Arbeiter
erhielten aus den Zechen, darinnen ſie verun-
gluͤckten, das Arztgeld und einen vierwoͤchentli-
chen Lohn. Der pirnaiſchen und koͤnigſteini-
ſchen Hammerwerke nahm ſich Churfuͤrſt Au-
guſt 1576 k), und hielt die Amtshammer-
meiſter an, tuͤchtig und gutes Eiſen zu liefern.
Es erfolgten 1571 Artikel, womit dieſer ruhm-
wuͤrdige Churfuͤrſt die Bergordnung zum Be-
ſten aller Gewerken von neuem erklaͤren, ver-
mehren und verbeſſern ließ l). Es ergieng
1573 eine neue Bergordnung. Im Jahr
1579 ſuchte Auguſt den Bergbau im Voigt-
lande zu befoͤrdern, und es ergieng deshalb ein
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k) C. A. I. p. 169.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 697. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/707>, abgerufen am 22.11.2024.
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