kathartischer Act (apoptusai dei kai katherasthai stoma Aesch.) Die verunreinigenden Rachegeister werden damit abgewiesen. Plin. n. h. 28, 35: despuimus comitiales morbos, hoc est con- tagia regerimus.
S. 262, A. 3, Z. 6 ff. v. u. Eine ähnliche Nachricht bei Servius zur Aen. 6, 661.
S. 263, A. 2, Z. 4 v. u. Einweihung von demosioi auch C. I. A 2, 834 c, 24 (p. 531).
S. 275, A. 3. Auch bei Andocides de myst. 31 ist von mora- lischer Verpflichtung der memuemenoi nichts gesagt: das ina ti- moresete ktl. gehört nicht sowohl zu dem nur dazwischen- geschobenen memuesthe ktl. als zu dem: oitines orkous megalous omosantes ktl., kai arasamenoi ktl.
S. 280 Anm., Z. 22 v. u. Honigkuchen als Opfer für die khthonioi verkörpernden Schlangen. So für die Asklepiosschlange: Herondas 4, 90. 91. Jedenfalls auch ein Opfer für unterirdische (schlangengestaltete) Geister ist es, wenn man, das panakes askle- pieion schneidend, nach der Lehre der Rizotomoi, zum Entgelt soll antemballein te ge pagkarpian melitouttan (d. h. den pagk. ge- nannten Honigkuchen: Ath. 14, 648 B); wenn man, die xiris (eine Lilienart) ausgrabend, trimenou (aus Sommerweizen) melitouttas emballei misthon: Theophrast. Hist. plant. 9, 8, 7.
S. 282 Anm. Der Charongroschen ein Symbol des Ab- kaufens der ursprünglich dem verstorbenen Hausherrn unverkürzt mitzugebenden Gesammthabe des Hauses (ohne alle Symbolik wird diese bei manchen "Naturvölkern" dem Todten mitgegeben: so gaben die Albaner im Kaukasus dem Todten alle seine Habe mit, kai dia touto penetes zosin, ouden ekhontes patroon. Strabo 11, 503). Deutlich redet noch J. Chr. Männlingen, Albertäten 353 (mir nur im Auszug bei A. Schultz, Alltagsleben e. d. Frau p. 232 f. zugänglich): "also haben unter den Christen diejenigen die Nach- ahmung [der griechisch-römischen Todtenbestattung] gelernet, welche den Verstorbenen einen Groschen mit in den Sarg geben, welches soll seyn, dem Todten die Wirth- schafft abkauffen, -- wovor sie in ihrem Leben gut Glück zu haben ihnen einbilden". Hier hat sich einmal mit der Sitte zugleich die Kunde von deren erster und tiefster Bedeutung, von der antike Schriftsteller kaum irgend etwas andeuten, in
kathartischer Act (ἀποπτύσαι δεῖ καὶ καϑήρασϑαι στόμα Aesch.) Die verunreinigenden Rachegeister werden damit abgewiesen. Plin. n. h. 28, 35: despuimus comitiales morbos, hoc est con- tagia regerimus.
S. 262, A. 3, Z. 6 ff. v. u. Eine ähnliche Nachricht bei Servius zur Aen. 6, 661.
S. 263, A. 2, Z. 4 v. u. Einweihung von δημόσιοι auch C. I. A 2, 834 c, 24 (p. 531).
S. 275, A. 3. Auch bei Andocides de myst. 31 ist von mora- lischer Verpflichtung der μεμυημένοι nichts gesagt: das ἵνα τι- μωρήσητε κτλ. gehört nicht sowohl zu dem nur dazwischen- geschobenen μεμύησϑε κτλ. als zu dem: οἵτινες ὅρκους μεγάλους ὀμόσαντες κτλ., καὶ ἀρασάμενοι κτλ.
S. 280 Anm., Z. 22 v. u. Honigkuchen als Opfer für die χϑόνιοι verkörpernden Schlangen. So für die Asklepiosschlange: Herondas 4, 90. 91. Jedenfalls auch ein Opfer für unterirdische (schlangengestaltete) Geister ist es, wenn man, das πάνακες ἀσκλη- πίειον schneidend, nach der Lehre der ῥιζοτόμοι, zum Entgelt soll ἀντεμβάλλειν τῇ γῇ παγκαρπίαν μελιτοῦτταν (d. h. den παγκ. ge- nannten Honigkuchen: Ath. 14, 648 B); wenn man, die ξίρις (eine Lilienart) ausgrabend, τριμήνου (aus Sommerweizen) μελιτούττας ἐμβάλλει μισϑόν: Theophrast. Hist. plant. 9, 8, 7.
