§. 27. Bevor sie abreisen, ertheilen die Durch- lauchtigsten Väter, so wohl ihren Printzen, als de- ren Hofmeistern, die sie ihnen mitgeben, gewisse In- structionen, wie sie sich auf ihrer Reise verhalten sollen und befehlen ihnen an, daß sie von Monath zu Monath, oder von Woche zu Woche ihr gehal- ten Reise-Diarium einschicken sollen. Jnsonder- heit binden sie ihnen auf das allernach drücklichste ein, daß sie sich bey fremden Religions-Verwand- ten von demjenigen Glauben, zu dem sie sich beken- nen, im geringsten nicht sollen abwendig machen lassen. Wo eine Religions-Veränderung besorget wird, ruffen sie dieselben alsobald nach Hause, und wo sie allbereits erfolget, stellen sie ihnen ihren Un- bestand auf das nachdrücklichste zu Gemüthe. Ein sehr eifriges und bündiges Schreiben, welches Graf Johannes zu Nassau-Jdstein an seinen Herrn Sohn Graf Gustav Adolph, anno 1653 abgehen lassen, worinnen er ihn auf das schärffste verweiset, daß er zur Catholischen Kirche überge- treten, kan in dem II. Theil von des Herrn Lünigs Europäischer Staats-Cantzley p. 935. nachgele- sen werden.
§. 28. Kommen die Printzen von den Reisen aus frembden Landen wieder zurücke, so destiniren sie nachgehends die Hoch-Fürstlichen Eltern zu ge- wissen Geschäfften, die ihren Hoch-Fürstlichen Stande anständig und geziemend, und zugleich mit ihren natürlichen Neigungen übereinstimmig. Die zum Kriege Lust haben engagiren sich bey ei-
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Von Auferziehung der Fuͤrſtl. Printzen.
§. 27. Bevor ſie abreiſen, ertheilen die Durch- lauchtigſten Vaͤter, ſo wohl ihren Printzen, als de- ren Hofmeiſtern, die ſie ihnen mitgeben, gewiſſe In- ſtructionen, wie ſie ſich auf ihrer Reiſe verhalten ſollen und befehlen ihnen an, daß ſie von Monath zu Monath, oder von Woche zu Woche ihr gehal- ten Reiſe-Diarium einſchicken ſollen. Jnſonder- heit binden ſie ihnen auf das allernach druͤcklichſte ein, daß ſie ſich bey fremden Religions-Verwand- ten von demjenigen Glauben, zu dem ſie ſich beken- nen, im geringſten nicht ſollen abwendig machen laſſen. Wo eine Religions-Veraͤnderung beſorget wird, ruffen ſie dieſelben alſobald nach Hauſe, und wo ſie allbereits erfolget, ſtellen ſie ihnen ihren Un- beſtand auf das nachdruͤcklichſte zu Gemuͤthe. Ein ſehr eifriges und buͤndiges Schreiben, welches Graf Johannes zu Naſſau-Jdſtein an ſeinen Herrn Sohn Graf Guſtav Adolph, anno 1653 abgehen laſſen, worinnen er ihn auf das ſchaͤrffſte verweiſet, daß er zur Catholiſchen Kirche uͤberge- treten, kan in dem II. Theil von des Herrn Luͤnigs Europaͤiſcher Staats-Cantzley p. 935. nachgele- ſen werden.
§. 28. Kommen die Printzen von den Reiſen aus frembden Landen wieder zuruͤcke, ſo deſtiniren ſie nachgehends die Hoch-Fuͤrſtlichen Eltern zu ge- wiſſen Geſchaͤfften, die ihren Hoch-Fuͤrſtlichen Stande anſtaͤndig und geziemend, und zugleich mit ihren natuͤrlichen Neigungen uͤbereinſtimmig. Die zum Kriege Luſt haben engagiren ſich bey ei-
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Von Auferziehung der Fuͤrſtl. Printzen.
§. 27. Bevor ſie abreiſen, ertheilen die Durch-
lauchtigſten Vaͤter, ſo wohl ihren Printzen, als de-
ren Hofmeiſtern, die ſie ihnen mitgeben, gewiſſe In-
ſtructionen, wie ſie ſich auf ihrer Reiſe verhalten
ſollen und befehlen ihnen an, daß ſie von Monath
zu Monath, oder von Woche zu Woche ihr gehal-
ten Reiſe-Diarium einſchicken ſollen. Jnſonder-
heit binden ſie ihnen auf das allernach druͤcklichſte
ein, daß ſie ſich bey fremden Religions-Verwand-
ten von demjenigen Glauben, zu dem ſie ſich beken-
nen, im geringſten nicht ſollen abwendig machen
laſſen. Wo eine Religions-Veraͤnderung beſorget
wird, ruffen ſie dieſelben alſobald nach Hauſe, und
wo ſie allbereits erfolget, ſtellen ſie ihnen ihren Un-
beſtand auf das nachdruͤcklichſte zu Gemuͤthe. Ein
ſehr eifriges und buͤndiges Schreiben, welches
Graf Johannes zu Naſſau-Jdſtein an ſeinen
Herrn Sohn Graf Guſtav Adolph, anno 1653
abgehen laſſen, worinnen er ihn auf das ſchaͤrffſte
verweiſet, daß er zur Catholiſchen Kirche uͤberge-
treten, kan in dem II. Theil von des Herrn Luͤnigs
Europaͤiſcher Staats-Cantzley p. 935. nachgele-
ſen werden.
§. 28. Kommen die Printzen von den Reiſen
aus frembden Landen wieder zuruͤcke, ſo deſtiniren
ſie nachgehends die Hoch-Fuͤrſtlichen Eltern zu ge-
wiſſen Geſchaͤfften, die ihren Hoch-Fuͤrſtlichen
Stande anſtaͤndig und geziemend, und zugleich
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/237>, abgerufen am 24.11.2024.
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