krumm genug ansehen sollen, wenn sie Streitig- keiten mit einander haben, jene aber schlagen ein- ander ein zehntausend Mann nach den andern todt, und mahlen einander in den Krieges-Manifesten auf das schwärzeste ab, hingegen, wenn etwas un- ter ihnen vorgehet so das Ceremoniel betrifft, so ist von nichts als von Freundschaffts-Bezeugun- gen, Glückwünschungen, Freude über des andern Wohlstand, und Betrübniß über des andern trau- rige Zufälle zu hören.
§. 16. Obschon einige Ceremonien, wie ich in den vorhergehenden angeführet, über die maßen veränderlich, weil sie von dem Willen der Regen- ten dependiren, und von mancherley Umständen gelencket werden, so kan man doch dieses nicht von allen sagen, inmaßen einige durch die Fundamen- tal-Gesetze des Reichs, durch die Pacta Conventa, durch die von den Regenten mit den Reichs- Ständen errichtete Capitulationen und durch an- dre öffentliche Tractaten so fest etablirt und ange- ordnet, daß ein grosser Herr vor sich, ohne die Ein- willigung des dritten, der hierbey mit interessirt, nicht das geringste zu ändern vermag, ja es wür- den manche dencken, daß die Pfeiler des Reichs gerührt und bewegt würden, wenn einige von der- gleichen Ceremonien solten verändert, oder gar aufgehoben werden.
§. 17. Uber die Fundamental-Gesetze des Reichs werden auch noch viel Ceremoniel-Puncten in den Friedens-Schlüssen, in den Allianzen, in den
Ehe-
I. Theil. I. Capitul.
krumm genug anſehen ſollen, wenn ſie Streitig- keiten mit einander haben, jene aber ſchlagen ein- ander ein zehntauſend Mann nach den andern todt, und mahlen einander in den Krieges-Manifeſten auf das ſchwaͤrzeſte ab, hingegen, wenn etwas un- ter ihnen vorgehet ſo das Ceremoniel betrifft, ſo iſt von nichts als von Freundſchaffts-Bezeugun- gen, Gluͤckwuͤnſchungen, Freude uͤber des andern Wohlſtand, und Betruͤbniß uͤber des andern trau- rige Zufaͤlle zu hoͤren.
§. 16. Obſchon einige Ceremonien, wie ich in den vorhergehenden angefuͤhret, uͤber die maßen veraͤnderlich, weil ſie von dem Willen der Regen- ten dependiren, und von mancherley Umſtaͤnden gelencket werden, ſo kan man doch dieſes nicht von allen ſagen, inmaßen einige durch die Fundamen- tal-Geſetze des Reichs, durch die Pacta Conventa, durch die von den Regenten mit den Reichs- Staͤnden errichtete Capitulationen und durch an- dre oͤffentliche Tractaten ſo feſt etablirt und ange- ordnet, daß ein groſſer Herr vor ſich, ohne die Ein- willigung des dritten, der hierbey mit intereſſirt, nicht das geringſte zu aͤndern vermag, ja es wuͤr- den manche dencken, daß die Pfeiler des Reichs geruͤhrt und bewegt wuͤrden, wenn einige von der- gleichen Ceremonien ſolten veraͤndert, oder gar aufgehoben werden.
