Personen bey dem Bergbaue, welche Erze, Bergbaumaterialien, Inventarienstücke und an- dere geldeswerthe Sachen unter den Händen haben, auf die Constitution vom anvertrauten Gute verpflichtet werden sollten. Es ergieng 1752 ein Rescript, worinnen auf gewisse Maaße die Verlegung des Communbergbaues auch aus- serhalb des Weichbildes nachgelassen wurde. Im Jahr 1754 wurde das Herumtragen der einheimischen Blech- und Eisenwaaren zum Verkauf noch fernerhin nachgelassen, um da- durch den innern Vertrieb dieser Arbeiten zu be- fördern: so ergieng auch in dem nämlichen Jahre ein Rescript wegen Abstellung verschie- dener bey dem Eisensteinbergbau sich geäußer- ter Ungebührnisse, die sonderlich auf den Cre- dit dieser Dinge Einfluß haben konnten. In dem nämlichen Jahre erschien ein erneuertes Bergdekret zu besserer Aufnahme und Empor- bringung des Kupferbergbaues, worinnen dem- selben verschiedene Begnadigungen zu diesem Behuf ertheilet werden. Es wurden sonderlich die Kupfer, welche kein Silber enthalten, von dem völligen Abzug und der Innebehaltung der halben Bezahlung des vierten Centners Kupfer auf beständig, sondern auch bey annoch fort- dauernder Zubuße der zwanzigste Theil auf 6 Jahre lang von dem ersten Hauptschmelzen an, so fern sie zwischen bemeldeter Zeit nicht zum Ueberschuß- oder Ausbeutvertheilen gelan- gen, befreyet.
1754
Perſonen bey dem Bergbaue, welche Erze, Bergbaumaterialien, Inventarienſtuͤcke und an- dere geldeswerthe Sachen unter den Haͤnden haben, auf die Conſtitution vom anvertrauten Gute verpflichtet werden ſollten. Es ergieng 1752 ein Reſcript, worinnen auf gewiſſe Maaße die Verlegung des Communbergbaues auch auſ- ſerhalb des Weichbildes nachgelaſſen wurde. Im Jahr 1754 wurde das Herumtragen der einheimiſchen Blech- und Eiſenwaaren zum Verkauf noch fernerhin nachgelaſſen, um da- durch den innern Vertrieb dieſer Arbeiten zu be- foͤrdern: ſo ergieng auch in dem naͤmlichen Jahre ein Reſcript wegen Abſtellung verſchie- dener bey dem Eiſenſteinbergbau ſich geaͤußer- ter Ungebuͤhrniſſe, die ſonderlich auf den Cre- dit dieſer Dinge Einfluß haben konnten. In dem naͤmlichen Jahre erſchien ein erneuertes Bergdekret zu beſſerer Aufnahme und Empor- bringung des Kupferbergbaues, worinnen dem- ſelben verſchiedene Begnadigungen zu dieſem Behuf ertheilet werden. Es wurden ſonderlich die Kupfer, welche kein Silber enthalten, von dem voͤlligen Abzug und der Innebehaltung der halben Bezahlung des vierten Centners Kupfer auf beſtaͤndig, ſondern auch bey annoch fort- dauernder Zubuße der zwanzigſte Theil auf 6 Jahre lang von dem erſten Hauptſchmelzen an, ſo fern ſie zwiſchen bemeldeter Zeit nicht zum Ueberſchuß- oder Ausbeutvertheilen gelan- gen, befreyet.
1754
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Perſonen bey dem Bergbaue, welche Erze,
Bergbaumaterialien, Inventarienſtuͤcke und an-
dere geldeswerthe Sachen unter den Haͤnden
haben, auf die Conſtitution vom anvertrauten
Gute verpflichtet werden ſollten. Es ergieng
1752 ein Reſcript, worinnen auf gewiſſe Maaße
die Verlegung des Communbergbaues auch auſ-
ſerhalb des Weichbildes nachgelaſſen wurde.
Im Jahr 1754 wurde das Herumtragen der
einheimiſchen Blech- und Eiſenwaaren zum
Verkauf noch fernerhin nachgelaſſen, um da-
durch den innern Vertrieb dieſer Arbeiten zu be-
foͤrdern: ſo ergieng auch in dem naͤmlichen
Jahre ein Reſcript wegen Abſtellung verſchie-
dener bey dem Eiſenſteinbergbau ſich geaͤußer-
ter Ungebuͤhrniſſe, die ſonderlich auf den Cre-
dit dieſer Dinge Einfluß haben konnten. In
dem naͤmlichen Jahre erſchien ein erneuertes
Bergdekret zu beſſerer Aufnahme und Empor-
bringung des Kupferbergbaues, worinnen dem-
ſelben verſchiedene Begnadigungen zu dieſem
Behuf ertheilet werden. Es wurden ſonderlich
die Kupfer, welche kein Silber enthalten, von
dem voͤlligen Abzug und der Innebehaltung der
halben Bezahlung des vierten Centners Kupfer
auf beſtaͤndig, ſondern auch bey annoch fort-
dauernder Zubuße der zwanzigſte Theil auf
6 Jahre lang von dem erſten Hauptſchmelzen
an, ſo fern ſie zwiſchen bemeldeter Zeit nicht
zum Ueberſchuß- oder Ausbeutvertheilen gelan-
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1754
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 811. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/821>, abgerufen am 22.11.2024.
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