der Cavaliers, oder der andern, die mit dabey sind, in einem bunten Kleide, darff sehen lassen, er müste denn weit voraus gehen, oder gantz hinten, nach- dem sie völlig geschlossen, nachfolgen. Es ist also etwas besonders bey dem Leich-Begängniß des Pabstes Innocentii XII. gewesen, daß die Stall- Bedienten in roth gekleidet mit angezündeten Wachs-Lichtern, und hernach die Laqueyen gleich- falls in roth gekleidet, aber mit dunckel blauen Mänteln, und angezündeten Kertzen mitgangen, es müste denn solches bey allen Päbstlichen Leich-Pro- cessionen gebräuchlich seyn.
§. 9. Nachdem eine Procession mit besondern Solennien gehalten werden soll, oder nicht, nach- dem werden auch alle die Unterthanen durch schrifftliche Befehle beordert, daß sie in starcker oder schwacher Anzahl dabey erscheinen sollen; Biß- weilen müssen die Land-Stände, die Dom-Capi- tul, die Collegia, die Universitaeten, die Geistlich- keit, auch wohl gar die Jnnungen/ u. s. w. in cor- pore, bißweilen aber nur per Deputatos erscheinen. Bey den Römisch Catholischen pflegen gar offters bey solennen Processionen, insonderheit bey denen die auf die Clerisey sehr viel halten, alle die Mün- che und Brüderschafften mit zu gehen, als die Au- gustiner, Bernhardiner, Fratres misericordiae, Minoriten, Carmeliter u. s. w. So ist es auch bey denselben gebräuchlich, daß eine grosse Menge ar- mer Männer und Weiber aus den Hospitelern oder von andern Orten her in die Procession mit
enge-
I. Theil. XVIII. Capitul.
der Cavaliers, oder der andern, die mit dabey ſind, in einem bunten Kleide, darff ſehen laſſen, er muͤſte denn weit voraus gehen, oder gantz hinten, nach- dem ſie voͤllig geſchloſſen, nachfolgen. Es iſt alſo etwas beſonders bey dem Leich-Begaͤngniß des Pabſtes Innocentii XII. geweſen, daß die Stall- Bedienten in roth gekleidet mit angezuͤndeten Wachs-Lichtern, und hernach die Laqueyen gleich- falls in roth gekleidet, aber mit dunckel blauen Maͤnteln, und angezuͤndeten Kertzen mitgangen, es muͤſte denn ſolches bey allen Paͤbſtlichen Leich-Pro- ceſſionen gebraͤuchlich ſeyn.
§. 9. Nachdem eine Proceſſion mit beſondern Solennien gehalten werden ſoll, oder nicht, nach- dem werden auch alle die Unterthanen durch ſchrifftliche Befehle beordert, daß ſie in ſtarcker oder ſchwacher Anzahl dabey erſcheinen ſollen; Biß- weilen muͤſſen die Land-Staͤnde, die Dom-Capi- tul, die Collegia, die Univerſitæten, die Geiſtlich- keit, auch wohl gar die Jnnungen/ u. ſ. w. in cor- pore, bißweilen aber nur per Deputatos erſcheinen. Bey den Roͤmiſch Catholiſchen pflegen gar offters bey ſolennen Proceſſionen, inſonderheit bey denen die auf die Cleriſey ſehr viel halten, alle die Muͤn- che und Bruͤderſchafften mit zu gehen, als die Au- guſtiner, Bernhardiner, Fratres miſericordiæ, Minoriten, Carmeliter u. ſ. w. So iſt es auch bey denſelben gebraͤuchlich, daß eine groſſe Menge ar- mer Maͤnner und Weiber aus den Hoſpitelern oder von andern Orten her in die Proceſſion mit
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I. Theil. XVIII. Capitul.
der Cavaliers, oder der andern, die mit dabey ſind,
in einem bunten Kleide, darff ſehen laſſen, er muͤſte
denn weit voraus gehen, oder gantz hinten, nach-
dem ſie voͤllig geſchloſſen, nachfolgen. Es iſt alſo
etwas beſonders bey dem Leich-Begaͤngniß des
Pabſtes Innocentii XII. geweſen, daß die Stall-
Bedienten in roth gekleidet mit angezuͤndeten
Wachs-Lichtern, und hernach die Laqueyen gleich-
falls in roth gekleidet, aber mit dunckel blauen
Maͤnteln, und angezuͤndeten Kertzen mitgangen, es
muͤſte denn ſolches bey allen Paͤbſtlichen Leich-Pro-
ceſſionen gebraͤuchlich ſeyn.
§. 9. Nachdem eine Proceſſion mit beſondern
Solennien gehalten werden ſoll, oder nicht, nach-
dem werden auch alle die Unterthanen durch
ſchrifftliche Befehle beordert, daß ſie in ſtarcker oder
ſchwacher Anzahl dabey erſcheinen ſollen; Biß-
weilen muͤſſen die Land-Staͤnde, die Dom-Capi-
tul, die Collegia, die Univerſitæten, die Geiſtlich-
keit, auch wohl gar die Jnnungen/ u. ſ. w. in cor-
pore, bißweilen aber nur per Deputatos erſcheinen.
Bey den Roͤmiſch Catholiſchen pflegen gar offters
bey ſolennen Proceſſionen, inſonderheit bey denen
die auf die Cleriſey ſehr viel halten, alle die Muͤn-
che und Bruͤderſchafften mit zu gehen, als die Au-
guſtiner, Bernhardiner, Fratres miſericordiæ,
Minoriten, Carmeliter u. ſ. w. So iſt es auch bey
denſelben gebraͤuchlich, daß eine groſſe Menge ar-
mer Maͤnner und Weiber aus den Hoſpitelern
oder von andern Orten her in die Proceſſion mit
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 308. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/332>, abgerufen am 22.11.2024.
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