Berge sind mit Eichen, Buchen, Linden, Bir- ken, Epheu bewachsen. Schon die Türken ver- suchten während ihrer Herrschaft über das Ban- nat nicht geringe Arbeiten, aber mit wenigem Nutzen, woran der Mangel an Einsicht und an Erfahrung im Manipulationswesen Schuld war. Erst nachdem der Bannat unter österreichische Hoheit kam, fieng man an, den Bergbau re- gelmäßig zu betreiben, besonders nach dem Jah- re 1740, da der k. k. Hof die Particuliers aufmunterte, sich als Gewerken zu interessiren, ihnen nicht allein Mittel und Wege öffnete, son- dern auch selbst die Kosten mit Antreibung der Erbstollen und Erbauung der Manipulationsge- bäude und Wohnungen für die Bergbeamten zu tragen übernahm. Die Rechte, welche sich die Regierung vorbehielt, und die den Gewerkschaf- ten verliehenen Freyheiten bestehen vornehmlich darinnen:
Se. Majestät behalten sich mit der obersten Bergwerksdirection nur einige Bergörter oder Feldungen vor, überlassen aber den Gewerken, alle übrigen Bergreviere, welche sie muthen wollen, frey und ungehindert zu bauen. Jeder Feldort wird, wie gewöhnlich, zu 132 Theilen oder Kuxen gerechnet, deren zween für den Sou- verain, ein dritter zum Nutzen der Gemein- casse oder Brüderlade, und ein vierter für die Kirche, von den Gewerken frey und auf ihre ei- gene Kosten verbaut werden müssen; daß ihnen zu eigenem Nutzen von 132, 128 Kuxe übrig
blei-
II.Theil. H h h
Berge ſind mit Eichen, Buchen, Linden, Bir- ken, Epheu bewachſen. Schon die Tuͤrken ver- ſuchten waͤhrend ihrer Herrſchaft uͤber das Ban- nat nicht geringe Arbeiten, aber mit wenigem Nutzen, woran der Mangel an Einſicht und an Erfahrung im Manipulationsweſen Schuld war. Erſt nachdem der Bannat unter oͤſterreichiſche Hoheit kam, fieng man an, den Bergbau re- gelmaͤßig zu betreiben, beſonders nach dem Jah- re 1740, da der k. k. Hof die Particuliers aufmunterte, ſich als Gewerken zu intereſſiren, ihnen nicht allein Mittel und Wege oͤffnete, ſon- dern auch ſelbſt die Koſten mit Antreibung der Erbſtollen und Erbauung der Manipulationsge- baͤude und Wohnungen fuͤr die Bergbeamten zu tragen uͤbernahm. Die Rechte, welche ſich die Regierung vorbehielt, und die den Gewerkſchaf- ten verliehenen Freyheiten beſtehen vornehmlich darinnen:
Se. Majeſtaͤt behalten ſich mit der oberſten Bergwerksdirection nur einige Bergoͤrter oder Feldungen vor, uͤberlaſſen aber den Gewerken, alle uͤbrigen Bergreviere, welche ſie muthen wollen, frey und ungehindert zu bauen. Jeder Feldort wird, wie gewoͤhnlich, zu 132 Theilen oder Kuxen gerechnet, deren zween fuͤr den Sou- verain, ein dritter zum Nutzen der Gemein- caſſe oder Bruͤderlade, und ein vierter fuͤr die Kirche, von den Gewerken frey und auf ihre ei- gene Koſten verbaut werden muͤſſen; daß ihnen zu eigenem Nutzen von 132, 128 Kuxe uͤbrig
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Berge ſind mit Eichen, Buchen, Linden, Bir-
ken, Epheu bewachſen. Schon die Tuͤrken ver-
ſuchten waͤhrend ihrer Herrſchaft uͤber das Ban-
nat nicht geringe Arbeiten, aber mit wenigem
Nutzen, woran der Mangel an Einſicht und an
Erfahrung im Manipulationsweſen Schuld war.
Erſt nachdem der Bannat unter oͤſterreichiſche
Hoheit kam, fieng man an, den Bergbau re-
gelmaͤßig zu betreiben, beſonders nach dem Jah-
re 1740, da der k. k. Hof die Particuliers
aufmunterte, ſich als Gewerken zu intereſſiren,
ihnen nicht allein Mittel und Wege oͤffnete, ſon-
dern auch ſelbſt die Koſten mit Antreibung der
Erbſtollen und Erbauung der Manipulationsge-
baͤude und Wohnungen fuͤr die Bergbeamten zu
tragen uͤbernahm. Die Rechte, welche ſich die
Regierung vorbehielt, und die den Gewerkſchaf-
ten verliehenen Freyheiten beſtehen vornehmlich
darinnen:
Se. Majeſtaͤt behalten ſich mit der oberſten
Bergwerksdirection nur einige Bergoͤrter oder
Feldungen vor, uͤberlaſſen aber den Gewerken,
alle uͤbrigen Bergreviere, welche ſie muthen
wollen, frey und ungehindert zu bauen. Jeder
Feldort wird, wie gewoͤhnlich, zu 132 Theilen
oder Kuxen gerechnet, deren zween fuͤr den Sou-
verain, ein dritter zum Nutzen der Gemein-
caſſe oder Bruͤderlade, und ein vierter fuͤr die
Kirche, von den Gewerken frey und auf ihre ei-
gene Koſten verbaut werden muͤſſen; daß ihnen
zu eigenem Nutzen von 132, 128 Kuxe uͤbrig
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 849. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/859>, abgerufen am 21.11.2024.
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