Im Jahre 1713 ergieng eine anderweitige Declaration, wie es mit dem Schmelzwesen im Obergebirge und zu Schneeberg zu halten, wie auch von Anschlag und Taxe, wie die im Obergebirge und zu Schneeberg brechenden Erze sowohl wenn deren Lieferung auf die obergebirgi- schen Generalschmelzadministrationsplätze, als zur Generalschmelzadministration nach Freyberg ge- schickt werden sollen f). Im Jahre 1713 er- gieng ein Mandat, wie in streitigen Bergsa- chen zu procediren. Im Jahre 1717 erschien ein Befehl, den Auf- und Einkauf des Bruch- und rohen Silbers in der Stadt Leipzig, auch das landesherrliche Verkaufsrecht und die Pro- birung betreffend. Gegen die Kobaldsdiebe, Käufer und Verhehler wurde in einem Mandat von 1723 ohne Ansehen der Personen der Strang verordnet, wovon sie weder Restitution noch Bezahlung befreyte.
Es wurde 1709 für die verunglückten Bergleute gesorgt, und ihnen ihre Krankheit über ihren Lohn zu reichen verordnet; 1710 wurde den Bergämtern die Belehnung und Be- stätigung auf Gold gegen Freybauung einer Vierthelschicht noch außer der halben, 1711 wurde wegen der auf Zwitterzechen zu thuende Verlag resolvirt, 1719 die Unterschleife der Schichtmeister durch Vorschüsse an Goldvorrath
von
f)Ibid. p. 467.
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Im Jahre 1713 ergieng eine anderweitige Declaration, wie es mit dem Schmelzweſen im Obergebirge und zu Schneeberg zu halten, wie auch von Anſchlag und Taxe, wie die im Obergebirge und zu Schneeberg brechenden Erze ſowohl wenn deren Lieferung auf die obergebirgi- ſchen Generalſchmelzadminiſtrationsplaͤtze, als zur Generalſchmelzadminiſtration nach Freyberg ge- ſchickt werden ſollen f). Im Jahre 1713 er- gieng ein Mandat, wie in ſtreitigen Bergſa- chen zu procediren. Im Jahre 1717 erſchien ein Befehl, den Auf- und Einkauf des Bruch- und rohen Silbers in der Stadt Leipzig, auch das landesherrliche Verkaufsrecht und die Pro- birung betreffend. Gegen die Kobaldsdiebe, Kaͤufer und Verhehler wurde in einem Mandat von 1723 ohne Anſehen der Perſonen der Strang verordnet, wovon ſie weder Reſtitution noch Bezahlung befreyte.
Es wurde 1709 fuͤr die verungluͤckten Bergleute geſorgt, und ihnen ihre Krankheit uͤber ihren Lohn zu reichen verordnet; 1710 wurde den Bergaͤmtern die Belehnung und Be- ſtaͤtigung auf Gold gegen Freybauung einer Vierthelſchicht noch außer der halben, 1711 wurde wegen der auf Zwitterzechen zu thuende Verlag reſolvirt, 1719 die Unterſchleife der Schichtmeiſter durch Vorſchuͤſſe an Goldvorrath
von
f)Ibid. p. 467.
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Im Jahre 1713 ergieng eine anderweitige
Declaration, wie es mit dem Schmelzweſen
im Obergebirge und zu Schneeberg zu halten,
wie auch von Anſchlag und Taxe, wie die im
Obergebirge und zu Schneeberg brechenden Erze
ſowohl wenn deren Lieferung auf die obergebirgi-
ſchen Generalſchmelzadminiſtrationsplaͤtze, als zur
Generalſchmelzadminiſtration nach Freyberg ge-
ſchickt werden ſollen f). Im Jahre 1713 er-
gieng ein Mandat, wie in ſtreitigen Bergſa-
chen zu procediren. Im Jahre 1717 erſchien
ein Befehl, den Auf- und Einkauf des Bruch-
und rohen Silbers in der Stadt Leipzig, auch
das landesherrliche Verkaufsrecht und die Pro-
birung betreffend. Gegen die Kobaldsdiebe,
Kaͤufer und Verhehler wurde in einem Mandat
von 1723 ohne Anſehen der Perſonen der
Strang verordnet, wovon ſie weder Reſtitution
noch Bezahlung befreyte.
Es wurde 1709 fuͤr die verungluͤckten
Bergleute geſorgt, und ihnen ihre Krankheit
uͤber ihren Lohn zu reichen verordnet; 1710
wurde den Bergaͤmtern die Belehnung und Be-
ſtaͤtigung auf Gold gegen Freybauung einer
Vierthelſchicht noch außer der halben, 1711
wurde wegen der auf Zwitterzechen zu thuende
Verlag reſolvirt, 1719 die Unterſchleife der
Schichtmeiſter durch Vorſchuͤſſe an Goldvorrath
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f) Ibid. p. 467.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 807. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/817>, abgerufen am 22.11.2024.
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