§. 6. Hingegen ereignen sich wieder besondere Fälle, da man zu Beförderung seiner wahren Glückseeligkeit bey seiner Equipage die Spahrsam- keit ein wenig bey Seite setzen muß. Es ist eine große Klugheit bey der Spahrsamkeit und bey den reichlichen Geld-Ausgaben, das rechte Tempo zu treffen, und ist öffters eine Art eines besondern Erwerbens, wenn man zuweilen fast ein wenig ver- schwenderisch scheinet. Also kan sich einer, der sich in Fürstlichen Diensten befindet, bey seiner Herr- schafft in besondere Gnade setzen, wenn er sich bey öffentlichen Solennitaeten, die zur Ehre seiner Herr- schafft celebrirt werden, als bey Einzügen, bey Fürstlichen Vermählungen, Kindtauffen oder bey Verschickungen an fremde Höfe, und andere der- gleichen Vorfallenheiten, mit seinen Bedienten, und seiner gantzen Equipage so propre aufführet, als ihm nach seinen Einkünfften möglich ist; ja er handelt bey dergleichen Fällen nach dem Unter- schied der Neigungen seiner Herrschafft, und nach- dem er vermuthen kan, daß es ihm zu einigen Vor- theil gereichen werde, gar weißlich, wenn er sich auch schon hierbey ein wenig wehe thut, und sich incommodirt.
§. 7. Man muß die Bedienten also erwehlen, daß sie sich nicht allein nach ihrer Anzahl, sondern auch nach ihrer Art und Beschaffenheit vor eines Umstände schicken, und mit der übrigen Lebens-Art harmoniren. Es ist lächerlich, wenn einige jun- ge Leute, die gerne mit einer großen Parade aufzie-
hen
II. Theil. XIV. Capitul.
§. 6. Hingegen ereignen ſich wieder beſondere Faͤlle, da man zu Befoͤrderung ſeiner wahren Gluͤckſeeligkeit bey ſeiner Equipage die Spahrſam- keit ein wenig bey Seite ſetzen muß. Es iſt eine große Klugheit bey der Spahrſamkeit und bey den reichlichen Geld-Ausgaben, das rechte Tempo zu treffen, und iſt oͤffters eine Art eines beſondern Erwerbens, wenn man zuweilen faſt ein wenig ver- ſchwenderiſch ſcheinet. Alſo kan ſich einer, der ſich in Fuͤrſtlichen Dienſten befindet, bey ſeiner Herr- ſchafft in beſondere Gnade ſetzen, wenn er ſich bey oͤffentlichen Solennitæten, die zur Ehre ſeiner Herr- ſchafft celebrirt werden, als bey Einzuͤgen, bey Fuͤrſtlichen Vermaͤhlungen, Kindtauffen oder bey Verſchickungen an fremde Hoͤfe, und andere der- gleichen Vorfallenheiten, mit ſeinen Bedienten, und ſeiner gantzen Equipage ſo propre auffuͤhret, als ihm nach ſeinen Einkuͤnfften moͤglich iſt; ja er handelt bey dergleichen Faͤllen nach dem Unter- ſchied der Neigungen ſeiner Herrſchafft, und nach- dem er vermuthen kan, daß es ihm zu einigen Vor- theil gereichen werde, gar weißlich, wenn er ſich auch ſchon hierbey ein wenig wehe thut, und ſich incommodirt.
§. 7. Man muß die Bedienten alſo erwehlen, daß ſie ſich nicht allein nach ihrer Anzahl, ſondern auch nach ihrer Art und Beſchaffenheit vor eines Umſtaͤnde ſchicken, und mit der uͤbrigen Lebens-Art harmoniren. Es iſt laͤcherlich, wenn einige jun- ge Leute, die gerne mit einer großen Parade aufzie-
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II. Theil. XIV. Capitul.
§. 6. Hingegen ereignen ſich wieder beſondere
Faͤlle, da man zu Befoͤrderung ſeiner wahren
Gluͤckſeeligkeit bey ſeiner Equipage die Spahrſam-
keit ein wenig bey Seite ſetzen muß. Es iſt eine
große Klugheit bey der Spahrſamkeit und bey den
reichlichen Geld-Ausgaben, das rechte Tempo zu
treffen, und iſt oͤffters eine Art eines beſondern
Erwerbens, wenn man zuweilen faſt ein wenig ver-
ſchwenderiſch ſcheinet. Alſo kan ſich einer, der ſich
in Fuͤrſtlichen Dienſten befindet, bey ſeiner Herr-
ſchafft in beſondere Gnade ſetzen, wenn er ſich bey
oͤffentlichen Solennitæten, die zur Ehre ſeiner Herr-
ſchafft celebrirt werden, als bey Einzuͤgen, bey
Fuͤrſtlichen Vermaͤhlungen, Kindtauffen oder bey
Verſchickungen an fremde Hoͤfe, und andere der-
gleichen Vorfallenheiten, mit ſeinen Bedienten, und
ſeiner gantzen Equipage ſo propre auffuͤhret, als
ihm nach ſeinen Einkuͤnfften moͤglich iſt; ja er
handelt bey dergleichen Faͤllen nach dem Unter-
ſchied der Neigungen ſeiner Herrſchafft, und nach-
dem er vermuthen kan, daß es ihm zu einigen Vor-
theil gereichen werde, gar weißlich, wenn er ſich
auch ſchon hierbey ein wenig wehe thut, und ſich
incommodirt.
§. 7. Man muß die Bedienten alſo erwehlen,
daß ſie ſich nicht allein nach ihrer Anzahl, ſondern
auch nach ihrer Art und Beſchaffenheit vor eines
Umſtaͤnde ſchicken, und mit der uͤbrigen Lebens-Art
harmoniren. Es iſt laͤcherlich, wenn einige jun-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der Privat-Personen. Berlin, 1728, S. 578. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1728/598>, abgerufen am 22.11.2024.
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