geachtet sie sehen, daß die Catholischen, ingleichen auch die Englischen Edelleute Frey-Herren und Grafen sich gratuliren, wenn sie die Ehre haben, al- lerley geistliche Aemter und Dignitaeten zu besitzen, weil sie dadurch ihren gefallenen Familien entwe- der wieder aufzuhelffen, oder dieselben wenigstens vor dem Untergange zu guarantiren, und ihr eigen Brod zu erwerben, Gelegenheit bekommen. Bey der Medicinischen Facultaet finden wir wieder we- nig Standes-Personen, welche sich auf die darun- ter gehörige Studia appliciren, da ich doch mey- nen solte, es würden die an großer Herren Höfen eingeführten Ehren-Stellen der Hof- und Leib- Medicorum, ingleichen der Land- und Stadt-Phy- sicorum, ihrem Character gantz und gar nicht prae- judicirlich seyn.
§. 37. Es haben demnach einige von unsern teutschen Edelleuten, sonderlich vom Eingang dieses Seculi an, sehr wohl gethan, daß sie durch alle die Vorurtheile, die andere bißher bestrickt hielten, glücklich durchgebrochen, und zu Beförderung ihrer Ehre und Zufriedenheit, auf dergleichen Wegen sichere Vorgänger gewesen, derer andern, die sich mit ihnen in gleichen Umständen besinden, nachfol- gen können.
§. 38. Nachdem ich in dem vorhergehenden an- geführt, was einer in Ansehung der Titul gegen sich selbst zu beobachten hat, so will ich in folgenden noch einige Regeln mittheilen, was man gegen andere bey den Titulaturen in Acht nehmen soll. Einem
Frem-
G
Von dem Titul-Weſen und Prædicaten.
geachtet ſie ſehen, daß die Catholiſchen, ingleichen auch die Engliſchen Edelleute Frey-Herren und Grafen ſich gratuliren, wenn ſie die Ehre haben, al- lerley geiſtliche Aemter und Dignitæten zu beſitzen, weil ſie dadurch ihren gefallenen Familien entwe- der wieder aufzuhelffen, oder dieſelben wenigſtens vor dem Untergange zu guarantiren, und ihr eigen Brod zu erwerben, Gelegenheit bekommen. Bey der Mediciniſchen Facultæt finden wir wieder we- nig Standes-Perſonen, welche ſich auf die darun- ter gehoͤrige Studia appliciren, da ich doch mey- nen ſolte, es wuͤrden die an großer Herren Hoͤfen eingefuͤhrten Ehren-Stellen der Hof- und Leib- Medicorum, ingleichen der Land- und Stadt-Phy- ſicorum, ihrem Character gantz und gar nicht præ- judicirlich ſeyn.
§. 37. Es haben demnach einige von unſern teutſchen Edelleuten, ſonderlich vom Eingang dieſes Seculi an, ſehr wohl gethan, daß ſie durch alle die Vorurtheile, die andere bißher beſtrickt hielten, gluͤcklich durchgebrochen, und zu Befoͤrderung ihrer Ehre und Zufriedenheit, auf dergleichen Wegen ſichere Vorgaͤnger geweſen, derer andern, die ſich mit ihnen in gleichen Umſtaͤnden beſinden, nachfol- gen koͤnnen.
