Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.untersagte. Man begünstigte sie 1655 zum der
unterſagte. Man beguͤnſtigte ſie 1655 zum der
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0807" n="797"/> unterſagte. Man beguͤnſtigte ſie 1655 zum<lb/> Behuf des innlaͤndiſchen Kupferhandels, 1664<lb/> wurde nur allein das Kupfer von Neuſtaͤdti-<lb/> ſchen Hammer zu verarbeiten erlaubt; 1668<lb/> ergieng ein anderes wegen des Kupfer- und<lb/> Meßinghandels. Auch waren damals Eiſen-<lb/> werke in dem Brandenburgiſchen, und es fin-<lb/> den ſich 1674 zwey Edikte gegen die Einfuh-<lb/> re fremden Stahls und Eiſens. Nament-<lb/> lich findet ſich ein peiziſcher Eiſenhammer, und<lb/> auch zu ſeinem Behuf wurde 1674 die Ein-<lb/> fuhre des fremden Eiſens unterſagt; auch<lb/> ergieng in dem naͤmlichen Jahre eine beſonde-<lb/> re Verordnung wegen des Peizereiſens. 1680<lb/> wurde das Patent gegen das fremde Kupfer<lb/> und Meßing erneuert. 1685 findet ſich ein<lb/> Eiſenhammer zu Ratenau. 1690 findet ſich<lb/> ein Patent wegen des wernigerodiſchen Ko-<lb/> baldbergwerks; welches beweiſt, daß man<lb/> auch die Kobaldsbearbeitung gekannt, und in<lb/> dem naͤmlichen Patent wurde auch wegen der<lb/> Potaſche und gegen die Ausfuͤhrung derſelben<lb/> verordnet, und in dem naͤmlichen Jahre er-<lb/> gieng ein anderes Edikt wegen der wernigero-<lb/> diſchen Gewerkſchaft, und des ihr des Ku-<lb/> pfers und Meßings halber ertheilten Privile-<lb/> giums. Auch finden ſich Spuren von Blech-<lb/> hammern, da 1691 ein Edikt ergieng wegen<lb/> des fremden Blechs, und in wie weit deſſen<lb/> Einfuhr und Handel verſtattet. Im Jahre<lb/> 1696 ergieng eine Interimsordonanz wegen<lb/> <fw place="bottom" type="catch">der</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [797/0807]
unterſagte. Man beguͤnſtigte ſie 1655 zum
Behuf des innlaͤndiſchen Kupferhandels, 1664
wurde nur allein das Kupfer von Neuſtaͤdti-
ſchen Hammer zu verarbeiten erlaubt; 1668
ergieng ein anderes wegen des Kupfer- und
Meßinghandels. Auch waren damals Eiſen-
werke in dem Brandenburgiſchen, und es fin-
den ſich 1674 zwey Edikte gegen die Einfuh-
re fremden Stahls und Eiſens. Nament-
lich findet ſich ein peiziſcher Eiſenhammer, und
auch zu ſeinem Behuf wurde 1674 die Ein-
fuhre des fremden Eiſens unterſagt; auch
ergieng in dem naͤmlichen Jahre eine beſonde-
re Verordnung wegen des Peizereiſens. 1680
wurde das Patent gegen das fremde Kupfer
und Meßing erneuert. 1685 findet ſich ein
Eiſenhammer zu Ratenau. 1690 findet ſich
ein Patent wegen des wernigerodiſchen Ko-
baldbergwerks; welches beweiſt, daß man
auch die Kobaldsbearbeitung gekannt, und in
dem naͤmlichen Patent wurde auch wegen der
Potaſche und gegen die Ausfuͤhrung derſelben
verordnet, und in dem naͤmlichen Jahre er-
gieng ein anderes Edikt wegen der wernigero-
diſchen Gewerkſchaft, und des ihr des Ku-
pfers und Meßings halber ertheilten Privile-
giums. Auch finden ſich Spuren von Blech-
hammern, da 1691 ein Edikt ergieng wegen
des fremden Blechs, und in wie weit deſſen
Einfuhr und Handel verſtattet. Im Jahre
1696 ergieng eine Interimsordonanz wegen
der
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