Die nächsten Gevattern, die am ersten zu erlangen, werden erwehlet, und alle eclatante Solennitäten dabey vermieden; vielmahls aber werden die Fe- stivitäten bey der Tauffe mit den grösten Solennien celebriret, und die heilige Tauffe, um der andern Anstalten willen, manchmahl eine lange Zeit auf- geschoben: Bißweilen werden nur drey oder vier Tauf-Zeugen genommen, bißweilen aber auch 24, und noch mehr. Mehrentheils werden hohe Fürst- liche Anverwandten oder andere frembde Puissan- cen dazu erwehlet, bißweilen aber auch andere. Jn den alten Zeiten ist es gar nichts ungewöhnliches gewesen, daß Fürstliche Personen auch bißweilen einige von der Geistlichkeit mit zu Gevattern gebe- then. Bey der Tauf-Handlung Printzens Fran- cisci Georgii, den Fürst Bernhard zu Anhalt an- no 1567 den 16 Octobr. mit seiner Gemahlin zeu- gete, war nächst seiner Frau Groß-Mutter, Frau Clara, gebohrne Hertzogin zu Sachsen-Lauenburg, und andern Fürstlichen Personen, auch des Fürst- lichen Herrn Vaters Hof-Caplan, Jacob Stei- rer, welchen Fürst Bernhard sonderlich liebte, mit Tauf-Pathe. S. Beckmanns Anhält. Geschichte Vter Theil p. 178.
§. 20. Es pflegt auch wohl noch heutiges Ta- ges bey einigen Reichs-Fürsten in Teutschland zu geschehen, daß sie einige von ihren vornehmsten Land-Ständen, oder einige von den Magistrats- Personen der benachbarten Reichs-Städte, oder andere ansehnliche Leute, aus denen, mit ihnen an-
grentzen-
I. Theil. XI. Capitul.
Die naͤchſten Gevattern, die am erſten zu erlangen, werden erwehlet, und alle eclatante Solennitaͤten dabey vermieden; vielmahls aber werden die Fe- ſtivitaͤten bey der Tauffe mit den groͤſten Solennien celebriret, und die heilige Tauffe, um der andern Anſtalten willen, manchmahl eine lange Zeit auf- geſchoben: Bißweilen werden nur drey oder vier Tauf-Zeugen genommen, bißweilen aber auch 24, und noch mehr. Mehrentheils werden hohe Fuͤrſt- liche Anverwandten oder andere frembde Puiſſan- cen dazu erwehlet, bißweilen aber auch andere. Jn den alten Zeiten iſt es gar nichts ungewoͤhnliches geweſen, daß Fuͤrſtliche Perſonen auch bißweilen einige von der Geiſtlichkeit mit zu Gevattern gebe- then. Bey der Tauf-Handlung Printzens Fran- ciſci Georgii, den Fuͤrſt Bernhard zu Anhalt an- no 1567 den 16 Octobr. mit ſeiner Gemahlin zeu- gete, war naͤchſt ſeiner Frau Groß-Mutter, Frau Clara, gebohrne Hertzogin zu Sachſen-Lauenburg, und andern Fuͤrſtlichen Perſonen, auch des Fuͤrſt- lichen Herrn Vaters Hof-Caplan, Jacob Stei- rer, welchen Fuͤrſt Bernhard ſonderlich liebte, mit Tauf-Pathe. S. Beckmanns Anhaͤlt. Geſchichte Vter Theil p. 178.
§. 20. Es pflegt auch wohl noch heutiges Ta- ges bey einigen Reichs-Fuͤrſten in Teutſchland zu geſchehen, daß ſie einige von ihren vornehmſten Land-Staͤnden, oder einige von den Magiſtrats- Perſonen der benachbarten Reichs-Staͤdte, oder andere anſehnliche Leute, aus denen, mit ihnen an-
grentzen-
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I. Theil. XI. Capitul.
Die naͤchſten Gevattern, die am erſten zu erlangen,
werden erwehlet, und alle eclatante Solennitaͤten
dabey vermieden; vielmahls aber werden die Fe-
ſtivitaͤten bey der Tauffe mit den groͤſten Solennien
celebriret, und die heilige Tauffe, um der andern
Anſtalten willen, manchmahl eine lange Zeit auf-
geſchoben: Bißweilen werden nur drey oder vier
Tauf-Zeugen genommen, bißweilen aber auch 24,
und noch mehr. Mehrentheils werden hohe Fuͤrſt-
liche Anverwandten oder andere frembde Puiſſan-
cen dazu erwehlet, bißweilen aber auch andere. Jn
den alten Zeiten iſt es gar nichts ungewoͤhnliches
geweſen, daß Fuͤrſtliche Perſonen auch bißweilen
einige von der Geiſtlichkeit mit zu Gevattern gebe-
then. Bey der Tauf-Handlung Printzens Fran-
ciſci Georgii, den Fuͤrſt Bernhard zu Anhalt an-
no 1567 den 16 Octobr. mit ſeiner Gemahlin zeu-
gete, war naͤchſt ſeiner Frau Groß-Mutter, Frau
Clara, gebohrne Hertzogin zu Sachſen-Lauenburg,
und andern Fuͤrſtlichen Perſonen, auch des Fuͤrſt-
lichen Herrn Vaters Hof-Caplan, Jacob Stei-
rer, welchen Fuͤrſt Bernhard ſonderlich liebte, mit
Tauf-Pathe. S. Beckmanns Anhaͤlt. Geſchichte
Vter Theil p. 178.
§. 20. Es pflegt auch wohl noch heutiges Ta-
ges bey einigen Reichs-Fuͤrſten in Teutſchland zu
geſchehen, daß ſie einige von ihren vornehmſten
Land-Staͤnden, oder einige von den Magiſtrats-
Perſonen der benachbarten Reichs-Staͤdte, oder
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/204>, abgerufen am 21.11.2024.
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