man eine Stand-Rede zu nennen pflegt. Es werden nicht allein in allen Dörffern, durch welche der Trauer-Zug passiret, sondern auch in allen um- liegenden, so bald sie die Ankunfft der Leiche von ferne gewahr werden, die Glocken geläutet. Jn den Städten werden nicht allein die Glocken geläu- tet, sondern es müssen auch die Schule, die Geist- lichkeit, und der Magistrat sich vor der Stadt bey Ankunfft der Leiche in Trauer-Kleidern finden las- sen hernach in die Ordnung des Marches mit ein- treten, und mit entblößten Häuptern zwischen die auf beyden Seiten in Gewehr stehenden Bürger- schafft durchgehen, welche das Gewehr mit aller- hand Trauer-Zeichen, die bey dergleichen Fällen unter der Miliz gebräuchlich sind, praesentiren. Aus den Festungen werden sie unter Loßbrennung der Canonen begleitet.
§. 12. Es wird alles nach den vorhergehenden Reglement eingerichtet. Die hinter der Leiche herreitenden Guarden haben nach der gewöhnli- chen Trauer-Manier den entblösten Degen unter dem Arm. Der Einzug des Nachts geschiehet bey Wachs-Fackeln, welche bey der Leiche theils von den Pagen, theils aber von reitenden Guarden du Corps getragen werden. Der Ort, wo die Leiche des Nachts bleiben soll, wird mit schwar- tzen Tuch behangen, und mit einer genugsamen Menge Wachs-Lichtern versehen. Die Wache dabey wird entweder von Cavalieren, von Pagen, oder von Trabanten verrichtet; So ist auch ein
Unter-
I. Theil. XVIII. Capitul.
man eine Stand-Rede zu nennen pflegt. Es werden nicht allein in allen Doͤrffern, durch welche der Trauer-Zug paſſiret, ſondern auch in allen um- liegenden, ſo bald ſie die Ankunfft der Leiche von ferne gewahr werden, die Glocken gelaͤutet. Jn den Staͤdten werden nicht allein die Glocken gelaͤu- tet, ſondern es muͤſſen auch die Schule, die Geiſt- lichkeit, und der Magiſtrat ſich vor der Stadt bey Ankunfft der Leiche in Trauer-Kleidern finden laſ- ſen hernach in die Ordnung des Marches mit ein- treten, und mit entbloͤßten Haͤuptern zwiſchen die auf beyden Seiten in Gewehr ſtehenden Buͤrger- ſchafft durchgehen, welche das Gewehr mit aller- hand Trauer-Zeichen, die bey dergleichen Faͤllen unter der Miliz gebraͤuchlich ſind, præſentiren. Aus den Feſtungen werden ſie unter Loßbrennung der Canonen begleitet.
§. 12. Es wird alles nach den vorhergehenden Reglement eingerichtet. Die hinter der Leiche herreitenden Guarden haben nach der gewoͤhnli- chen Trauer-Manier den entbloͤſten Degen unter dem Arm. Der Einzug des Nachts geſchiehet bey Wachs-Fackeln, welche bey der Leiche theils von den Pagen, theils aber von reitenden Guarden du Corps getragen werden. Der Ort, wo die Leiche des Nachts bleiben ſoll, wird mit ſchwar- tzen Tuch behangen, und mit einer genugſamen Menge Wachs-Lichtern verſehen. Die Wache dabey wird entweder von Cavalieren, von Pagen, oder von Trabanten verrichtet; So iſt auch ein
Unter-
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I. Theil. XVIII. Capitul.
man eine Stand-Rede zu nennen pflegt. Es
werden nicht allein in allen Doͤrffern, durch welche
der Trauer-Zug paſſiret, ſondern auch in allen um-
liegenden, ſo bald ſie die Ankunfft der Leiche von
ferne gewahr werden, die Glocken gelaͤutet. Jn
den Staͤdten werden nicht allein die Glocken gelaͤu-
tet, ſondern es muͤſſen auch die Schule, die Geiſt-
lichkeit, und der Magiſtrat ſich vor der Stadt bey
Ankunfft der Leiche in Trauer-Kleidern finden laſ-
ſen hernach in die Ordnung des Marches mit ein-
treten, und mit entbloͤßten Haͤuptern zwiſchen die
auf beyden Seiten in Gewehr ſtehenden Buͤrger-
ſchafft durchgehen, welche das Gewehr mit aller-
hand Trauer-Zeichen, die bey dergleichen Faͤllen
unter der Miliz gebraͤuchlich ſind, præſentiren.
Aus den Feſtungen werden ſie unter Loßbrennung
der Canonen begleitet.
§. 12. Es wird alles nach den vorhergehenden
Reglement eingerichtet. Die hinter der Leiche
herreitenden Guarden haben nach der gewoͤhnli-
chen Trauer-Manier den entbloͤſten Degen unter
dem Arm. Der Einzug des Nachts geſchiehet
bey Wachs-Fackeln, welche bey der Leiche theils
von den Pagen, theils aber von reitenden Guarden
du Corps getragen werden. Der Ort, wo die
Leiche des Nachts bleiben ſoll, wird mit ſchwar-
tzen Tuch behangen, und mit einer genugſamen
Menge Wachs-Lichtern verſehen. Die Wache
dabey wird entweder von Cavalieren, von Pagen,
oder von Trabanten verrichtet; So iſt auch ein
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/334>, abgerufen am 22.11.2024.
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