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Rohde, Erwin: Psyche. Seelencult und Unsterblichkeitsglaube der Griechen. Freiburg u. a., 1894.

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keit mehr in religiöser Symbolik vorstellten, als thatsächlich
in sich fassten. Die längst ausgebildeten Vorschriften des
priesterlichen Reinheitsrituals wurden hier ergriffen und ver-
mehrt 1); aber sie gewannen eine erweiterte Bedeutung. Nicht
von dämonischen Berührungen sollen sie den Menschen be-
freien und reinigen; sie machen die Seele selbst rein 2), rein
von dem Leibe und seiner befleckenden Gemeinschaft, rein
vom Tode und dem Gräuel seiner Herrschaft. Zur Busse
einer "Schuld" ist die Seele in den Leib gebannt 3), der Sünde
Sold ist hier das Leben auf Erden, welches der Seele Tod ist.
Die ganze Mannichfaltigkeit des Daseins, der Unschuld ihrer
Folge von Ursache und Wirkung entkleidet, erscheint diesen
Eiferern unter der einförmigen Vorstellung einer Verknüpfung
von Schuld und Busse, Befleckung und Reinigung.

Und die Orphiker sind es, die sich allein oder vor An-
deren mit dem Namen der "Reinen" grüssen dürfen 4). Den

1) Verbot der Beerdigung in Wollkleidern: Herod. 2, 81 (jedenfalls,
damit den Abgeschiedenen nichts thneseidion anhafte). Verbot, Eier zu
essen: s. Lobeck 251 (Eier sind Bestandtheile der Todtenopfer und Nah-
rung der khthonioi, und darum verboten: so richtig Lobeck 477). Auch
orphische (wie sonst pythagoreische) Verse verboten, Bohnen zu essen
(s. Lobeck 251 ff.; Nauck, Jamblich. V. Pyth. p. 231 f.): der Grund ist
auch hier, dass die Bohnen, als Bestandtheil chthonischer Opfer, putantur
ad mortuos pertinere
(Fest.). S. Lobeck 254. Vgl. Crusius, Rhein. Mus.
39, 165. Es sind überall die gleichen Gründe, aus denen theils in Py-
thagoreischen Satzungen (s. Lobeck 247 ff.), theils in mystischem Cult der
khthonioi (s. Rhein. Mus. 25, 560; 26, 561) gewisse Speisen untersagt
wurden: weil sie zu Opfern für Unterirdische, pros ta perideipna kai tas
prokleseis ton nekron verwendet, oder auch nur mit Namen genannt
wurden, die (wie erebinthos, lathuros) an erebos und lethe anklingen (Plut.
Quaest. Rom. 95). Die "Reinheit" fordert vor allem das Abschneiden jedes
Vereinigungsbandes mit dem Reiche der Todten und der Seelengötter.
2) Vgl. fr. 208.
3) Die Seele ist in den Leib eingeschlossen os diken didouses tes psukhes
(nach den amphi Orphea), on de eneka didosin. Plat. Cratyl. 400 C. Die nähere
Bezeichnung dieser "Schuld" der Seele in orphischer Mythologie ist uns
nicht erhalten. Das Wesentliche ist aber, dass nach dieser Lehre das Leben
im Leibe der Naturbestimmung der Seele nicht gemäss, sondern zuwider ist.
4) sumposion ton osion Plat. Rep. 2, 363 C. osious mustas hymn. Orph.
84, 3. S. oben p. 265 A. 2.
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keit mehr in religiöser Symbolik vorstellten, als thatsächlich
in sich fassten. Die längst ausgebildeten Vorschriften des
priesterlichen Reinheitsrituals wurden hier ergriffen und ver-
mehrt 1); aber sie gewannen eine erweiterte Bedeutung. Nicht
von dämonischen Berührungen sollen sie den Menschen be-
freien und reinigen; sie machen die Seele selbst rein 2), rein
von dem Leibe und seiner befleckenden Gemeinschaft, rein
vom Tode und dem Gräuel seiner Herrschaft. Zur Busse
einer „Schuld“ ist die Seele in den Leib gebannt 3), der Sünde
Sold ist hier das Leben auf Erden, welches der Seele Tod ist.
Die ganze Mannichfaltigkeit des Daseins, der Unschuld ihrer
Folge von Ursache und Wirkung entkleidet, erscheint diesen
Eiferern unter der einförmigen Vorstellung einer Verknüpfung
von Schuld und Busse, Befleckung und Reinigung.

Und die Orphiker sind es, die sich allein oder vor An-
deren mit dem Namen der „Reinen“ grüssen dürfen 4). Den

