§. 36. Die Pagen und Laqueyen dürffen sich nicht weiter unterstehen, in den Fürstlichen Zim- mern oder Antichambren aufzuhalten, als wenn sie geruffen werden, oder so lange sie etwas darin- nen zu verrichten haben, ausser die Leib-Pagen, de- nen an allen Höfen vor den andern eine Preference zustehet; iedoch haben sie zu den Zeiten unserer Vorfahren, da manche Leib-Pagen wohl dreyßig Jahr alt gewesen, in noch grössern Ansehen gestan- den, als ietzund.
§. 37. Wie der Staat allenthalben in gantz Teutschland von ein 50. biß 60. Jahren her gewal- tig zugenommen; also haben sich von dieser Zeit an auf den Fürstlichen Schlössern, so wohl in An- sehung des Bauens als des Ausmeublirens, ge- waltige Veränderungen ereignet. Zu Eingang des abgewichenen Seculi, wuste man noch nicht so viel von so vielen Vorgemächern, die hinter einan- der folgten, von den Gips-Decken, von den gebro- chenen Thüren, von den zierlichen Caminen und von mancherley prächtigen Meublen, die man heu- tiges Tages in den Fürstlichen Zimmern erblickt. Auf den Speise-Sählen, sahe man künstliche aus- geschnitzte Bäncke von Linden-Bäumen oder an- dern Holtze, auf denen die Cavaliers und Dames an den Marschalls-Tafeln speiseten. Die Tape- ten sind zwar eine sehr alte Meuble, und von etli- chen hundert Jahren in Teutschland bekandt. An- no 1500. waren bey dem Beylager, so mit Her- tzog Hanßen zu Sachsen mit Frau Sophia, ge-
bohrner
Von Schloß- u. Zimmer-Ceremoniellen.
§. 36. Die Pagen und Laqueyen duͤrffen ſich nicht weiter unterſtehen, in den Fuͤrſtlichen Zim- mern oder Antichambren aufzuhalten, als wenn ſie geruffen werden, oder ſo lange ſie etwas darin- nen zu verrichten haben, auſſer die Leib-Pagen, de- nen an allen Hoͤfen vor den andern eine Preference zuſtehet; iedoch haben ſie zu den Zeiten unſerer Vorfahren, da manche Leib-Pagen wohl dreyßig Jahr alt geweſen, in noch groͤſſern Anſehen geſtan- den, als ietzund.
§. 37. Wie der Staat allenthalben in gantz Teutſchland von ein 50. biß 60. Jahren her gewal- tig zugenommen; alſo haben ſich von dieſer Zeit an auf den Fuͤrſtlichen Schloͤſſern, ſo wohl in An- ſehung des Bauens als des Ausmeublirens, ge- waltige Veraͤnderungen ereignet. Zu Eingang des abgewichenen Seculi, wuſte man noch nicht ſo viel von ſo vielen Vorgemaͤchern, die hinter einan- der folgten, von den Gips-Decken, von den gebro- chenen Thuͤren, von den zierlichen Caminen und von mancherley praͤchtigen Meublen, die man heu- tiges Tages in den Fuͤrſtlichen Zimmern erblickt. Auf den Speiſe-Saͤhlen, ſahe man kuͤnſtliche aus- geſchnitzte Baͤncke von Linden-Baͤumen oder an- dern Holtze, auf denen die Cavaliers und Dames an den Marſchalls-Tafeln ſpeiſeten. Die Tape- ten ſind zwar eine ſehr alte Meuble, und von etli- chen hundert Jahren in Teutſchland bekandt. An- no 1500. waren bey dem Beylager, ſo mit Her- tzog Hanßen zu Sachſen mit Frau Sophia, ge-
bohrner
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Von Schloß- u. Zimmer-Ceremoniellen.
§. 36. Die Pagen und Laqueyen duͤrffen ſich
nicht weiter unterſtehen, in den Fuͤrſtlichen Zim-
mern oder Antichambren aufzuhalten, als wenn
ſie geruffen werden, oder ſo lange ſie etwas darin-
nen zu verrichten haben, auſſer die Leib-Pagen, de-
nen an allen Hoͤfen vor den andern eine Preference
zuſtehet; iedoch haben ſie zu den Zeiten unſerer
Vorfahren, da manche Leib-Pagen wohl dreyßig
Jahr alt geweſen, in noch groͤſſern Anſehen geſtan-
den, als ietzund.
§. 37. Wie der Staat allenthalben in gantz
Teutſchland von ein 50. biß 60. Jahren her gewal-
tig zugenommen; alſo haben ſich von dieſer Zeit
an auf den Fuͤrſtlichen Schloͤſſern, ſo wohl in An-
ſehung des Bauens als des Ausmeublirens, ge-
waltige Veraͤnderungen ereignet. Zu Eingang
des abgewichenen Seculi, wuſte man noch nicht ſo
viel von ſo vielen Vorgemaͤchern, die hinter einan-
der folgten, von den Gips-Decken, von den gebro-
chenen Thuͤren, von den zierlichen Caminen und
von mancherley praͤchtigen Meublen, die man heu-
tiges Tages in den Fuͤrſtlichen Zimmern erblickt.
Auf den Speiſe-Saͤhlen, ſahe man kuͤnſtliche aus-
geſchnitzte Baͤncke von Linden-Baͤumen oder an-
dern Holtze, auf denen die Cavaliers und Dames
an den Marſchalls-Tafeln ſpeiſeten. Die Tape-
ten ſind zwar eine ſehr alte Meuble, und von etli-
chen hundert Jahren in Teutſchland bekandt. An-
no 1500. waren bey dem Beylager, ſo mit Her-
tzog Hanßen zu Sachſen mit Frau Sophia, ge-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/103>, abgerufen am 21.11.2024.
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