weit besser, wenn sie sich des Dantzens gantz und gar enthielten, sintemahl sie theils ihrer Gesund- heit schaden, theils sich auch bey der Gesellschafft lächerlich erweisen.
§. 22. Die Sittsamkeit in Dantzen ist einem jeden anzurathen. Die Capriolen und Lufft- Sprünge sind denen Comoedianten und Operisten auf den Theatris anständiger als Hof-Leuten oder andern Däntzern bey honetten Dantz-Ver- sammlungen. So sind auch alle tollen Um- schwenckungen, Wendungen, und seltzamen Sprünge, die nach dem Pöbel schmecken, und da- durch entweder bey den Dantzenden oder auch bey den Zuschauern einige verbothne Lust erreget wer- den könte, mit allen Ernst zu vermeyden.
§. 23. Es ist schändlich, wenn einige mit allem Fleiß im Gange affectiren, so wohl in Heben, Bie- gen als Strecken, oder die Beine schleudern als wolten sie dieselben wegwerffen, ohne Noth eine ausserordentliche Gravitaet, oder grosse Geschwin- digkeit an sich nehmen, mehr mit den Schultern und Armen als mit den Füssen gehen, auch mehr hüpffen als gehen. Es schickt sich auch nicht wohl, wenn die Menschen, die so wohl an Complexion und Gemüthe, Proportion der Leiber und an Kräff- ten, Herkommen oder Stand u. Chargen, so gar sehr von einander unterschieden, dennoch einander in al- len gleich thun wollen, daraus denn wunderliche und unproportionirliche Handlungen und Geberden entstehen, welche allen Regeln der wahren Dantz-
Kunst
II. Theil. X. Capitul.
weit beſſer, wenn ſie ſich des Dantzens gantz und gar enthielten, ſintemahl ſie theils ihrer Geſund- heit ſchaden, theils ſich auch bey der Geſellſchafft laͤcherlich erweiſen.
§. 22. Die Sittſamkeit in Dantzen iſt einem jeden anzurathen. Die Capriolen und Lufft- Spruͤnge ſind denen Comœdianten und Operiſten auf den Theatris anſtaͤndiger als Hof-Leuten oder andern Daͤntzern bey honetten Dantz-Ver- ſammlungen. So ſind auch alle tollen Um- ſchwenckungen, Wendungen, und ſeltzamen Spruͤnge, die nach dem Poͤbel ſchmecken, und da- durch entweder bey den Dantzenden oder auch bey den Zuſchauern einige verbothne Luſt erreget wer- den koͤnte, mit allen Ernſt zu vermeyden.
§. 23. Es iſt ſchaͤndlich, wenn einige mit allem Fleiß im Gange affectiren, ſo wohl in Heben, Bie- gen als Strecken, oder die Beine ſchleudern als wolten ſie dieſelben wegwerffen, ohne Noth eine auſſerordentliche Gravitæt, oder groſſe Geſchwin- digkeit an ſich nehmen, mehr mit den Schultern und Armen als mit den Fuͤſſen gehen, auch mehr huͤpffen als gehen. Es ſchickt ſich auch nicht wohl, wenn die Menſchen, die ſo wohl an Complexion und Gemuͤthe, Proportion der Leiber und an Kraͤff- ten, Herkom̃en oder Stand u. Chargen, ſo gar ſehr von einander unterſchieden, dennoch einander in al- len gleich thun wollen, daraus denn wunderliche und unproportionirliche Handlungen und Geberden entſtehen, welche allen Regeln der wahren Dantz-
Kunſt
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II. Theil. X. Capitul.
weit beſſer, wenn ſie ſich des Dantzens gantz und
gar enthielten, ſintemahl ſie theils ihrer Geſund-
heit ſchaden, theils ſich auch bey der Geſellſchafft
laͤcherlich erweiſen.
§. 22. Die Sittſamkeit in Dantzen iſt einem
jeden anzurathen. Die Capriolen und Lufft-
Spruͤnge ſind denen Comœdianten und Operiſten
auf den Theatris anſtaͤndiger als Hof-Leuten oder
andern Daͤntzern bey honetten Dantz-Ver-
ſammlungen. So ſind auch alle tollen Um-
ſchwenckungen, Wendungen, und ſeltzamen
Spruͤnge, die nach dem Poͤbel ſchmecken, und da-
durch entweder bey den Dantzenden oder auch bey
den Zuſchauern einige verbothne Luſt erreget wer-
den koͤnte, mit allen Ernſt zu vermeyden.
§. 23. Es iſt ſchaͤndlich, wenn einige mit allem
Fleiß im Gange affectiren, ſo wohl in Heben, Bie-
gen als Strecken, oder die Beine ſchleudern als
wolten ſie dieſelben wegwerffen, ohne Noth eine
auſſerordentliche Gravitæt, oder groſſe Geſchwin-
digkeit an ſich nehmen, mehr mit den Schultern
und Armen als mit den Fuͤſſen gehen, auch mehr
huͤpffen als gehen. Es ſchickt ſich auch nicht wohl,
wenn die Menſchen, die ſo wohl an Complexion
und Gemuͤthe, Proportion der Leiber und an Kraͤff-
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von einander unterſchieden, dennoch einander in al-
len gleich thun wollen, daraus denn wunderliche und
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 484. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/504>, abgerufen am 21.11.2024.
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