1) Verbot der Beerdigung in Wollkleidern: Herod. 2, 81 (jedenfalls,
damit den Abgeschiedenen nichts ϑνησείδιον anhafte). Verbot, Eier zu
essen: s. Lobeck 251 (Eier sind Bestandtheile der Todtenopfer und Nah-
rung der χϑόνιοι, und darum verboten: so richtig Lobeck 477). Auch
orphische (wie sonst pythagoreische) Verse verboten, Bohnen zu essen
(s. Lobeck 251 ff.; Nauck, Jamblich. V. Pyth. p. 231 f.): der Grund ist
auch hier, dass die Bohnen, als Bestandtheil chthonischer Opfer, putantur
ad mortuos pertinere
(Fest.). S. Lobeck 254. Vgl. Crusius, Rhein. Mus.
39, 165. Es sind überall die gleichen Gründe, aus denen theils in Py-
thagoreischen Satzungen (s. Lobeck 247 ff.), theils in mystischem Cult der
χϑόνιοι (s. Rhein. Mus. 25, 560; 26, 561) gewisse Speisen untersagt
wurden: weil sie zu Opfern für Unterirdische, πρὸς τὰ περίδειπνα καὶ τὰς
προκλήσεις τῶν νεκρῶν verwendet, oder auch nur mit Namen genannt
wurden, die (wie ἐρέβινϑος, λάϑυρος) an ἔρεβος und λήϑη anklingen (Plut.
Quaest. Rom. 95). Die „Reinheit“ fordert vor allem das Abschneiden jedes
Vereinigungsbandes mit dem Reiche der Todten und der Seelengötter.
2) Vgl. fr. 208.
3) Die Seele ist in den Leib eingeschlossen ὡς δίκην διδούσης τῆς ψυχῆς
(nach den ἀμφὶ Ὀρφέα), ὧν δὴ ἔνεκα δίδωσιν. Plat. Cratyl. 400 C. Die nähere
Bezeichnung dieser „Schuld“ der Seele in orphischer Mythologie ist uns
nicht erhalten. Das Wesentliche ist aber, dass nach dieser Lehre das Leben
im Leibe der Naturbestimmung der Seele nicht gemäss, sondern zuwider ist.
4) συμπόσιον τῶν ὁσίων Plat. Rep. 2, 363 C. ὁσίους μύστας hymn. Orph.
84, 3. S. oben p. 265 A. 2.
27*
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[419/0435] keit mehr in religiöser Symbolik vorstellten, als thatsächlich in sich fassten. Die längst ausgebildeten Vorschriften des priesterlichen Reinheitsrituals wurden hier ergriffen und ver- mehrt 1); aber sie gewannen eine erweiterte Bedeutung. Nicht von dämonischen Berührungen sollen sie den Menschen be- freien und reinigen; sie machen die Seele selbst rein 2), rein von dem Leibe und seiner befleckenden Gemeinschaft, rein vom Tode und dem Gräuel seiner Herrschaft. Zur Busse einer „Schuld“ ist die Seele in den Leib gebannt 3), der Sünde Sold ist hier das Leben auf Erden, welches der Seele Tod ist. Die ganze Mannichfaltigkeit des Daseins, der Unschuld ihrer Folge von Ursache und Wirkung entkleidet, erscheint diesen Eiferern unter der einförmigen Vorstellung einer Verknüpfung von Schuld und Busse, Befleckung und Reinigung. Und die Orphiker sind es, die sich allein oder vor An- deren mit dem Namen der „Reinen“ grüssen dürfen 4). Den 1) Verbot der Beerdigung in Wollkleidern: Herod. 2, 81 (jedenfalls, damit den Abgeschiedenen nichts ϑνησείδιον anhafte). Verbot, Eier zu essen: s. Lobeck 251 (Eier sind Bestandtheile der Todtenopfer und Nah- rung der χϑόνιοι, und darum verboten: so richtig Lobeck 477). Auch orphische (wie sonst pythagoreische) Verse verboten, Bohnen zu essen (s. Lobeck 251 ff.; Nauck, Jamblich. V. Pyth. p. 231 f.): der Grund ist auch hier, dass die Bohnen, als Bestandtheil chthonischer Opfer, putantur ad mortuos pertinere (Fest.). S. Lobeck 254. Vgl. Crusius, Rhein. Mus. 39, 165. Es sind überall die gleichen Gründe, aus denen theils in Py- thagoreischen Satzungen (s. Lobeck 247 ff.), theils in mystischem Cult der χϑόνιοι (s. Rhein. Mus. 25, 560; 26, 561) gewisse Speisen untersagt wurden: weil sie zu Opfern für Unterirdische, πρὸς τὰ περίδειπνα καὶ τὰς προκλήσεις τῶν νεκρῶν verwendet, oder auch nur mit Namen genannt wurden, die (wie ἐρέβινϑος, λάϑυρος) an ἔρεβος und λήϑη anklingen (Plut. Quaest. Rom. 95). Die „Reinheit“ fordert vor allem das Abschneiden jedes Vereinigungsbandes mit dem Reiche der Todten und der Seelengötter. 2) Vgl. fr. 208. 3) Die Seele ist in den Leib eingeschlossen ὡς δίκην διδούσης τῆς ψυχῆς (nach den ἀμφὶ Ὀρφέα), ὧν δὴ ἔνεκα δίδωσιν. Plat. Cratyl. 400 C. Die nähere Bezeichnung dieser „Schuld“ der Seele in orphischer Mythologie ist uns nicht erhalten. Das Wesentliche ist aber, dass nach dieser Lehre das Leben im Leibe der Naturbestimmung der Seele nicht gemäss, sondern zuwider ist. 4) συμπόσιον τῶν ὁσίων Plat. Rep. 2, 363 C. ὁσίους μύστας hymn. Orph. 84, 3. S. oben p. 265 A. 2. 27*

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Zitationshilfe: Rohde, Erwin: Psyche. Seelencult und Unsterblichkeitsglaube der Griechen. Freiburg u. a., 1894, S. 419. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohde_psyche_1894/435>, abgerufen am 22.11.2024.