§. 38. Nachdem ich in dem vorhergehenden an- gefuͤhrt, was einer in Anſehung der Titul gegen ſich ſelbſt zu beobachten hat, ſo will ich in folgenden noch einige Regeln mittheilen, was man gegen andere bey den Titulaturen in Acht nehmen ſoll. Einem
Frem-
G
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0117"n="97"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von dem <hirendition="#aq">Titul-</hi>Weſen und <hirendition="#aq">Prædicat</hi>en.</hi></fw><lb/>
geachtet ſie ſehen, daß die Catholiſchen, ingleichen<lb/>
auch die Engliſchen Edelleute Frey-Herren und<lb/>
Grafen ſich <hirendition="#aq">gratuli</hi>ren, wenn ſie die Ehre haben, al-<lb/>
lerley geiſtliche Aemter und <hirendition="#aq">Dignitæt</hi>en zu beſitzen,<lb/>
weil ſie dadurch ihren gefallenen Familien entwe-<lb/>
der wieder aufzuhelffen, oder dieſelben wenigſtens<lb/>
vor dem Untergange zu <hirendition="#aq">guaranti</hi>ren, und ihr eigen<lb/>
Brod zu erwerben, Gelegenheit bekommen. Bey<lb/>
der <hirendition="#aq">Medicini</hi>ſchen <hirendition="#aq">Facultæt</hi> finden wir wieder we-<lb/>
nig Standes-Perſonen, welche ſich auf die darun-<lb/>
ter gehoͤrige <hirendition="#aq">Studia applici</hi>ren, da ich doch mey-<lb/>
nen ſolte, es wuͤrden die an großer Herren Hoͤfen<lb/>
eingefuͤhrten Ehren-Stellen der Hof- und Leib-<lb/><hirendition="#aq">Medicorum,</hi> ingleichen der Land- und Stadt-<hirendition="#aq">Phy-<lb/>ſicorum,</hi> ihrem <hirendition="#aq">Character</hi> gantz und gar nicht <hirendition="#aq">præ-<lb/>
judici</hi>rlich ſeyn.</p><lb/><p>§. 37. Es haben demnach einige von unſern<lb/>
teutſchen Edelleuten, ſonderlich vom Eingang dieſes<lb/><hirendition="#aq">Seculi</hi> an, ſehr wohl gethan, daß ſie durch alle die<lb/>
Vorurtheile, die andere bißher beſtrickt hielten,<lb/>
gluͤcklich durchgebrochen, und zu Befoͤrderung ihrer<lb/>
Ehre und Zufriedenheit, auf dergleichen Wegen<lb/>ſichere Vorgaͤnger geweſen, derer andern, die ſich<lb/>
mit ihnen in gleichen Umſtaͤnden beſinden, nachfol-<lb/>
gen koͤnnen.</p><lb/><p>§. 38. Nachdem ich in dem vorhergehenden an-<lb/>
gefuͤhrt, was einer in Anſehung der <hirendition="#aq">Titul</hi> gegen ſich<lb/>ſelbſt zu beobachten hat, ſo will ich in folgenden noch<lb/>
einige Regeln mittheilen, was man gegen andere<lb/>
bey den <hirendition="#aq">Titulatur</hi>en in Acht nehmen ſoll. Einem<lb/><fwplace="bottom"type="sig">G</fw><fwplace="bottom"type="catch">Frem-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[97/0117]
Von dem Titul-Weſen und Prædicaten.
geachtet ſie ſehen, daß die Catholiſchen, ingleichen
auch die Engliſchen Edelleute Frey-Herren und
Grafen ſich gratuliren, wenn ſie die Ehre haben, al-
lerley geiſtliche Aemter und Dignitæten zu beſitzen,
weil ſie dadurch ihren gefallenen Familien entwe-
der wieder aufzuhelffen, oder dieſelben wenigſtens
vor dem Untergange zu guarantiren, und ihr eigen
Brod zu erwerben, Gelegenheit bekommen. Bey
der Mediciniſchen Facultæt finden wir wieder we-
nig Standes-Perſonen, welche ſich auf die darun-
ter gehoͤrige Studia appliciren, da ich doch mey-
nen ſolte, es wuͤrden die an großer Herren Hoͤfen
eingefuͤhrten Ehren-Stellen der Hof- und Leib-
Medicorum, ingleichen der Land- und Stadt-Phy-
ſicorum, ihrem Character gantz und gar nicht præ-
judicirlich ſeyn.
§. 37. Es haben demnach einige von unſern
teutſchen Edelleuten, ſonderlich vom Eingang dieſes
Seculi an, ſehr wohl gethan, daß ſie durch alle die
Vorurtheile, die andere bißher beſtrickt hielten,
gluͤcklich durchgebrochen, und zu Befoͤrderung ihrer
Ehre und Zufriedenheit, auf dergleichen Wegen
ſichere Vorgaͤnger geweſen, derer andern, die ſich
mit ihnen in gleichen Umſtaͤnden beſinden, nachfol-
gen koͤnnen.
§. 38. Nachdem ich in dem vorhergehenden an-
gefuͤhrt, was einer in Anſehung der Titul gegen ſich
ſelbſt zu beobachten hat, ſo will ich in folgenden noch
einige Regeln mittheilen, was man gegen andere
bey den Titulaturen in Acht nehmen ſoll. Einem
Frem-
G
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/117>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.