Unterschied, unter der Wache, die in dem Gemache ist, in welchem die Königliche oder Fürstliche Lei- che niedergesetzt wird, und unter der Wache aus- serhalb des Gemachs. jene geschiehet von hö- hern Personen, diese aber von geringern.
§. 13. Auf fremden Fürstlichen Grentzen wer- den die Leichen nebst den Comitat der darzu gehört, mit einer solennen Rede angenommen, und wider biß an die andern Grentzen begleitet, auch der gan- tze Zug Fürstlichen Gebrauch nach bedienet; Auf die Annehmungs-Rede wird von einen andern unter dessen Direction die Abführung der Hoch- fürstlichen Leiche geschiehet, wieder eine Gegen- Rede zu halten.
§. 14. Bey den Processionen ordiniret man unterschiedliche Marschalle, die mit verdeckten An- gesichtern und mit schwartz überzogenen Mar- schalls-Stäben, theils die Hochfürstlichen Manns- Personen, theils das Hochfürstliche Frauenzim- mer, theils auch die anderen Corpora und Divisio- nen der Procession führen. Nachdem ein Trauer- Zug sehr weitläufftig ist, aus vielen Abtheilungen bestehet, oder nicht, nachdem sind auch mehr oder wenigere Marschälle dabey. Uber die Marschälle sind bey solennen Processionen auch noch beson- dere Herolde, in ihren Herolds- und Trauer-Habit, mit ihren Herolds-Stäben, an welche Flöhre ge- bunden, ingleichen eigene Ceremonien-Meister, welche allenthalben die Ceremonien reguliren, und insonderheit den Leichbegleitern die Plätze und Si-
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Von Leich-Begaͤngn. u. Begraͤbniſſen.
Unterſchied, unter der Wache, die in dem Gemache iſt, in welchem die Koͤnigliche oder Fuͤrſtliche Lei- che niedergeſetzt wird, und unter der Wache auſ- ſerhalb des Gemachs. jene geſchiehet von hoͤ- hern Perſonen, dieſe aber von geringern.
§. 13. Auf fremden Fuͤrſtlichen Grentzen wer- den die Leichen nebſt den Comitat der darzu gehoͤrt, mit einer ſolennen Rede angenommen, und wider biß an die andern Grentzen begleitet, auch der gan- tze Zug Fuͤrſtlichen Gebrauch nach bedienet; Auf die Annehmungs-Rede wird von einen andern unter deſſen Direction die Abfuͤhrung der Hoch- fuͤrſtlichen Leiche geſchiehet, wieder eine Gegen- Rede zu halten.
§. 14. Bey den Proceſſionen ordiniret man unterſchiedliche Marſchalle, die mit verdeckten An- geſichtern und mit ſchwartz uͤberzogenen Mar- ſchalls-Staͤben, theils die Hochfuͤrſtlichen Manns- Perſonen, theils das Hochfuͤrſtliche Frauenzim- mer, theils auch die anderen Corpora und Diviſio- nen der Proceſſion fuͤhren. Nachdem ein Trauer- Zug ſehr weitlaͤufftig iſt, aus vielen Abtheilungen beſtehet, oder nicht, nachdem ſind auch mehr oder wenigere Marſchaͤlle dabey. Uber die Marſchaͤlle ſind bey ſolennen Proceſſionen auch noch beſon- dere Herolde, in ihren Herolds- und Trauer-Habit, mit ihren Herolds-Staͤben, an welche Floͤhre ge- bunden, ingleichen eigene Ceremonien-Meiſter, welche allenthalben die Ceremonien reguliren, und inſonderheit den Leichbegleitern die Plaͤtze und Si-
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Von Leich-Begaͤngn. u. Begraͤbniſſen.
Unterſchied, unter der Wache, die in dem Gemache
iſt, in welchem die Koͤnigliche oder Fuͤrſtliche Lei-
che niedergeſetzt wird, und unter der Wache auſ-
ſerhalb des Gemachs. jene geſchiehet von hoͤ-
hern Perſonen, dieſe aber von geringern.
§. 13. Auf fremden Fuͤrſtlichen Grentzen wer-
den die Leichen nebſt den Comitat der darzu gehoͤrt,
mit einer ſolennen Rede angenommen, und wider
biß an die andern Grentzen begleitet, auch der gan-
tze Zug Fuͤrſtlichen Gebrauch nach bedienet; Auf
die Annehmungs-Rede wird von einen andern
unter deſſen Direction die Abfuͤhrung der Hoch-
fuͤrſtlichen Leiche geſchiehet, wieder eine Gegen-
Rede zu halten.
§. 14. Bey den Proceſſionen ordiniret man
unterſchiedliche Marſchalle, die mit verdeckten An-
geſichtern und mit ſchwartz uͤberzogenen Mar-
ſchalls-Staͤben, theils die Hochfuͤrſtlichen Manns-
Perſonen, theils das Hochfuͤrſtliche Frauenzim-
mer, theils auch die anderen Corpora und Diviſio-
nen der Proceſſion fuͤhren. Nachdem ein Trauer-
Zug ſehr weitlaͤufftig iſt, aus vielen Abtheilungen
beſtehet, oder nicht, nachdem ſind auch mehr oder
wenigere Marſchaͤlle dabey. Uber die Marſchaͤlle
ſind bey ſolennen Proceſſionen auch noch beſon-
dere Herolde, in ihren Herolds- und Trauer-Habit,
mit ihren Herolds-Staͤben, an welche Floͤhre ge-
bunden, ingleichen eigene Ceremonien-Meiſter,
welche allenthalben die Ceremonien reguliren, und
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/335>, abgerufen am 22.11.2024.
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