aus der Türckey, China, und andern Ländereyen ausserhalb Europa, neue Erfindungen herhohlen.
§. 39. Der ietzige Pabst mag an prächtigen Zimmern und ausländischen Galanterien kein son- derliches Gefallen haben, sintemahl er bey seinem Einzug in das Quirinal alle Tapeten, Stühle, und andere Meublen, die in den Apartemens des vori- gen Pabstes auf dem Quirinal gestanden, und mit grossen Unkosten aus Jndien von ihm angeschafft, dem Praetendenten in Engelland verehret, welche ihm vermuthlich gantz willkommen werden gewest seyn. S. das XXIXste Stück der Einleitung zur neuesten Historie der Welt/ p. 294.
§. 40. Aus dem Testament des Königs in Spa- nien Carl II. erhellet fast, daß die Könige in Spa- nien nicht so freye Gewalt haben, wie andere Sou- verains, nach ihrem eigenen Gefallen mit den Meublen, die auf den Königl. Residentz-Schlös- sern anzutreffen, eine Veränderung vorzunehmen, indem er in dem XLII. Articul disponirte, daß sein" Pallast, wie auch alle andere Königliche Häuser," in Madrit und andern Städten und Orten seiner" Lande, mit samt den Gemählden, Tapezereyen," Spiegeln und andern Geräthe, womit sie ausge-" zieret, seinem Successori und Nachfolgern unver-" änderlich für eigen verbleiben solten. Dagegen" benahm er ihnen alle Gewalt für ietzt und allezeit," daß sie von diesen Häusern und Königlichen Pal-" lästen, nichts daraus wegzunehmen, oder darin-" nen zu verändern, Erlaubniß haben solten." Zu
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Von Schloß- u. Zimmer-Ceremoniellen.
aus der Tuͤrckey, China, und andern Laͤndereyen auſſerhalb Europa, neue Erfindungen herhohlen.
§. 39. Der ietzige Pabſt mag an praͤchtigen Zimmern und auslaͤndiſchen Galanterien kein ſon- derliches Gefallen haben, ſintemahl er bey ſeinem Einzug in das Quirinal alle Tapeten, Stuͤhle, und andere Meublen, die in den Apartemens des vori- gen Pabſtes auf dem Quirinal geſtanden, und mit groſſen Unkoſten aus Jndien von ihm angeſchafft, dem Prætendenten in Engelland verehret, welche ihm vermuthlich gantz willkommen werden geweſt ſeyn. S. das XXIXſte Stuͤck der Einleitung zur neueſten Hiſtorie der Welt/ p. 294.
§. 40. Aus dem Teſtament des Koͤnigs in Spa- nien Carl II. erhellet faſt, daß die Koͤnige in Spa- nien nicht ſo freye Gewalt haben, wie andere Sou- verains, nach ihrem eigenen Gefallen mit den Meublen, die auf den Koͤnigl. Reſidentz-Schloͤſ- ſern anzutreffen, eine Veraͤnderung vorzunehmen, indem er in dem XLII. Articul diſponirte, daß ſein„ Pallaſt, wie auch alle andere Koͤnigliche Haͤuſer,„ in Madrit und andern Staͤdten und Orten ſeiner„ Lande, mit ſamt den Gemaͤhlden, Tapezereyen,„ Spiegeln und andern Geraͤthe, womit ſie ausge-„ zieret, ſeinem Succeſſori und Nachfolgern unver-„ aͤnderlich fuͤr eigen verbleiben ſolten. Dagegen„ benahm er ihnen alle Gewalt fuͤr ietzt und allezeit,„ daß ſie von dieſen Haͤuſern und Koͤniglichen Pal-„ laͤſten, nichts daraus wegzunehmen, oder darin-„ nen zu veraͤndern, Erlaubniß haben ſolten.„ Zu
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Von Schloß- u. Zimmer-Ceremoniellen.
aus der Tuͤrckey, China, und andern Laͤndereyen
auſſerhalb Europa, neue Erfindungen herhohlen.
§. 39. Der ietzige Pabſt mag an praͤchtigen
Zimmern und auslaͤndiſchen Galanterien kein ſon-
derliches Gefallen haben, ſintemahl er bey ſeinem
Einzug in das Quirinal alle Tapeten, Stuͤhle, und
andere Meublen, die in den Apartemens des vori-
gen Pabſtes auf dem Quirinal geſtanden, und mit
groſſen Unkoſten aus Jndien von ihm angeſchafft,
dem Prætendenten in Engelland verehret, welche
ihm vermuthlich gantz willkommen werden geweſt
ſeyn. S. das XXIXſte Stuͤck der Einleitung zur
neueſten Hiſtorie der Welt/ p. 294.
§. 40. Aus dem Teſtament des Koͤnigs in Spa-
nien Carl II. erhellet faſt, daß die Koͤnige in Spa-
nien nicht ſo freye Gewalt haben, wie andere Sou-
verains, nach ihrem eigenen Gefallen mit den
Meublen, die auf den Koͤnigl. Reſidentz-Schloͤſ-
ſern anzutreffen, eine Veraͤnderung vorzunehmen,
indem er in dem XLII. Articul diſponirte, daß ſein„
Pallaſt, wie auch alle andere Koͤnigliche Haͤuſer,„
in Madrit und andern Staͤdten und Orten ſeiner„
Lande, mit ſamt den Gemaͤhlden, Tapezereyen,„
Spiegeln und andern Geraͤthe, womit ſie ausge-„
zieret, ſeinem Succeſſori und Nachfolgern unver-„
aͤnderlich fuͤr eigen verbleiben ſolten. Dagegen„
benahm er ihnen alle Gewalt fuͤr ietzt und allezeit,„
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/105>, abgerufen am 21.11.2024.
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