S. 282 Anm. Der Charongroschen ein Symbol des Ab- kaufens der ursprünglich dem verstorbenen Hausherrn unverkürzt mitzugebenden Gesammthabe des Hauses (ohne alle Symbolik wird diese bei manchen „Naturvölkern“ dem Todten mitgegeben: so gaben die Albaner im Kaukasus dem Todten alle seine Habe mit, καὶ διὰ τοῦτο πένητες ζῶσιν, οὐδὲν ἔχοντες πατρῷον. Strabo 11, 503). Deutlich redet noch J. Chr. Männlingen, Albertäten 353 (mir nur im Auszug bei A. Schultz, Alltagsleben e. d. Frau p. 232 f. zugänglich): „also haben unter den Christen diejenigen die Nach- ahmung [der griechisch-römischen Todtenbestattung] gelernet, welche den Verstorbenen einen Groschen mit in den Sarg geben, welches soll seyn, dem Todten die Wirth- schafft abkauffen, — wovor sie in ihrem Leben gut Glück zu haben ihnen einbilden“. Hier hat sich einmal mit der Sitte zugleich die Kunde von deren erster und tiefster Bedeutung, von der antike Schriftsteller kaum irgend etwas andeuten, in
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kathartischer Act (ἀποπτύσαι δεῖ καὶ καϑήρασϑαι στόμα Aesch.)
Die verunreinigenden Rachegeister werden damit abgewiesen.
Plin. n. h. 28, 35: despuimus comitiales morbos, hoc est con-
tagia regerimus.
S. 262, A. 3, Z. 6 ff. v. u. Eine ähnliche Nachricht bei
Servius zur Aen. 6, 661.
S. 263, A. 2, Z. 4 v. u. Einweihung von δημόσιοι auch
C. I. A 2, 834 c, 24 (p. 531).
S. 275, A. 3. Auch bei Andocides de myst. 31 ist von mora-
lischer Verpflichtung der μεμυημένοι nichts gesagt: das ἵνα τι-
μωρήσητε κτλ. gehört nicht sowohl zu dem nur dazwischen-
geschobenen μεμύησϑε κτλ. als zu dem: οἵτινες ὅρκους μεγάλους
ὀμόσαντες κτλ., καὶ ἀρασάμενοι κτλ.
S. 280 Anm., Z. 22 v. u. Honigkuchen als Opfer für die
χϑόνιοι verkörpernden Schlangen. So für die Asklepiosschlange:
Herondas 4, 90. 91. Jedenfalls auch ein Opfer für unterirdische
(schlangengestaltete) Geister ist es, wenn man, das πάνακες ἀσκλη-
πίειον schneidend, nach der Lehre der ῥιζοτόμοι, zum Entgelt soll
ἀντεμβάλλειν τῇ γῇ παγκαρπίαν μελιτοῦτταν (d. h. den παγκ. ge-
nannten Honigkuchen: Ath. 14, 648 B); wenn man, die ξίρις (eine
Lilienart) ausgrabend, τριμήνου (aus Sommerweizen) μελιτούττας
ἐμβάλλει μισϑόν: Theophrast. Hist. plant. 9, 8, 7.
S. 282 Anm. Der Charongroschen ein Symbol des Ab-
kaufens der ursprünglich dem verstorbenen Hausherrn unverkürzt
mitzugebenden Gesammthabe des Hauses (ohne alle Symbolik wird
diese bei manchen „Naturvölkern“ dem Todten mitgegeben: so
gaben die Albaner im Kaukasus dem Todten alle seine Habe mit,
καὶ διὰ τοῦτο πένητες ζῶσιν, οὐδὲν ἔχοντες πατρῷον. Strabo 11, 503).
Deutlich redet noch J. Chr. Männlingen, Albertäten 353 (mir
nur im Auszug bei A. Schultz, Alltagsleben e. d. Frau p. 232 f.
zugänglich): „also haben unter den Christen diejenigen die Nach-
ahmung [der griechisch-römischen Todtenbestattung] gelernet,
welche den Verstorbenen einen Groschen mit in den Sarg geben,
welches soll seyn, dem Todten die Wirth-
schafft abkauffen, — wovor sie in ihrem Leben gut Glück
zu haben ihnen einbilden“. Hier hat sich einmal mit der Sitte
zugleich die Kunde von deren erster und tiefster Bedeutung,
von der antike Schriftsteller kaum irgend etwas andeuten, in
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Rohde, Erwin: Psyche. Seelencult und Unsterblichkeitsglaube der Griechen. Freiburg u. a., 1894, S. 702. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohde_psyche_1894/718>, abgerufen am 24.11.2024.
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