Die Christliche Kirche macht hier keinen Unter- scheid, ob es Nobiles, Soldaten, oder anderer Qualitaeten Leute sind, sondern derjenigen, so sich der Beneficiorum Ecclesiae bedienen will, ist schul- dig, sich derselben Ritibus zu unterwerffen, indem er nicht als ein Nobilis, oder Soldat, sondern als ein bußfertiger Sünder und Christ erscheinet, oder zum wenigsten davor angesehen seyn will. S. hie- von mit mehrern Wideburgs Dissertat. de Gladio in Sacramentorum reverentiam deponendo.
§. 28. Der Hochmuth, derer die sich über an- dere erheben, hat an vielen Orten als ein Ceer- moniel eingeführt, daß sie sich weigern mit der öf- fentlichen Gemeinde zum Tisch des HErrn zu ge- hen, und an statt deren sich entweder eine eigene Versammlung erwehlen, die aus Leuten von hö- herm Stande bestehet, oder gar die heilige Com- munion allein mit ihrer Familie in der Kirche oder Sacristey empfangen. Sie zeigen aber auch hiedurch ihren besondern Eigensinn an. Sie las- sen sichs auf Reisen gefallen, daß sie mit Leuten von allerhand Stande in öffentlichen Gast-Höfen zusammen speisen, ohne daß sie vermeynen, daß ihrem Stand hiedurch etwas abgienge, und bey dieser Liebes-Mahlzeit halten sie es vor etwas schimpfliches, und ihrem Charactere nachtheiliges, wenn einige von den Geringern nebst ihnen zu- gleich zum Tisch des HErrn gehen solten. Da- ferne hohe Landes-Obrigkeiten an denjenigen Or- ten, wo es biß anhero noch nicht geschehen, durch
Landes
II. Theil. I. Capitul.
Die Chriſtliche Kirche macht hier keinen Unter- ſcheid, ob es Nobiles, Soldaten, oder anderer Qualitæten Leute ſind, ſondern derjenigen, ſo ſich der Beneficiorum Eccleſiæ bedienen will, iſt ſchul- dig, ſich derſelben Ritibus zu unterwerffen, indem er nicht als ein Nobilis, oder Soldat, ſondern als ein bußfertiger Suͤnder und Chriſt erſcheinet, oder zum wenigſten davor angeſehen ſeyn will. S. hie- von mit mehrern Wideburgs Diſſertat. de Gladio in Sacramentorum reverentiam deponendo.
§. 28. Der Hochmuth, derer die ſich uͤber an- dere erheben, hat an vielen Orten als ein Ceer- moniel eingefuͤhrt, daß ſie ſich weigern mit der oͤf- fentlichen Gemeinde zum Tiſch des HErrn zu ge- hen, und an ſtatt deren ſich entweder eine eigene Verſammlung erwehlen, die aus Leuten von hoͤ- herm Stande beſtehet, oder gar die heilige Com- munion allein mit ihrer Familie in der Kirche oder Sacriſtey empfangen. Sie zeigen aber auch hiedurch ihren beſondern Eigenſinn an. Sie laſ- ſen ſichs auf Reiſen gefallen, daß ſie mit Leuten von allerhand Stande in oͤffentlichen Gaſt-Hoͤfen zuſammen ſpeiſen, ohne daß ſie vermeynen, daß ihrem Stand hiedurch etwas abgienge, und bey dieſer Liebes-Mahlzeit halten ſie es vor etwas ſchimpfliches, und ihrem Charactere nachtheiliges, wenn einige von den Geringern nebſt ihnen zu- gleich zum Tiſch des HErrn gehen ſolten. Da- ferne hohe Landes-Obrigkeiten an denjenigen Or- ten, wo es biß anhero noch nicht geſchehen, durch
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II. Theil. I. Capitul.
Die Chriſtliche Kirche macht hier keinen Unter-
ſcheid, ob es Nobiles, Soldaten, oder anderer
Qualitæten Leute ſind, ſondern derjenigen, ſo ſich
der Beneficiorum Eccleſiæ bedienen will, iſt ſchul-
dig, ſich derſelben Ritibus zu unterwerffen, indem
er nicht als ein Nobilis, oder Soldat, ſondern als
ein bußfertiger Suͤnder und Chriſt erſcheinet, oder
zum wenigſten davor angeſehen ſeyn will. S. hie-
von mit mehrern Wideburgs Diſſertat. de Gladio
in Sacramentorum reverentiam deponendo.
§. 28. Der Hochmuth, derer die ſich uͤber an-
dere erheben, hat an vielen Orten als ein Ceer-
moniel eingefuͤhrt, daß ſie ſich weigern mit der oͤf-
fentlichen Gemeinde zum Tiſch des HErrn zu ge-
hen, und an ſtatt deren ſich entweder eine eigene
Verſammlung erwehlen, die aus Leuten von hoͤ-
herm Stande beſtehet, oder gar die heilige Com-
munion allein mit ihrer Familie in der Kirche oder
Sacriſtey empfangen. Sie zeigen aber auch
hiedurch ihren beſondern Eigenſinn an. Sie laſ-
ſen ſichs auf Reiſen gefallen, daß ſie mit Leuten
von allerhand Stande in oͤffentlichen Gaſt-Hoͤfen
zuſammen ſpeiſen, ohne daß ſie vermeynen, daß
ihrem Stand hiedurch etwas abgienge, und bey
dieſer Liebes-Mahlzeit halten ſie es vor etwas
ſchimpfliches, und ihrem Charactere nachtheiliges,
wenn einige von den Geringern nebſt ihnen zu-
gleich zum Tiſch des HErrn gehen ſolten. Da-
ferne hohe Landes-Obrigkeiten an denjenigen Or-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 276. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/296>, abgerufen am 21.11.2024.
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