nen, aus der neuesten Historie an der Aller-Durch- lauchtigsten und Großmächtigsten Königin in Poh- len und Churfürstin zu Sachsen, Frau Christinen Eberhardinen, ein höchst-rühmliches Exempel haben, welches wir aus den unterschiednen gedruck- ten wahrhafften historischen Berichten, bekandt ist, nicht allein allen hohen Standes-Personen, sondern auch Privat-Leuten zu einem vollkommnen und höchst-löblichen Muster dienen kan. Fürst Wolffgang zu Anhalt ließ 15 Jahr vor seinem En- de allerhand Gemählde und Sprüche von Toden, Auferstehung der Toden u. s. w. vor sein Bette hängen, um sich dermahleinsten eines seligen Ab- schiedes hierbey zu erinnern.
§. 3. Sie befehlen vor ihrem Ende, wann GOtt der HErr über sie gebiethen würde, und sie vielleicht aus grossen Schmertzen ein Glied ihres Leibes, welches beydes GOtt und die Natur zu- zudecken befohlen, entblössen würden, daß sie die- selben auf das allerfleißigste zudecken, auch nicht leichtlich ohn Unterschied und unangemeldet eine Person andern Geschlechts, und wenn es auch ihre nächsten Anverwandten wären, zu ihnen vor das Krancken- und Sterbe-Bette lassen solten.
§. 4. Einige verbiethen auf das schärffste alle unnöthige Schmückung des Leibes, und alle präch- tige Ceremonien, die sonst mit und bey den todten Leichnahmen, zumahl bey Fürstlichen Personen pflegen vorgenommen zu werden. Die Gemah- lin Hertzogs Augusti des Administratoris zu
Halle
S
Von der Fuͤrſtl. Perſ. Vorber. zum Tode.
nen, aus der neueſten Hiſtorie an der Aller-Durch- lauchtigſten und Großmaͤchtigſten Koͤnigin in Poh- len und Churfuͤrſtin zu Sachſen, Frau Chriſtinen Eberhardinen, ein hoͤchſt-ruͤhmliches Exempel haben, welches wir aus den unterſchiednen gedruck- ten wahrhafften hiſtoriſchen Berichten, bekandt iſt, nicht allein allen hohen Standes-Perſonen, ſondern auch Privat-Leuten zu einem vollkommnen und hoͤchſt-loͤblichen Muſter dienen kan. Fuͤrſt Wolffgang zu Anhalt ließ 15 Jahr vor ſeinem En- de allerhand Gemaͤhlde und Spruͤche von Toden, Auferſtehung der Toden u. ſ. w. vor ſein Bette haͤngen, um ſich dermahleinſten eines ſeligen Ab- ſchiedes hierbey zu erinnern.
§. 3. Sie befehlen vor ihrem Ende, wann GOtt der HErr uͤber ſie gebiethen wuͤrde, und ſie vielleicht aus groſſen Schmertzen ein Glied ihres Leibes, welches beydes GOtt und die Natur zu- zudecken befohlen, entbloͤſſen wuͤrden, daß ſie die- ſelben auf das allerfleißigſte zudecken, auch nicht leichtlich ohn Unterſchied und unangemeldet eine Perſon andern Geſchlechts, und wenn es auch ihre naͤchſten Anverwandten waͤren, zu ihnen vor das Krancken- und Sterbe-Bette laſſen ſolten.
§. 4. Einige verbiethen auf das ſchaͤrffſte alle unnoͤthige Schmuͤckung des Leibes, und alle praͤch- tige Ceremonien, die ſonſt mit und bey den todten Leichnahmen, zumahl bey Fuͤrſtlichen Perſonen pflegen vorgenommen zu werden. Die Gemah- lin Hertzogs Auguſti des Adminiſtratoris zu
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Von der Fuͤrſtl. Perſ. Vorber. zum Tode.
nen, aus der neueſten Hiſtorie an der Aller-Durch-
lauchtigſten und Großmaͤchtigſten Koͤnigin in Poh-
len und Churfuͤrſtin zu Sachſen, Frau Chriſtinen
Eberhardinen, ein hoͤchſt-ruͤhmliches Exempel
haben, welches wir aus den unterſchiednen gedruck-
ten wahrhafften hiſtoriſchen Berichten, bekandt
iſt, nicht allein allen hohen Standes-Perſonen,
ſondern auch Privat-Leuten zu einem vollkommnen
und hoͤchſt-loͤblichen Muſter dienen kan. Fuͤrſt
Wolffgang zu Anhalt ließ 15 Jahr vor ſeinem En-
de allerhand Gemaͤhlde und Spruͤche von Toden,
Auferſtehung der Toden u. ſ. w. vor ſein Bette
haͤngen, um ſich dermahleinſten eines ſeligen Ab-
ſchiedes hierbey zu erinnern.
§. 3. Sie befehlen vor ihrem Ende, wann
GOtt der HErr uͤber ſie gebiethen wuͤrde, und ſie
vielleicht aus groſſen Schmertzen ein Glied ihres
Leibes, welches beydes GOtt und die Natur zu-
zudecken befohlen, entbloͤſſen wuͤrden, daß ſie die-
ſelben auf das allerfleißigſte zudecken, auch nicht
leichtlich ohn Unterſchied und unangemeldet eine
Perſon andern Geſchlechts, und wenn es auch
ihre naͤchſten Anverwandten waͤren, zu ihnen vor
das Krancken- und Sterbe-Bette laſſen ſolten.
§. 4. Einige verbiethen auf das ſchaͤrffſte alle
unnoͤthige Schmuͤckung des Leibes, und alle praͤch-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/297>, abgerufen am 22.11.2024.
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