dem Parade-Bette gezeiget/ nicht allein ein wäch- sern Bild hingelegt, sondern solches auch 40 Tage und 40 Nächte mit einer Mittags- und Abend- Mahlzeit bedienet.
§. 20. Bey den Römisch-Catholischen werden die Leichen mit besondern Ceremonien, theils von der Geistlichkeit, theils auch von den nächsten der Familie mit Weyhwasser besprengt. Zuweilen geschicht es auch von den Hof-Officianten, und da muß dann ebenfalls der Rang und die Ordnung dabey in Obacht genommen werden. Es werden viel Seel-Messen dabey gehalten, mancherley Vi- gilien, unterschiedene an die Heiligen gerichteten Gebether dabey abgelesen, und ein hauffen Beräu- cherungen vorgenommen. Diese Ceremonien dauren bißweilen einige Wochen hinter einander, bald geschehen sie von einem Cardinal, bald von dem Päbstlichen Nuntio, bald von diesem Colle- gio, bald von einem andern.
§. 21. Bey den Fürstlichen Särgen, sie mögen nun in Zimmern oder in Kirchen stehen, werden sehr viel silberne hohe Geridons gesetzt mit weissen Wachs-Fackeln, die so wohl Tag als Nacht bren- nen. Soll es noch proprer seyn, so siehet man zwischen den Geridons und Girendolen unterschie- dene grosse Flambeaux auf hohen versilberten Füs- sen. Die Wachs-Kertzen werden gemeiniglich mit Flohr umwunden, und gar offters mit Merck- mahlen der Durchlauchtigsten Ahnen, mit Schil- dern und Wapen ausgeziert. Man findet von
etlichen
Von der Fuͤrſtl. Perſ. Vorber. zum Tode.
dem Parade-Bette gezeiget/ nicht allein ein waͤch- ſern Bild hingelegt, ſondern ſolches auch 40 Tage und 40 Naͤchte mit einer Mittags- und Abend- Mahlzeit bedienet.
§. 20. Bey den Roͤmiſch-Catholiſchen werden die Leichen mit beſondern Ceremonien, theils von der Geiſtlichkeit, theils auch von den naͤchſten der Familie mit Weyhwaſſer beſprengt. Zuweilen geſchicht es auch von den Hof-Officianten, und da muß dann ebenfalls der Rang und die Ordnung dabey in Obacht genommen werden. Es werden viel Seel-Meſſen dabey gehalten, mancherley Vi- gilien, unterſchiedene an die Heiligen gerichteten Gebether dabey abgeleſen, und ein hauffen Beraͤu- cherungen vorgenommen. Dieſe Ceremonien dauren bißweilen einige Wochen hinter einander, bald geſchehen ſie von einem Cardinal, bald von dem Paͤbſtlichen Nuntio, bald von dieſem Colle- gio, bald von einem andern.
§. 21. Bey den Fuͤrſtlichen Saͤrgen, ſie moͤgen nun in Zimmern oder in Kirchen ſtehen, werden ſehr viel ſilberne hohe Geridons geſetzt mit weiſſen Wachs-Fackeln, die ſo wohl Tag als Nacht bren- nen. Soll es noch proprer ſeyn, ſo ſiehet man zwiſchen den Geridons und Girendolen unterſchie- dene groſſe Flambeaux auf hohen verſilberten Fuͤſ- ſen. Die Wachs-Kertzen werden gemeiniglich mit Flohr umwunden, und gar offters mit Merck- mahlen der Durchlauchtigſten Ahnen, mit Schil- dern und Wapen ausgeziert. Man findet von
etlichen
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0307"n="283"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von der Fuͤrſtl. Perſ. Vorber. zum Tode.</hi></fw><lb/>
dem <hirendition="#aq">Parade-</hi>Bette gezeiget/ nicht allein ein waͤch-<lb/>ſern Bild hingelegt, ſondern ſolches auch 40 Tage<lb/>
und 40 Naͤchte mit einer Mittags- und Abend-<lb/>
Mahlzeit bedienet.</p><lb/><p>§. 20. Bey den Roͤmiſch-Catholiſchen werden<lb/>
