§. 37. Die disgraciirten Hof-Officianten kom- men bißweilen bey Durchlauchtigster Herrsch afft mit einem unterthänigsten Memorial ein, und bit- ten, daß ihnen gnädigst eröffnet werden möchte, wodurch sie sich einer solchen Ungnade schuldig ge- macht. Graf Abraham von Zinzendorf, nach- mahliger Ober-Hofmeister Kaysers Leopoldi, führte in dem Schreiben, welches er an die Kay- serin Eleonoram, Kaysers Ferdinandi III. hinter- lassene Witwe/ allerunterthänigst übergeben ließ, und darinnen er anno 1675. bey derselben um al- lergnädigste Erlassung seiner Dienste allerunter- thänigst ansuchte, unter andern folgendes an: Jm Fall einige Ubelgesinnete bey Eurer Majestät mich möchten angegeben haben, so bitte, mir die Klage zukommen zu lassen, ich will antworten, und wenn ich überwiesen, die Straffe des Verbrechens gerne ausstehen. Diese Umstände und das Verlangen Eure Majestät völlig vergnügt, und nach eigenem Belieben bedient zu sehen, bewegen mich des Tro- stes, dero Dienste mich zu berauben, und mit tief- ster Ehrerbietung um die Erlassung zu einer reputir- lichen Retirade zu bitten, und nach dero Wohlge- fallen mit dem von mir verwalteten Officio zu dis- poniren. Eure Majestät wollen befehlen, wenn, wie, und in weß Hände ich solches zu überlassen habe. Mein Nachfolger wird glückseliger, aber nicht eifriger dienstbahrer und getreuer seyn können. S. das LXXIII. Schreiben des IV. Theils von Lünigs Europäischen Staats-Cantzley.
§. 38.
I. Theil. XIV. Capitul.
§. 37. Die disgraciirten Hof-Officianten kom- men bißweilen bey Durchlauchtigſter Herrſch afft mit einem unterthaͤnigſten Memorial ein, und bit- ten, daß ihnen gnaͤdigſt eroͤffnet werden moͤchte, wodurch ſie ſich einer ſolchen Ungnade ſchuldig ge- macht. Graf Abraham von Zinzendorf, nach- mahliger Ober-Hofmeiſter Kayſers Leopoldi, fuͤhrte in dem Schreiben, welches er an die Kay- ſerin Eleonoram, Kayſers Ferdinandi III. hinter- laſſene Witwe/ allerunterthaͤnigſt uͤbergeben ließ, und darinnen er anno 1675. bey derſelben um al- lergnaͤdigſte Erlaſſung ſeiner Dienſte allerunter- thaͤnigſt anſuchte, unter andern folgendes an: Jm Fall einige Ubelgeſinnete bey Eurer Majeſtaͤt mich moͤchten angegeben haben, ſo bitte, mir die Klage zukommen zu laſſen, ich will antworten, und wenn ich uͤberwieſen, die Straffe des Verbrechens gerne ausſtehen. Dieſe Umſtaͤnde und das Verlangen Eure Majeſtaͤt voͤllig vergnuͤgt, und nach eigenem Belieben bedient zu ſehen, bewegen mich des Tro- ſtes, dero Dienſte mich zu berauben, und mit tief- ſter Ehrerbietung um die Erlaſſung zu einer reputir- lichen Retirade zu bitten, und nach dero Wohlge- fallen mit dem von mir verwalteten Officio zu dis- poniren. Eure Majeſtaͤt wollen befehlen, wenn, wie, und in weß Haͤnde ich ſolches zu uͤberlaſſen habe. Mein Nachfolger wird gluͤckſeliger, aber nicht eifriger dienſtbahrer und getreuer ſeyn koͤnnen. S. das LXXIII. Schreiben des IV. Theils von Luͤnigs Europaͤiſchen Staats-Cantzley.
§. 38.
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I. Theil. XIV. Capitul.
§. 37. Die disgraciirten Hof-Officianten kom-
men bißweilen bey Durchlauchtigſter Herrſch afft
mit einem unterthaͤnigſten Memorial ein, und bit-
ten, daß ihnen gnaͤdigſt eroͤffnet werden moͤchte,
wodurch ſie ſich einer ſolchen Ungnade ſchuldig ge-
macht. Graf Abraham von Zinzendorf, nach-
mahliger Ober-Hofmeiſter Kayſers Leopoldi,
fuͤhrte in dem Schreiben, welches er an die Kay-
ſerin Eleonoram, Kayſers Ferdinandi III. hinter-
laſſene Witwe/ allerunterthaͤnigſt uͤbergeben ließ,
und darinnen er anno 1675. bey derſelben um al-
lergnaͤdigſte Erlaſſung ſeiner Dienſte allerunter-
thaͤnigſt anſuchte, unter andern folgendes an: Jm
Fall einige Ubelgeſinnete bey Eurer Majeſtaͤt mich
moͤchten angegeben haben, ſo bitte, mir die Klage
zukommen zu laſſen, ich will antworten, und wenn
ich uͤberwieſen, die Straffe des Verbrechens gerne
ausſtehen. Dieſe Umſtaͤnde und das Verlangen
Eure Majeſtaͤt voͤllig vergnuͤgt, und nach eigenem
Belieben bedient zu ſehen, bewegen mich des Tro-
ſtes, dero Dienſte mich zu berauben, und mit tief-
ſter Ehrerbietung um die Erlaſſung zu einer reputir-
lichen Retirade zu bitten, und nach dero Wohlge-
fallen mit dem von mir verwalteten Officio zu dis-
poniren. Eure Majeſtaͤt wollen befehlen, wenn,
wie, und in weß Haͤnde ich ſolches zu uͤberlaſſen
habe. Mein Nachfolger wird gluͤckſeliger, aber
nicht eifriger dienſtbahrer und getreuer ſeyn koͤnnen.
S. das LXXIII. Schreiben des IV. Theils von
Luͤnigs Europaͤiſchen Staats-Cantzley.
§. 38.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 252. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/276>, abgerufen am 22.11.2024.
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