alles Bewegungs-Gründe an die Hand giebt, nachdem lencket er seinen Entschluß wegen Con- tinuation seiner Dienste, oder wegen einiger Ver- änderung, damit er weder durch einen übereilten Schluß noch durch allzu lange Verzögerung sei- nen Zustand unvollkommen mache.
§. 32. Endlich richtet er auch in den jüngern Jahren seine Hof-Dienste so ein, damit er entwe- der von dem seinigen so viel übrig behalte, oder durch seine Treue, Fleiß und Emsigkeit erwerbe, daß er mit Ehren, und bey fortdaurender Gnade seiner Herrschafft dem Hof-Leben zu rechter Zeit Abschied geben, die übrigen Jahre seines von GOtt ihm gegönnten Lebens, seiner eignen Zu- friedenheit, und die Zubereitung auf die künffti- ge gewisse Ewigkeit widmen möge.
Der
I. Theil. VIII. Cap. Von dem Hof-Leben.
alles Bewegungs-Gruͤnde an die Hand giebt, nachdem lencket er ſeinen Entſchluß wegen Con- tinuation ſeiner Dienſte, oder wegen einiger Ver- aͤnderung, damit er weder durch einen uͤbereilten Schluß noch durch allzu lange Verzoͤgerung ſei- nen Zuſtand unvollkommen mache.
§. 32. Endlich richtet er auch in den juͤngern Jahren ſeine Hof-Dienſte ſo ein, damit er entwe- der von dem ſeinigen ſo viel uͤbrig behalte, oder durch ſeine Treue, Fleiß und Emſigkeit erwerbe, daß er mit Ehren, und bey fortdaurender Gnade ſeiner Herrſchafft dem Hof-Leben zu rechter Zeit Abſchied geben, die uͤbrigen Jahre ſeines von GOtt ihm gegoͤnnten Lebens, ſeiner eignen Zu- friedenheit, und die Zubereitung auf die kuͤnffti- ge gewiſſe Ewigkeit widmen moͤge.
Der
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0264"n="244"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi> Theil. <hirendition="#aq">VIII.</hi> Cap. Von dem Hof-Leben.</hi></fw><lb/>
alles Bewegungs-Gruͤnde an die Hand giebt,<lb/>
nachdem lencket er ſeinen Entſchluß wegen <hirendition="#aq">Con-<lb/>
tinuation</hi>ſeiner Dienſte, oder wegen einiger Ver-<lb/>
aͤnderung, damit er weder durch einen uͤbereilten<lb/>
Schluß noch durch allzu lange Verzoͤgerung ſei-<lb/>
nen Zuſtand unvollkommen mache.</p><lb/><p>§. 32. Endlich richtet er auch in den juͤngern<lb/>
Jahren ſeine Hof-Dienſte ſo ein, damit er entwe-<lb/>
der von dem ſeinigen ſo viel uͤbrig behalte, oder<lb/>
durch ſeine Treue, Fleiß und Emſigkeit erwerbe,<lb/>
daß er mit Ehren, und bey fortdaurender Gnade<lb/>ſeiner Herrſchafft dem Hof-Leben zu rechter Zeit<lb/>
Abſchied geben, die uͤbrigen Jahre ſeines von<lb/>
GOtt ihm gegoͤnnten Lebens, ſeiner eignen Zu-<lb/><hirendition="#c">friedenheit, und die Zubereitung auf die kuͤnffti-<lb/>
ge gewiſſe Ewigkeit widmen<lb/>
moͤge.</hi></p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#b">Der</hi></fw><lb/></body></text></TEI>
[244/0264]
I. Theil. VIII. Cap. Von dem Hof-Leben.
alles Bewegungs-Gruͤnde an die Hand giebt,
nachdem lencket er ſeinen Entſchluß wegen Con-
tinuation ſeiner Dienſte, oder wegen einiger Ver-
aͤnderung, damit er weder durch einen uͤbereilten
Schluß noch durch allzu lange Verzoͤgerung ſei-
nen Zuſtand unvollkommen mache.
§. 32. Endlich richtet er auch in den juͤngern
Jahren ſeine Hof-Dienſte ſo ein, damit er entwe-
der von dem ſeinigen ſo viel uͤbrig behalte, oder
durch ſeine Treue, Fleiß und Emſigkeit erwerbe,
daß er mit Ehren, und bey fortdaurender Gnade
ſeiner Herrſchafft dem Hof-Leben zu rechter Zeit
Abſchied geben, die uͤbrigen Jahre ſeines von
GOtt ihm gegoͤnnten Lebens, ſeiner eignen Zu-
friedenheit, und die Zubereitung auf die kuͤnffti-
ge gewiſſe Ewigkeit widmen
moͤge.
Der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/264>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.