die Leichen mit beſondern <hirendition="#aq">Ceremoni</hi>en, theils von<lb/>
der Geiſtlichkeit, theils auch von den naͤchſten der<lb/><hirendition="#aq">Familie</hi> mit Weyhwaſſer beſprengt. Zuweilen<lb/>
geſchicht es auch von den Hof-<hirendition="#aq">Officiant</hi>en, und da<lb/>
muß dann ebenfalls der Rang und die Ordnung<lb/>
dabey in Obacht genommen werden. Es werden<lb/>
viel Seel-Meſſen dabey gehalten, mancherley <hirendition="#aq">Vi-<lb/>
gili</hi>en, unterſchiedene an die Heiligen gerichteten<lb/>
Gebether dabey abgeleſen, und ein hauffen Beraͤu-<lb/>
cherungen vorgenommen. Dieſe <hirendition="#aq">Ceremoni</hi>en<lb/>
dauren bißweilen einige Wochen hinter einander,<lb/>
bald geſchehen ſie von einem Cardinal, bald von<lb/>
dem Paͤbſtlichen <hirendition="#aq">Nuntio,</hi> bald von dieſem <hirendition="#aq">Colle-<lb/>
gio,</hi> bald von einem andern.</p><lb/><p>§. 21. Bey den Fuͤrſtlichen Saͤrgen, ſie moͤgen<lb/>
nun in Zimmern oder in Kirchen ſtehen, werden<lb/>ſehr viel ſilberne hohe <hirendition="#aq">Geridons</hi> geſetzt mit weiſſen<lb/>
Wachs-Fackeln, die ſo wohl Tag als Nacht bren-<lb/>
nen. Soll es noch <hirendition="#aq">proprer</hi>ſeyn, ſo ſiehet man<lb/>
zwiſchen den <hirendition="#aq">Geridons</hi> und <hirendition="#aq">Girendol</hi>en unterſchie-<lb/>
dene groſſe <hirendition="#aq">Flambeaux</hi> auf hohen verſilberten Fuͤſ-<lb/>ſen. Die Wachs-Kertzen werden gemeiniglich<lb/>
mit Flohr umwunden, und gar offters mit Merck-<lb/>
mahlen der Durchlauchtigſten Ahnen, mit Schil-<lb/>
dern und Wapen ausgeziert. Man findet von<lb/><fwplace="bottom"type="catch">etlichen</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[283/0307]
Von der Fuͤrſtl. Perſ. Vorber. zum Tode.
dem Parade-Bette gezeiget/ nicht allein ein waͤch-
ſern Bild hingelegt, ſondern ſolches auch 40 Tage
und 40 Naͤchte mit einer Mittags- und Abend-
Mahlzeit bedienet.
§. 20. Bey den Roͤmiſch-Catholiſchen werden
die Leichen mit beſondern Ceremonien, theils von
der Geiſtlichkeit, theils auch von den naͤchſten der
Familie mit Weyhwaſſer beſprengt. Zuweilen
geſchicht es auch von den Hof-Officianten, und da
muß dann ebenfalls der Rang und die Ordnung
dabey in Obacht genommen werden. Es werden
viel Seel-Meſſen dabey gehalten, mancherley Vi-
gilien, unterſchiedene an die Heiligen gerichteten
Gebether dabey abgeleſen, und ein hauffen Beraͤu-
cherungen vorgenommen. Dieſe Ceremonien
dauren bißweilen einige Wochen hinter einander,
bald geſchehen ſie von einem Cardinal, bald von
dem Paͤbſtlichen Nuntio, bald von dieſem Colle-
gio, bald von einem andern.
§. 21. Bey den Fuͤrſtlichen Saͤrgen, ſie moͤgen
nun in Zimmern oder in Kirchen ſtehen, werden
ſehr viel ſilberne hohe Geridons geſetzt mit weiſſen
Wachs-Fackeln, die ſo wohl Tag als Nacht bren-
nen. Soll es noch proprer ſeyn, ſo ſiehet man
zwiſchen den Geridons und Girendolen unterſchie-
dene groſſe Flambeaux auf hohen verſilberten Fuͤſ-
ſen. Die Wachs-Kertzen werden gemeiniglich
mit Flohr umwunden, und gar offters mit Merck-
mahlen der Durchlauchtigſten Ahnen, mit Schil-
dern und Wapen ausgeziert. Man findet von
etlichen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/307>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.