Vollziehung dessen, befahl er, daß alle gegenwär- tige Mobilien, nach den Inventariis, so schon in den Häusern befindlich, collationirt, und dasjenige, was noch nicht eingeschrieben, auch darein gezeich- net werde, damit allezeit gesorget werden könne, daß von diesen Mobilien, weder von seinem Successore noch Nachfolgern, ausser zu Beschützung der Kirche und des Königreichs, etwas verändert noch ver- schencket werde.
§. 41. Einige grosse Herren halten viel auf kost- bare Frantzösische Tapisserien, die mit ihren eige- nen, oder ihrer Vorfahren berühmten Thaten prangen, andere aber mehr auf andere kostbahre Gemählde, und findet man bey ihnen, nach der, aus Jtalien sich herschreibenden Mode, die Sähle und Gemächer von unten biß oben aus, nach einer sehr guten Ordonance, mit den künstlichsten Schil- dereyen ausgezieret. So erblicket man auch bey den Römisch-Catholischen, so wohl auf den Höfen, als auch in den Gemächern, hin und wieder Statuen von der Jungfrau Maria, und von einem und an- derm Heiligen, der bey ihnen in grosser Hochach- tung stehet.
§. 42. Bißweilen werden zur Zeit eines decla- rirten Kriegs die Bildnisse derjenigen Souverains, die sich feindselig erklährt, aus den Fürstlichen Zim- mern weggenommen. Also schaffte man an. 1706. die Portraite der beyden Chur-Fürsten zu Cöln und Bayern, nachdem sie in die Acht erklähret, und die vier ältesten Bayerischen Printzen nach Clagen-
furth
I. Theil. VII. Capitul.
Vollziehung deſſen, befahl er, daß alle gegenwaͤr- tige Mobilien, nach den Inventariis, ſo ſchon in den Haͤuſern befindlich, collationirt, und dasjenige, was noch nicht eingeſchrieben, auch darein gezeich- net werde, damit allezeit geſorget werden koͤnne, daß von dieſen Mobilien, weder von ſeinem Succeſſore noch Nachfolgern, auſſer zu Beſchuͤtzung der Kirche und des Koͤnigreichs, etwas veraͤndert noch ver- ſchencket werde.
§. 41. Einige groſſe Herren halten viel auf koſt- bare Frantzoͤſiſche Tapiſſerien, die mit ihren eige- nen, oder ihrer Vorfahren beruͤhmten Thaten prangen, andere aber mehr auf andere koſtbahre Gemaͤhlde, und findet man bey ihnen, nach der, aus Jtalien ſich herſchreibenden Mode, die Saͤhle und Gemaͤcher von unten biß oben aus, nach einer ſehr guten Ordonance, mit den kuͤnſtlichſten Schil- dereyen ausgezieret. So erblicket man auch bey den Roͤmiſch-Catholiſchen, ſo wohl auf den Hoͤfen, als auch in den Gemaͤchern, hin und wieder Statuen von der Jungfrau Maria, und von einem und an- derm Heiligen, der bey ihnen in groſſer Hochach- tung ſtehet.
§. 42. Bißweilen werden zur Zeit eines decla- rirten Kriegs die Bildniſſe derjenigen Souverains, die ſich feindſelig erklaͤhrt, aus den Fuͤrſtlichen Zim- mern weggenommen. Alſo ſchaffte man an. 1706. die Portraite der beyden Chur-Fuͤrſten zu Coͤln und Bayern, nachdem ſie in die Acht erklaͤhret, und die vier aͤlteſten Bayeriſchen Printzen nach Clagen-
furth
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[82/0106]
I. Theil. VII. Capitul.
Vollziehung deſſen, befahl er, daß alle gegenwaͤr-
tige Mobilien, nach den Inventariis, ſo ſchon in den
Haͤuſern befindlich, collationirt, und dasjenige,
was noch nicht eingeſchrieben, auch darein gezeich-
net werde, damit allezeit geſorget werden koͤnne, daß
von dieſen Mobilien, weder von ſeinem Succeſſore
noch Nachfolgern, auſſer zu Beſchuͤtzung der Kirche
und des Koͤnigreichs, etwas veraͤndert noch ver-
ſchencket werde.
§. 41. Einige groſſe Herren halten viel auf koſt-
bare Frantzoͤſiſche Tapiſſerien, die mit ihren eige-
nen, oder ihrer Vorfahren beruͤhmten Thaten
prangen, andere aber mehr auf andere koſtbahre
Gemaͤhlde, und findet man bey ihnen, nach der,
aus Jtalien ſich herſchreibenden Mode, die Saͤhle
und Gemaͤcher von unten biß oben aus, nach einer
ſehr guten Ordonance, mit den kuͤnſtlichſten Schil-
dereyen ausgezieret. So erblicket man auch bey
den Roͤmiſch-Catholiſchen, ſo wohl auf den Hoͤfen,
als auch in den Gemaͤchern, hin und wieder Statuen
von der Jungfrau Maria, und von einem und an-
derm Heiligen, der bey ihnen in groſſer Hochach-
tung ſtehet.
§. 42. Bißweilen werden zur Zeit eines decla-
rirten Kriegs die Bildniſſe derjenigen Souverains,
die ſich feindſelig erklaͤhrt, aus den Fuͤrſtlichen Zim-
mern weggenommen. Alſo ſchaffte man an. 1706.
die Portraite der beyden Chur-Fuͤrſten zu Coͤln und
Bayern, nachdem ſie in die Acht erklaͤhret, und die
vier aͤlteſten Bayeriſchen Printzen nach Clagen-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/106>, abgerufen am 24.11.2024.
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