manche Hinderniß in der Haußwirthschafft, und manche Confusion, die sonst hieraus zu erwachsen pflegt, vermieden werden. Eine nöthige Sache ists auch, die doch sehr öffters aus den Augen ge- setzt wird, daß in den Gast-Zimmern, die man nicht täglich zu besuchen pflegt, die Fenster bißweilen eröffnet werden, damit frische und reine Lufft hin- ein komme, und die Lufft darinne nicht stinckend noch faul werde.
§. 12. Die Ordnung und Reinlichkeit muß sich nicht allein auf die Visiten- und Putz-Zimmer erstre- cken, sondern auch auf alle Gemächer im gantzen Hause. Es ist daher ein grosser Fehler, wenn ei- nige in denen Gast-Zimmern alles propre und ga- lant haben, hingegen in ihren Wohnungs-Zim- mern die größte Unsauberkeit und Unordnung erwei- sen. Die Ordnung muß durch alle Behältnisse des gantzen Hauses herrschen, von dem obersten Boden biß in den tieffsten Keller, in der Küche so- wohl als in der Vorraths-Cammer, und in dem Pferde-Stalle so wohl als in dem Holtz- und Koh- len-Cämmerchen.
§. 13. Es muß keine Sache im gantzen Hause seyn, von der größten biß zur kleinesten, und von der kostbarsten biß zu der allerschlechtesten, die nicht ihre ordentliche, beständige und eigene Stelle habe, da- hin sie sich, theils des Wohlstandes, theils auch der Bequemlichkeit und des haußwirthschafftlichen Nu- tzens, am besten schickt. Nimmt man dieses nicht in Obacht, so wird alles bald in die größte Unord-
nung
II. Theil. XII. Capitul.
manche Hinderniß in der Haußwirthſchafft, und manche Confuſion, die ſonſt hieraus zu erwachſen pflegt, vermieden werden. Eine noͤthige Sache iſts auch, die doch ſehr oͤffters aus den Augen ge- ſetzt wird, daß in den Gaſt-Zimmern, die man nicht taͤglich zu beſuchen pflegt, die Fenſter bißweilen eroͤffnet werden, damit friſche und reine Lufft hin- ein komme, und die Lufft darinne nicht ſtinckend noch faul werde.
§. 12. Die Ordnung und Reinlichkeit muß ſich nicht allein auf die Viſiten- und Putz-Zimmer erſtre- cken, ſondern auch auf alle Gemaͤcher im gantzen Hauſe. Es iſt daher ein groſſer Fehler, wenn ei- nige in denen Gaſt-Zimmern alles propre und ga- lant haben, hingegen in ihren Wohnungs-Zim- mern die groͤßte Unſauberkeit und Unordnung erwei- ſen. Die Ordnung muß durch alle Behaͤltniſſe des gantzen Hauſes herrſchen, von dem oberſten Boden biß in den tieffſten Keller, in der Kuͤche ſo- wohl als in der Vorraths-Cammer, und in dem Pferde-Stalle ſo wohl als in dem Holtz- und Koh- len-Caͤmmerchen.
§. 13. Es muß keine Sache im gantzen Hauſe ſeyn, von der groͤßten biß zur kleineſten, und von der koſtbarſten biß zu der allerſchlechteſten, die nicht ihre ordentliche, beſtaͤndige und eigene Stelle habe, da- hin ſie ſich, theils des Wohlſtandes, theils auch der Bequemlichkeit und des haußwirthſchafftlichen Nu- tzens, am beſten ſchickt. Nimmt man dieſes nicht in Obacht, ſo wird alles bald in die groͤßte Unord-
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II. Theil. XII. Capitul.
manche Hinderniß in der Haußwirthſchafft, und
manche Confuſion, die ſonſt hieraus zu erwachſen
pflegt, vermieden werden. Eine noͤthige Sache
iſts auch, die doch ſehr oͤffters aus den Augen ge-
ſetzt wird, daß in den Gaſt-Zimmern, die man nicht
taͤglich zu beſuchen pflegt, die Fenſter bißweilen
eroͤffnet werden, damit friſche und reine Lufft hin-
ein komme, und die Lufft darinne nicht ſtinckend
noch faul werde.
§. 12. Die Ordnung und Reinlichkeit muß ſich
nicht allein auf die Viſiten- und Putz-Zimmer erſtre-
cken, ſondern auch auf alle Gemaͤcher im gantzen
Hauſe. Es iſt daher ein groſſer Fehler, wenn ei-
nige in denen Gaſt-Zimmern alles propre und ga-
lant haben, hingegen in ihren Wohnungs-Zim-
mern die groͤßte Unſauberkeit und Unordnung erwei-
ſen. Die Ordnung muß durch alle Behaͤltniſſe
des gantzen Hauſes herrſchen, von dem oberſten
Boden biß in den tieffſten Keller, in der Kuͤche ſo-
wohl als in der Vorraths-Cammer, und in dem
Pferde-Stalle ſo wohl als in dem Holtz- und Koh-
len-Caͤmmerchen.
§. 13. Es muß keine Sache im gantzen Hauſe
ſeyn, von der groͤßten biß zur kleineſten, und von der
koſtbarſten biß zu der allerſchlechteſten, die nicht ihre
ordentliche, beſtaͤndige und eigene Stelle habe, da-
hin ſie ſich, theils des Wohlſtandes, theils auch der
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 526. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/546>, abgerufen am 21.11.2024.
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