gen Carosse sitzt, und ein paar Laquais hinten auf dem Wagen stehen hat.
§. 5. Ein vernünfftiger Mensch regulirt die An- zahl seiner Bedienten, Pferde, Carossen, und alle zum äusserlichen Staat gehörigen Umstände nicht allein nach seinen Einkünfften, nach seinem Stand und Character, sondern auch nach der Beschaffen- heit des Ortes, an dem er sich aufhält, nach den Verrichtungen, die er einem jeden auftragen kan, und der besondern Absicht, die er sich theils selbst erwehlt, theils auch nach der ihm von Höhern be- schehenen Vorschrifft lencken muß. Nach diesen Umständen findet er hierinnen besondere Regeln, und bekommt Grund und Anlaß entweder etwas von dergleichen zuzusetzen, und zu verbessern, oder zu vermindern. Also braucht einer der sich eine Zeitlang auf dem Lande, oder an kleinen Oertern aufhält/ nicht die Bedienten, Pferde u. s. w. als wenn er an einem magnifiquen Hofe leben muß. Eine anständige und vernünfftige Menage ist kei- nem zu verdencken, und wenn es der reichste und vornehmste wäre; Warum soll man denn einem solchen zumuthen, daß er etwas ohne zureichenden Grund thun soll, da sich doch sonst alle Menschen nach diesem Satz richten müßen. An andrer Leu- te Urtheile muß man sich nicht kehren. Was an- dre nach ihrer Unerkäntniß oder nach ihrer Thor- heit thun würden, wenn sie an unserer Stelle wären, kan uns bey unsern Handlungen keine Vorschrifft ertheilen.
§. 6.
O o
Von denen Bedienten und der Equipage.
gen Caroſſe ſitzt, und ein paar Laquais hinten auf dem Wagen ſtehen hat.
§. 5. Ein vernuͤnfftiger Menſch regulirt die An- zahl ſeiner Bedienten, Pferde, Caroſſen, und alle zum aͤuſſerlichen Staat gehoͤrigen Umſtaͤnde nicht allein nach ſeinen Einkuͤnfften, nach ſeinem Stand und Character, ſondern auch nach der Beſchaffen- heit des Ortes, an dem er ſich aufhaͤlt, nach den Verrichtungen, die er einem jeden auftragen kan, und der beſondern Abſicht, die er ſich theils ſelbſt erwehlt, theils auch nach der ihm von Hoͤhern be- ſchehenen Vorſchrifft lencken muß. Nach dieſen Umſtaͤnden findet er hierinnen beſondere Regeln, und bekommt Grund und Anlaß entweder etwas von dergleichen zuzuſetzen, und zu verbeſſern, oder zu vermindern. Alſo braucht einer der ſich eine Zeitlang auf dem Lande, oder an kleinen Oertern aufhaͤlt/ nicht die Bedienten, Pferde u. ſ. w. als wenn er an einem magnifiquen Hofe leben muß. Eine anſtaͤndige und vernuͤnfftige Menage iſt kei- nem zu verdencken, und wenn es der reichſte und vornehmſte waͤre; Warum ſoll man denn einem ſolchen zumuthen, daß er etwas ohne zureichenden Grund thun ſoll, da ſich doch ſonſt alle Menſchen nach dieſem Satz richten muͤßen. An andrer Leu- te Urtheile muß man ſich nicht kehren. Was an- dre nach ihrer Unerkaͤntniß oder nach ihrer Thor- heit thun wuͤrden, wenn ſie an unſerer Stelle waͤren, kan uns bey unſern Handlungen keine Vorſchrifft ertheilen.
§. 6.
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Von denen Bedienten und der Equipage.
gen Caroſſe ſitzt, und ein paar Laquais hinten auf
dem Wagen ſtehen hat.
§. 5. Ein vernuͤnfftiger Menſch regulirt die An-
zahl ſeiner Bedienten, Pferde, Caroſſen, und alle
zum aͤuſſerlichen Staat gehoͤrigen Umſtaͤnde nicht
allein nach ſeinen Einkuͤnfften, nach ſeinem Stand
und Character, ſondern auch nach der Beſchaffen-
heit des Ortes, an dem er ſich aufhaͤlt, nach den
Verrichtungen, die er einem jeden auftragen kan,
und der beſondern Abſicht, die er ſich theils ſelbſt
erwehlt, theils auch nach der ihm von Hoͤhern be-
ſchehenen Vorſchrifft lencken muß. Nach dieſen
Umſtaͤnden findet er hierinnen beſondere Regeln,
und bekommt Grund und Anlaß entweder etwas
von dergleichen zuzuſetzen, und zu verbeſſern, oder
zu vermindern. Alſo braucht einer der ſich eine
Zeitlang auf dem Lande, oder an kleinen Oertern
aufhaͤlt/ nicht die Bedienten, Pferde u. ſ. w. als
wenn er an einem magnifiquen Hofe leben muß.
Eine anſtaͤndige und vernuͤnfftige Menage iſt kei-
nem zu verdencken, und wenn es der reichſte und
vornehmſte waͤre; Warum ſoll man denn einem
ſolchen zumuthen, daß er etwas ohne zureichenden
Grund thun ſoll, da ſich doch ſonſt alle Menſchen
nach dieſem Satz richten muͤßen. An andrer Leu-
te Urtheile muß man ſich nicht kehren. Was an-
dre nach ihrer Unerkaͤntniß oder nach ihrer Thor-
heit thun wuͤrden, wenn ſie an unſerer Stelle waͤren,
kan uns bey unſern Handlungen keine Vorſchrifft
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§. 6.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 577. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/597>, abgerufen am 21.11.2024.
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