Gedächtniß vor seine abgelebte Mutter, eine be- sondere Begierde hierzu bey ihm erweckt hatten.
§. 2. Bey einigen Fürsten, die in ihrem Leben auf die Ceremonien und Solennitaeten nicht gar viel gehalten, werden gar keine solennen Proces- sionen gehalten, man spühret weder ein Castrum doloris, noch andern ausputz in der Kirche; Die Hoch-Fürstlichen Leichen werden in aller Stille beygesetzt, die Hof-Bedienten gehen am Tage der Beerdigung ihres Herrn nicht Processions-Weise/ sondern nur eintzeln in die Kirche, um die Leich- Predigt mit anzuhören, oder zu sehen, wie der Fürst in die Grufft werde gesencket werden.
§. 3. Wo aber solenne Exequien angestellet werden sollen, da werden vorhero schrifftliche und bißweilen gar gedruckte Reglemens publicirt, wie es bey allen und ieden Fällen gehalten werden soll, damit keine Unordnung entstehe, und ein iedweder seinen gewissen Platz, auch seine ihn zukommende Pflicht wissen möge. An einigen Orten wird am Tage vor der Beerdigung durch einen Herold mit Paucken und Trompeten so wohl Vor-als Nachmittages an den freyen Plätzen der König- lichen oder Fürstlichen Residentz ausgeruffen, daß die Königliche oder Fürstliche Beerdigung folgen- den Tag geschehen soll.
§. 4. Zu dem Leich-Begängniß werden andere Hoch-Fürstliche Personen, sonderlich von den na- hen hohen Anverwandten meistentheils invitiret, und zwar entweder schrifftlich oder mündlich. Sie
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U
Von Leich-Begaͤngn. u. Begraͤbniſſen.
Gedaͤchtniß vor ſeine abgelebte Mutter, eine be- ſondere Begierde hierzu bey ihm erweckt hatten.
§. 2. Bey einigen Fuͤrſten, die in ihrem Leben auf die Ceremonien und Solennitæten nicht gar viel gehalten, werden gar keine ſolennen Proces- ſionen gehalten, man ſpuͤhret weder ein Caſtrum doloris, noch andern ausputz in der Kirche; Die Hoch-Fuͤrſtlichen Leichen werden in aller Stille beygeſetzt, die Hof-Bedienten gehen am Tage der Beerdigung ihres Herrn nicht Proceſſions-Weiſe/ ſondern nur eintzeln in die Kirche, um die Leich- Predigt mit anzuhoͤren, oder zu ſehen, wie der Fuͤrſt in die Grufft werde geſencket werden.
§. 3. Wo aber ſolenne Exequien angeſtellet werden ſollen, da werden vorhero ſchrifftliche und bißweilen gar gedruckte Reglemens publicirt, wie es bey allen und ieden Faͤllen gehalten werden ſoll, damit keine Unordnung entſtehe, und ein iedweder ſeinen gewiſſen Platz, auch ſeine ihn zukommende Pflicht wiſſen moͤge. An einigen Orten wird am Tage vor der Beerdigung durch einen Herold mit Paucken und Trompeten ſo wohl Vor-als Nachmittages an den freyen Plaͤtzen der Koͤnig- lichen oder Fuͤrſtlichen Reſidentz ausgeruffen, daß die Koͤnigliche oder Fuͤrſtliche Beerdigung folgen- den Tag geſchehen ſoll.
§. 4. Zu dem Leich-Begaͤngniß werden andere Hoch-Fuͤrſtliche Perſonen, ſonderlich von den na- hen hohen Anverwandten meiſtentheils invitiret, und zwar entweder ſchrifftlich oder muͤndlich. Sie
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Von Leich-Begaͤngn. u. Begraͤbniſſen.
Gedaͤchtniß vor ſeine abgelebte Mutter, eine be-
ſondere Begierde hierzu bey ihm erweckt hatten.
§. 2. Bey einigen Fuͤrſten, die in ihrem Leben
auf die Ceremonien und Solennitæten nicht gar
viel gehalten, werden gar keine ſolennen Proces-
ſionen gehalten, man ſpuͤhret weder ein Caſtrum
doloris, noch andern ausputz in der Kirche; Die
Hoch-Fuͤrſtlichen Leichen werden in aller Stille
beygeſetzt, die Hof-Bedienten gehen am Tage der
Beerdigung ihres Herrn nicht Proceſſions-Weiſe/
ſondern nur eintzeln in die Kirche, um die Leich-
Predigt mit anzuhoͤren, oder zu ſehen, wie der Fuͤrſt
in die Grufft werde geſencket werden.
§. 3. Wo aber ſolenne Exequien angeſtellet
werden ſollen, da werden vorhero ſchrifftliche und
bißweilen gar gedruckte Reglemens publicirt, wie
es bey allen und ieden Faͤllen gehalten werden ſoll,
damit keine Unordnung entſtehe, und ein iedweder
ſeinen gewiſſen Platz, auch ſeine ihn zukommende
Pflicht wiſſen moͤge. An einigen Orten wird am
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lichen oder Fuͤrſtlichen Reſidentz ausgeruffen, daß
die Koͤnigliche oder Fuͤrſtliche Beerdigung folgen-
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§. 4. Zu dem Leich-Begaͤngniß werden andere
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/329>, abgerufen am 22.11.2024.
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