denen andern, bey denen man ist, und unter denen man lebt, gleichförmig aufführt.
§. 33. Ein vernünfftiger Mensch ist verbunden seine Handlungen nicht allein nach den vernünffti- gen Reguln des Wohlstandes und des Hof-Cere- moniels einzurichten, sondern auch nach dem Wil- len und denen hergebrachten Sitten der gemein- sten und geringsten Leute, wenn nemlich solche Um- stände vorhanden, da man zu einer gewissen Hand- lung durch einen tüchtigen Grund genöthiget wird. Ja er ist bißweilen genöthiget, manche Privat-Ge- bräuche den Maximen des Hof-Ceremoniels, und manches einfältige und unvernünfftige Wesen, de- nen vernünfftigen vorzuziehen;
§. 34. Durch eine gemeine Beobachtung der eingeführten Ceremonien und angenommenen Gebräuche, befördert man manches Stück seiner zeitlichen Glückseligkeit; Man erlangt hiedurch die Liebe und Hochachtung derer, bey denen man sich aufhält, und macht sich einen guten Nahmen, man wird vor einen klugen, manierlichen, gefälligen Menschen angesehen. Sind es höhere, deren Lie- be wir theilhafftig worden, so kan man durch die Geschicklichkeit oder Willigkeit, die man bey denen Ceremonien erwiesen, öffters sein gantz zeitliches Glück machen, sind es geringere, so haben wir doch den Nutzen davon zu erwarten, daß sie uns bey Ge- legenheit eine und die andere Gefälligkeit und Lie- bes-Dienste erzeigen, die uns ebenfalls angenehm sind.
§. 35.
Von der Ceremoniel-Wiſſenſch. uͤberh.
denen andern, bey denen man iſt, und unter denen man lebt, gleichfoͤrmig auffuͤhrt.
§. 33. Ein vernuͤnfftiger Menſch iſt verbunden ſeine Handlungen nicht allein nach den vernuͤnffti- gen Reguln des Wohlſtandes und des Hof-Cere- moniels einzurichten, ſondern auch nach dem Wil- len und denen hergebrachten Sitten der gemein- ſten und geringſten Leute, wenn nemlich ſolche Um- ſtaͤnde vorhanden, da man zu einer gewiſſen Hand- lung durch einen tuͤchtigen Grund genoͤthiget wird. Ja er iſt bißweilen genoͤthiget, manche Privat-Ge- braͤuche den Maximen des Hof-Ceremoniels, und manches einfaͤltige und unvernuͤnfftige Weſen, de- nen vernuͤnfftigen vorzuziehen;
§. 34. Durch eine gemeine Beobachtung der eingefuͤhrten Ceremonien und angenommenen Gebraͤuche, befoͤrdert man manches Stuͤck ſeiner zeitlichen Gluͤckſeligkeit; Man erlangt hiedurch die Liebe und Hochachtung derer, bey denen man ſich aufhaͤlt, und macht ſich einen guten Nahmen, man wird vor einen klugen, manierlichen, gefaͤlligen Menſchen angeſehen. Sind es hoͤhere, deren Lie- be wir theilhafftig worden, ſo kan man durch die Geſchicklichkeit oder Willigkeit, die man bey denen Ceremonien erwieſen, oͤffters ſein gantz zeitliches Gluͤck machen, ſind es geringere, ſo haben wir doch den Nutzen davon zu erwarten, daß ſie uns bey Ge- legenheit eine und die andere Gefaͤlligkeit und Lie- bes-Dienſte erzeigen, die uns ebenfalls angenehm ſind.
§. 35.
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Von der Ceremoniel-Wiſſenſch. uͤberh.
denen andern, bey denen man iſt, und unter denen
man lebt, gleichfoͤrmig auffuͤhrt.
§. 33. Ein vernuͤnfftiger Menſch iſt verbunden
ſeine Handlungen nicht allein nach den vernuͤnffti-
gen Reguln des Wohlſtandes und des Hof-Cere-
moniels einzurichten, ſondern auch nach dem Wil-
len und denen hergebrachten Sitten der gemein-
ſten und geringſten Leute, wenn nemlich ſolche Um-
ſtaͤnde vorhanden, da man zu einer gewiſſen Hand-
lung durch einen tuͤchtigen Grund genoͤthiget wird.
Ja er iſt bißweilen genoͤthiget, manche Privat-Ge-
braͤuche den Maximen des Hof-Ceremoniels, und
manches einfaͤltige und unvernuͤnfftige Weſen, de-
nen vernuͤnfftigen vorzuziehen;
§. 34. Durch eine gemeine Beobachtung der
eingefuͤhrten Ceremonien und angenommenen
Gebraͤuche, befoͤrdert man manches Stuͤck ſeiner
zeitlichen Gluͤckſeligkeit; Man erlangt hiedurch die
Liebe und Hochachtung derer, bey denen man ſich
aufhaͤlt, und macht ſich einen guten Nahmen, man
wird vor einen klugen, manierlichen, gefaͤlligen
Menſchen angeſehen. Sind es hoͤhere, deren Lie-
be wir theilhafftig worden, ſo kan man durch die
Geſchicklichkeit oder Willigkeit, die man bey denen
Ceremonien erwieſen, oͤffters ſein gantz zeitliches
Gluͤck machen, ſind es geringere, ſo haben wir doch
den Nutzen davon zu erwarten, daß ſie uns bey Ge-
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bes-Dienſte erzeigen, die uns ebenfalls angenehm
ſind.
§. 35.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/49>, abgerufen am 21.11.2024.
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