mancherley Kostbarkeiten und Galanterien, und mancherley theils nützliche, theils aber auch unnö- thige Galanterien, bey unsern Landes-Leuten je mehr und mehr bekandt, und eingeführt worden, wie aus folgenden mit mehrern erhellen wird.
§. 10. Die allgemeinen Regeln, die meines Erachtens bey den Ausmeublirungen in Obacht zu nehmen, bestehen in folgenden: Die Ordnung und Reinlichkeit ist das vornehmste, was ein Hauß- wirth in seinem Hause in Obacht zu nehmen hat. Es stehet nicht bey einem jeden, daß er sich kost- bahres Haußgeräthe anschaffen kan, denn dieses beruhet von der Beschaffenheit unserer Einkünff- te, die wir durch unsern Willen allezeit nicht mög- lich machen können, sondern die uns GOtt giebt: Dieses ist aber unsrer Freyheit und Willkühr ge- mäß, ob wir wollen Sorge tragen, daß alles or- dentlich und reinlich sey.
§. 11. Jn den Gast- und Visite-Zimmern muß alles in Ordnung und vor die Gäste parat stehen, damit keine Unordnung noch Ubelstand in dem Hau- se erfolge, die Fremden mögen sich einfinden, wenn sie wollen. An den Orten, wo man diese Regel aus den Augen setzt, wird man zu der Zeit, wenn sich ein Gast etwan unvermuthet einstellt, eines greulichen Allarms gewahr. Eine Magd muß das Zimmer ausfegen, die andere das Bette ma- chen, die dritte läufft nach den Leuchtern, die auf den Tisch sollen gestellt werden, u. s. w. Wür- de nun alles in seiner Ordnung erhalten, so würde
manche
Von der Wohnung, von Zimmern ꝛc.
mancherley Koſtbarkeiten und Galanterien, und mancherley theils nuͤtzliche, theils aber auch unnoͤ- thige Galanterien, bey unſern Landes-Leuten je mehr und mehr bekandt, und eingefuͤhrt worden, wie aus folgenden mit mehrern erhellen wird.
§. 10. Die allgemeinen Regeln, die meines Erachtens bey den Ausmeublirungen in Obacht zu nehmen, beſtehen in folgenden: Die Ordnung und Reinlichkeit iſt das vornehmſte, was ein Hauß- wirth in ſeinem Hauſe in Obacht zu nehmen hat. Es ſtehet nicht bey einem jeden, daß er ſich koſt- bahres Haußgeraͤthe anſchaffen kan, denn dieſes beruhet von der Beſchaffenheit unſerer Einkuͤnff- te, die wir durch unſern Willen allezeit nicht moͤg- lich machen koͤnnen, ſondern die uns GOtt giebt: Dieſes iſt aber unſrer Freyheit und Willkuͤhr ge- maͤß, ob wir wollen Sorge tragen, daß alles or- dentlich und reinlich ſey.
§. 11. Jn den Gaſt- und Viſite-Zimmern muß alles in Ordnung und vor die Gaͤſte parat ſtehen, damit keine Unordnung noch Ubelſtand in dem Hau- ſe erfolge, die Fremden moͤgen ſich einfinden, wenn ſie wollen. An den Orten, wo man dieſe Regel aus den Augen ſetzt, wird man zu der Zeit, wenn ſich ein Gaſt etwan unvermuthet einſtellt, eines greulichen Allarms gewahr. Eine Magd muß das Zimmer ausfegen, die andere das Bette ma- chen, die dritte laͤufft nach den Leuchtern, die auf den Tiſch ſollen geſtellt werden, u. ſ. w. Wuͤr- de nun alles in ſeiner Ordnung erhalten, ſo wuͤrde
manche
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Von der Wohnung, von Zimmern ꝛc.
mancherley Koſtbarkeiten und Galanterien, und
mancherley theils nuͤtzliche, theils aber auch unnoͤ-
thige Galanterien, bey unſern Landes-Leuten je
mehr und mehr bekandt, und eingefuͤhrt worden,
wie aus folgenden mit mehrern erhellen wird.
§. 10. Die allgemeinen Regeln, die meines
Erachtens bey den Ausmeublirungen in Obacht
zu nehmen, beſtehen in folgenden: Die Ordnung
und Reinlichkeit iſt das vornehmſte, was ein Hauß-
wirth in ſeinem Hauſe in Obacht zu nehmen hat.
Es ſtehet nicht bey einem jeden, daß er ſich koſt-
bahres Haußgeraͤthe anſchaffen kan, denn dieſes
beruhet von der Beſchaffenheit unſerer Einkuͤnff-
te, die wir durch unſern Willen allezeit nicht moͤg-
lich machen koͤnnen, ſondern die uns GOtt giebt:
Dieſes iſt aber unſrer Freyheit und Willkuͤhr ge-
maͤß, ob wir wollen Sorge tragen, daß alles or-
dentlich und reinlich ſey.
§. 11. Jn den Gaſt- und Viſite-Zimmern muß
alles in Ordnung und vor die Gaͤſte parat ſtehen,
damit keine Unordnung noch Ubelſtand in dem Hau-
ſe erfolge, die Fremden moͤgen ſich einfinden, wenn
ſie wollen. An den Orten, wo man dieſe Regel
aus den Augen ſetzt, wird man zu der Zeit, wenn
ſich ein Gaſt etwan unvermuthet einſtellt, eines
greulichen Allarms gewahr. Eine Magd muß
das Zimmer ausfegen, die andere das Bette ma-
chen, die dritte laͤufft nach den Leuchtern, die auf
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 525. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/545>, abgerufen am 21.11.2024.
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