§. 17. Uber die Fundamental-Geſetze des Reichs werden auch noch viel Ceremoniel-Puncten in den Friedens-Schluͤſſen, in den Allianzen, in den
Ehe-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0034"n="10"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi> Theil. <hirendition="#aq">I.</hi> Capitul.</hi></fw><lb/>
krumm genug anſehen ſollen, wenn ſie Streitig-<lb/>
keiten mit einander haben, jene aber ſchlagen ein-<lb/>
ander ein zehntauſend Mann nach den andern todt,<lb/>
und mahlen einander in den Krieges-<hirendition="#aq">Manifeſt</hi>en<lb/>
auf das ſchwaͤrzeſte ab, hingegen, wenn etwas un-<lb/>
ter ihnen vorgehet ſo das <hirendition="#aq">Ceremoniel</hi> betrifft, ſo<lb/>
iſt von nichts als von Freundſchaffts-Bezeugun-<lb/>
gen, Gluͤckwuͤnſchungen, Freude uͤber des andern<lb/>
Wohlſtand, und Betruͤbniß uͤber des andern trau-<lb/>
rige Zufaͤlle zu hoͤren.</p><lb/><p>§. 16. Obſchon einige <hirendition="#aq">Ceremoni</hi>en, wie ich in<lb/>
den vorhergehenden angefuͤhret, uͤber die maßen<lb/>
veraͤnderlich, weil ſie von dem Willen der Regen-<lb/>
ten <hirendition="#aq">dependi</hi>ren, und von mancherley Umſtaͤnden<lb/>
gelencket werden, ſo kan man doch dieſes nicht von<lb/>
allen ſagen, inmaßen einige durch die <hirendition="#aq">Fundamen-<lb/>
tal-</hi>Geſetze des Reichs, durch die <hirendition="#aq">Pacta Conventa,</hi><lb/>
durch die von den Regenten mit den Reichs-<lb/>
Staͤnden errichtete <hirendition="#aq">Capitulation</hi>en und durch an-<lb/>
dre oͤffentliche <hirendition="#aq">Tractat</hi>en ſo feſt <hirendition="#aq">etabli</hi>rt und ange-<lb/>
ordnet, daß ein groſſer Herr vor ſich, ohne die Ein-<lb/>
willigung des dritten, der hierbey mit <hirendition="#aq">intereſſi</hi>rt,<lb/>
nicht das geringſte zu aͤndern vermag, ja es wuͤr-<lb/>
den manche dencken, daß die Pfeiler des Reichs<lb/>
geruͤhrt und bewegt wuͤrden, wenn einige von der-<lb/>
gleichen <hirendition="#aq">Ceremoni</hi>en ſolten veraͤndert, oder gar<lb/>
aufgehoben werden.</p><lb/><p>§. 17. Uber die <hirendition="#aq">Fundamental-</hi>Geſetze des Reichs<lb/>
werden auch noch viel <hirendition="#aq">Ceremoniel-Punct</hi>en in den<lb/>
Friedens-Schluͤſſen, in den <hirendition="#aq">Allianz</hi>en, in den<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Ehe-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[10/0034]
I. Theil. I. Capitul.
krumm genug anſehen ſollen, wenn ſie Streitig-
keiten mit einander haben, jene aber ſchlagen ein-
ander ein zehntauſend Mann nach den andern todt,
und mahlen einander in den Krieges-Manifeſten
auf das ſchwaͤrzeſte ab, hingegen, wenn etwas un-
ter ihnen vorgehet ſo das Ceremoniel betrifft, ſo
iſt von nichts als von Freundſchaffts-Bezeugun-
gen, Gluͤckwuͤnſchungen, Freude uͤber des andern
Wohlſtand, und Betruͤbniß uͤber des andern trau-
rige Zufaͤlle zu hoͤren.
§. 16. Obſchon einige Ceremonien, wie ich in
den vorhergehenden angefuͤhret, uͤber die maßen
veraͤnderlich, weil ſie von dem Willen der Regen-
ten dependiren, und von mancherley Umſtaͤnden
gelencket werden, ſo kan man doch dieſes nicht von
allen ſagen, inmaßen einige durch die Fundamen-
tal-Geſetze des Reichs, durch die Pacta Conventa,
durch die von den Regenten mit den Reichs-
Staͤnden errichtete Capitulationen und durch an-
dre oͤffentliche Tractaten ſo feſt etablirt und ange-
ordnet, daß ein groſſer Herr vor ſich, ohne die Ein-
willigung des dritten, der hierbey mit intereſſirt,
nicht das geringſte zu aͤndern vermag, ja es wuͤr-
den manche dencken, daß die Pfeiler des Reichs
geruͤhrt und bewegt wuͤrden, wenn einige von der-
gleichen Ceremonien ſolten veraͤndert, oder gar
aufgehoben werden.
§. 17. Uber die Fundamental-Geſetze des Reichs
werden auch noch viel Ceremoniel-Puncten in den
Friedens-Schluͤſſen, in den Allianzen, in den
Ehe-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/34>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.