Archiv p. 177, daß mit dem letzten Burggrafen zu Leißnick Hugone, der Anno 1538. verstorben. Schild und Helm, Pantzer, Kragen, Schwerdt Spieß und Messer, sammt aller ritterlichen Wehr und Zierde dieses löblichen Geschlechts gantz und gar aufgehoben, in das Grab geworffen, und zu- gleich mit ihm eingescharret worden, zu einer An- zeigung daß nunmehr dieses herrliche, alte, edle und hochlöbliche Geschlecht gantz dahin wäre.
§. 42. Der Schild, Helm und Siegel werden zwar zubrochen, und ins Grab geworffen, nichts desto weniger aber werden ein anderweitiges Schild, Helm, Commandir-Stab und Fahne in der Kirche, wo das Begräbniß ist an unterschie- denen Orten zum Andencken angehefftet. An an- dern Orten ist die lobwürdige Gewohnheit, damit den Nachkommen das Gedächtniß des Wapens nicht entzogen werden möge, daß auf das Grab- mahl das Wapen verkehrt eingehauen, und der Schild gleichfalls verkehrt aufgehängt wird.
§. 43. Wenn die Unterthanen vor ihre Landes- Regenten sehr viel Liebe und Devotion gehabt, so hegen sie auch vor Dero Gräber eine besondere Hochachtung, und verehren sie, wie sonderlich aus der alten Historie bekandt ist, auf mancherley Art und Weyse. Jnsonderheit ist die Veneration des Römisch Catholischen Pöbels gegen die Päbste so groß, daß man öffters ihre Gräber verbauen muß, weil sich täglich viel Leute finden, welche daselbst auf den Knien liegen, und ihr Gebeth abstatten,
und
I. Theil. XVIII. Capitul.
Archiv p. 177, daß mit dem letzten Burggrafen zu Leißnick Hugone, der Anno 1538. verſtorben. Schild und Helm, Pantzer, Kragen, Schwerdt Spieß und Meſſer, ſammt aller ritterlichen Wehr und Zierde dieſes loͤblichen Geſchlechts gantz und gar aufgehoben, in das Grab geworffen, und zu- gleich mit ihm eingeſcharret worden, zu einer An- zeigung daß nunmehr dieſes herrliche, alte, edle und hochloͤbliche Geſchlecht gantz dahin waͤre.
§. 42. Der Schild, Helm und Siegel werden zwar zubrochen, und ins Grab geworffen, nichts deſto weniger aber werden ein anderweitiges Schild, Helm, Commandir-Stab und Fahne in der Kirche, wo das Begraͤbniß iſt an unterſchie- denen Orten zum Andencken angehefftet. An an- dern Orten iſt die lobwuͤrdige Gewohnheit, damit den Nachkommen das Gedaͤchtniß des Wapens nicht entzogen werden moͤge, daß auf das Grab- mahl das Wapen verkehrt eingehauen, und der Schild gleichfalls verkehrt aufgehaͤngt wird.
§. 43. Wenn die Unterthanen vor ihre Landes- Regenten ſehr viel Liebe und Devotion gehabt, ſo hegen ſie auch vor Dero Graͤber eine beſondere Hochachtung, und verehren ſie, wie ſonderlich aus der alten Hiſtorie bekandt iſt, auf mancherley Art und Weyſe. Jnſonderheit iſt die Veneration des Roͤmiſch Catholiſchen Poͤbels gegen die Paͤbſte ſo groß, daß man oͤffters ihre Graͤber verbauen muß, weil ſich taͤglich viel Leute finden, welche daſelbſt auf den Knien liegen, und ihr Gebeth abſtatten,
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I. Theil. XVIII. Capitul.
Archiv p. 177, daß mit dem letzten Burggrafen
zu Leißnick Hugone, der Anno 1538. verſtorben.
Schild und Helm, Pantzer, Kragen, Schwerdt
Spieß und Meſſer, ſammt aller ritterlichen Wehr
und Zierde dieſes loͤblichen Geſchlechts gantz und
gar aufgehoben, in das Grab geworffen, und zu-
gleich mit ihm eingeſcharret worden, zu einer An-
zeigung daß nunmehr dieſes herrliche, alte, edle und
hochloͤbliche Geſchlecht gantz dahin waͤre.
§. 42. Der Schild, Helm und Siegel werden
zwar zubrochen, und ins Grab geworffen, nichts
deſto weniger aber werden ein anderweitiges
Schild, Helm, Commandir-Stab und Fahne
in der Kirche, wo das Begraͤbniß iſt an unterſchie-
denen Orten zum Andencken angehefftet. An an-
dern Orten iſt die lobwuͤrdige Gewohnheit, damit
den Nachkommen das Gedaͤchtniß des Wapens
nicht entzogen werden moͤge, daß auf das Grab-
mahl das Wapen verkehrt eingehauen, und der
Schild gleichfalls verkehrt aufgehaͤngt wird.
§. 43. Wenn die Unterthanen vor ihre Landes-
Regenten ſehr viel Liebe und Devotion gehabt, ſo
hegen ſie auch vor Dero Graͤber eine beſondere
Hochachtung, und verehren ſie, wie ſonderlich aus
der alten Hiſtorie bekandt iſt, auf mancherley Art
und Weyſe. Jnſonderheit iſt die Veneration des
Roͤmiſch Catholiſchen Poͤbels gegen die Paͤbſte ſo
groß, daß man oͤffters ihre Graͤber verbauen muß,
weil ſich taͤglich viel Leute finden, welche daſelbſt
auf den Knien liegen, und ihr Gebeth abſtatten,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 326. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/350>, abgerufen am 22.11.2024.
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