Braut, dies geringe Andencken zu übergeben, es wäre zwar bey weitem nicht dem guten Vorsatz gleich, welchen Sie hierunter hätten, es hofften aber Seine Hoch-Fürstliche Durchlauchtigkeit, als sein Principal, die Princeßin Braut werde damit vor- lieb nehmen, und nicht so wohl auf die Geringfügig- keit des Geschencks, als auf den Geber, den Hoch- Fürstlichen Herrn Bräutigam, Jhr Absehen rich- ten. Hierauf dancket die Braut, entweder in Per- son, oder ein Cavalier stattet in ihren Nahmen ein Dancksagungs-Compliment ab.
§. 33. Uber diese gewöhnliche Morgen-Gabe, werden nach der Observanz eines ieden Landes und Hofes, noch mancherley Praesente, entweder von dem Bräutigam an die Braut, oder von der Braut an den Bräutigam überreicht. So pfle- gen auch die Eltern des Bräutigams, entweder vor der Copulation, oder den Tag darauf, die Braut mit mancherley Silberwerck, Jubelen u. s. w. zu be- schencken. Nicht weniger bezeugen die Reichs- und Land-Stände, durch Uberreichung eines an- sehnlichen Donativs, ihre besondere Devotion. Jn Pohlen praesentiren die Edelleute und Damen, nach der daselbst gebräuchlichen Weise, bey den Königli- chen Vermählungen der Princeßin Braut viel herrliche Geschencke, als Z. E. einige feine silberne Gefässe, mit Diamenten besetzte Uhren, und kost- bare Kleinodien, wobey iede Person ein besonder Compliment macht; es wird aber diese Gewohn- heit, da man die Braut zu beschencken pflegt, nicht
allein
I. Theil. X. Capitul.
Braut, dies geringe Andencken zu uͤbergeben, es waͤre zwar bey weitem nicht dem guten Vorſatz gleich, welchen Sie hierunter haͤtten, es hofften aber Seine Hoch-Fuͤrſtliche Durchlauchtigkeit, als ſein Principal, die Princeßin Braut werde damit vor- lieb nehmen, und nicht ſo wohl auf die Geringfuͤgig- keit des Geſchencks, als auf den Geber, den Hoch- Fuͤrſtlichen Herrn Braͤutigam, Jhr Abſehen rich- ten. Hierauf dancket die Braut, entweder in Per- ſon, oder ein Cavalier ſtattet in ihren Nahmen ein Danckſagungs-Compliment ab.
§. 33. Uber dieſe gewoͤhnliche Morgen-Gabe, werden nach der Obſervanz eines ieden Landes und Hofes, noch mancherley Præſente, entweder von dem Braͤutigam an die Braut, oder von der Braut an den Braͤutigam uͤberreicht. So pfle- gen auch die Eltern des Braͤutigams, entweder vor der Copulation, oder den Tag darauf, die Braut mit mancherley Silberwerck, Jubelen u. ſ. w. zu be- ſchencken. Nicht weniger bezeugen die Reichs- und Land-Staͤnde, durch Uberreichung eines an- ſehnlichen Donativs, ihre beſondere Devotion. Jn Pohlen præſentiren die Edelleute und Damen, nach der daſelbſt gebraͤuchlichen Weiſe, bey den Koͤnigli- chen Vermaͤhlungen der Princeßin Braut viel herrliche Geſchencke, als Z. E. einige feine ſilberne Gefaͤſſe, mit Diamenten beſetzte Uhren, und koſt- bare Kleinodien, wobey iede Perſon ein beſonder Compliment macht; es wird aber dieſe Gewohn- heit, da man die Braut zu beſchencken pflegt, nicht
allein
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I. Theil. X. Capitul.
Braut, dies geringe Andencken zu uͤbergeben, es
waͤre zwar bey weitem nicht dem guten Vorſatz
gleich, welchen Sie hierunter haͤtten, es hofften aber
Seine Hoch-Fuͤrſtliche Durchlauchtigkeit, als ſein
Principal, die Princeßin Braut werde damit vor-
lieb nehmen, und nicht ſo wohl auf die Geringfuͤgig-
keit des Geſchencks, als auf den Geber, den Hoch-
Fuͤrſtlichen Herrn Braͤutigam, Jhr Abſehen rich-
ten. Hierauf dancket die Braut, entweder in Per-
ſon, oder ein Cavalier ſtattet in ihren Nahmen ein
Danckſagungs-Compliment ab.
§. 33. Uber dieſe gewoͤhnliche Morgen-Gabe,
werden nach der Obſervanz eines ieden Landes
und Hofes, noch mancherley Præſente, entweder
von dem Braͤutigam an die Braut, oder von der
Braut an den Braͤutigam uͤberreicht. So pfle-
gen auch die Eltern des Braͤutigams, entweder vor
der Copulation, oder den Tag darauf, die Braut
mit mancherley Silberwerck, Jubelen u. ſ. w. zu be-
ſchencken. Nicht weniger bezeugen die Reichs-
und Land-Staͤnde, durch Uberreichung eines an-
ſehnlichen Donativs, ihre beſondere Devotion. Jn
Pohlen præſentiren die Edelleute und Damen, nach
der daſelbſt gebraͤuchlichen Weiſe, bey den Koͤnigli-
chen Vermaͤhlungen der Princeßin Braut viel
herrliche Geſchencke, als Z. E. einige feine ſilberne
Gefaͤſſe, mit Diamenten beſetzte Uhren, und koſt-
bare Kleinodien, wobey iede Perſon ein beſonder
Compliment macht; es wird aber dieſe Gewohn-
heit, da man die Braut zu beſchencken pflegt, nicht
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/174>, abgerufen am 21.11.2024.
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