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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

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der Ausfuhr der weißen Erde, die man zum
Porzellan brauchte. So wurden auch in die-
sem Jahre durch ein Generale die Generalien
wegen unterlassenen Angebots der Potasche bey
den blauen Farbenwerken, und wegen der Aus-
fuhr derselben erneuert. 1746 wurde durch ein
Patent der Aufkauf und die Ausfuhr des alten
Kupfers und die Einschleifung des eisernen ge-
gossenen Gefäßes untersagt. Man fand es dem
Cameralinteresse gemäß, die Orte, wo Edel-
steine brechen, nicht mehr nach Distrikten, son-
dern auf Gänge und geviertes Feld zu verlei-
hen, und es wurden daher die Amethysten- und
Corallenbrüche beym Wiesenbad und Rochlitz,
ingleichen der alte Amethystenbruch zu Falken-
bach und der Amethystengang am hohen Wilds-
berg nach Fundgruben, nach dieser neuen Ein-
richtung 1746 vertheilt, weshalb ein besonderes
Rescript ergieng. Es wurde 1747 die Ausfuhr
des alten Kupfers ins Altenburgische verstattet.
Es wurde 1749 verordnet, ordentliche Hut-
männer auf den Huthäusern im freybergischen
Bergrefier zu bestellen. Es ergieng 1749 ein
geschärftes Mandat gegen das Ausführen der
weißen Erde, und in dem nämlichen Jahre eine
Stollnordnung, wie es inskünftige bey dem
Stollnbau auf dem Erzgebirge zu halten, und
vornehmlich auch die Streitigkeiten zwischen
den Stöllnern und Fundgrubengewerken zu ver-
meiden g). 1751 wurde verordnet, daß alle

Per-
g) C. A. Fortsetzung 3ter B. p. 1391.

der Ausfuhr der weißen Erde, die man zum
Porzellan brauchte. So wurden auch in die-
ſem Jahre durch ein Generale die Generalien
wegen unterlaſſenen Angebots der Potaſche bey
den blauen Farbenwerken, und wegen der Aus-
fuhr derſelben erneuert. 1746 wurde durch ein
Patent der Aufkauf und die Ausfuhr des alten
Kupfers und die Einſchleifung des eiſernen ge-
goſſenen Gefaͤßes unterſagt. Man fand es dem
Cameralintereſſe gemaͤß, die Orte, wo Edel-
ſteine brechen, nicht mehr nach Diſtrikten, ſon-
dern auf Gaͤnge und geviertes Feld zu verlei-
hen, und es wurden daher die Amethyſten- und
Corallenbruͤche beym Wieſenbad und Rochlitz,
ingleichen der alte Amethyſtenbruch zu Falken-
bach und der Amethyſtengang am hohen Wilds-
berg nach Fundgruben, nach dieſer neuen Ein-
richtung 1746 vertheilt, weshalb ein beſonderes
Reſcript ergieng. Es wurde 1747 die Ausfuhr
des alten Kupfers ins Altenburgiſche verſtattet.
Es wurde 1749 verordnet, ordentliche Hut-
maͤnner auf den Huthaͤuſern im freybergiſchen
Bergrefier zu beſtellen. Es ergieng 1749 ein
geſchaͤrftes Mandat gegen das Ausfuͤhren der
weißen Erde, und in dem naͤmlichen Jahre eine
Stollnordnung, wie es inskuͤnftige bey dem
Stollnbau auf dem Erzgebirge zu halten, und
vornehmlich auch die Streitigkeiten zwiſchen
den Stoͤllnern und Fundgrubengewerken zu ver-
meiden g). 1751 wurde verordnet, daß alle

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g) C. A. Fortſetzung 3ter B. p. 1391.
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[810/0820] der Ausfuhr der weißen Erde, die man zum Porzellan brauchte. So wurden auch in die- ſem Jahre durch ein Generale die Generalien wegen unterlaſſenen Angebots der Potaſche bey den blauen Farbenwerken, und wegen der Aus- fuhr derſelben erneuert. 1746 wurde durch ein Patent der Aufkauf und die Ausfuhr des alten Kupfers und die Einſchleifung des eiſernen ge- goſſenen Gefaͤßes unterſagt. Man fand es dem Cameralintereſſe gemaͤß, die Orte, wo Edel- ſteine brechen, nicht mehr nach Diſtrikten, ſon- dern auf Gaͤnge und geviertes Feld zu verlei- hen, und es wurden daher die Amethyſten- und Corallenbruͤche beym Wieſenbad und Rochlitz, ingleichen der alte Amethyſtenbruch zu Falken- bach und der Amethyſtengang am hohen Wilds- berg nach Fundgruben, nach dieſer neuen Ein- richtung 1746 vertheilt, weshalb ein beſonderes Reſcript ergieng. Es wurde 1747 die Ausfuhr des alten Kupfers ins Altenburgiſche verſtattet. Es wurde 1749 verordnet, ordentliche Hut- maͤnner auf den Huthaͤuſern im freybergiſchen Bergrefier zu beſtellen. Es ergieng 1749 ein geſchaͤrftes Mandat gegen das Ausfuͤhren der weißen Erde, und in dem naͤmlichen Jahre eine Stollnordnung, wie es inskuͤnftige bey dem Stollnbau auf dem Erzgebirge zu halten, und vornehmlich auch die Streitigkeiten zwiſchen den Stoͤllnern und Fundgrubengewerken zu ver- meiden g). 1751 wurde verordnet, daß alle Per- g) C. A. Fortſetzung 3ter B. p. 1391.

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Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 810. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/820>, abgerufen am 22.11.2024.