Wilheimen, George Ernsten und Poppone den Fürsten der Grafschafft Henneberg, wegen künffti- ger Landes- und Erb-Folge aufgerichtet worden. S. Spangenbergs Hennebergische Chronica L. 5. C. 53. p. 272, und Höhns Coburgische Chronica l. 2. p. 181. Zu diesem Pacto gab die Angrentzung Gelegenheit, weil beyderseits Hochfürstlichen Her- ren Contrahenten Oerter, Ländereyen und Herr- schafften zu Francken, mehr als an einem Orte zu- sammen stiessen, wie sie denn auch vor ein paar hundert Jahren beysammen gewesen.
§. 7. Diese Erb-Verbrüderungen wurden von den sämmtlichen Fürstlichen Contrahenten be- schwohren, und pflegten auch wohl die Chur- und Fürstlichen Personen selbst den Eyd der Treue ein- ander vorzuhalten, welchen sie nachgehends mit aufgereckten Fingern leisteten. Die Formul des Gelübdes war folgende: Was wir der Vereini- gung halber, wie sie ietzt allhier auf diesen Tag unter uns allen beschlossen, verbriefet und versiegelt ist, unter einander abgeredet und gelobet haben, das wollen wir stets sest und unverbrüchlich auch ge- treulich halten; So wahr uns GOTT helffe durch JEsum CHristum unsern HErrn.
§. 8. Diese Erb-Vereinigungen wurden von Zeit zu Zeit verneuert, und persönliche Zusammen- künffte dieserhalben benennt, und ausgeschrieben. Jn den Bey-Abschieden erörterte man auch folgende Puncte: (1) Wie es mit den Ausschreiben zur Re- novation der Erb-Vereinigungen und Erb-Ver-
brüde-
Von Buͤndniſſen.
Wilheimen, George Ernſten und Poppone den Fuͤrſten der Grafſchafft Henneberg, wegen kuͤnffti- ger Landes- und Erb-Folge aufgerichtet worden. S. Spangenbergs Hennebergiſche Chronica L. 5. C. 53. p. 272, und Hoͤhns Coburgiſche Chronica l. 2. p. 181. Zu dieſem Pacto gab die Angrentzung Gelegenheit, weil beyderſeits Hochfuͤrſtlichen Her- ren Contrahenten Oerter, Laͤndereyen und Herr- ſchafften zu Francken, mehr als an einem Orte zu- ſammen ſtieſſen, wie ſie denn auch vor ein paar hundert Jahren beyſammen geweſen.
§. 7. Dieſe Erb-Verbruͤderungen wurden von den ſaͤmmtlichen Fuͤrſtlichen Contrahenten be- ſchwohren, und pflegten auch wohl die Chur- und Fuͤrſtlichen Perſonen ſelbſt den Eyd der Treue ein- ander vorzuhalten, welchen ſie nachgehends mit aufgereckten Fingern leiſteten. Die Formul des Geluͤbdes war folgende: Was wir der Vereini- gung halber, wie ſie ietzt allhier auf dieſen Tag unter uns allen beſchloſſen, verbriefet und verſiegelt iſt, unter einander abgeredet und gelobet haben, das wollen wir ſtets ſeſt und unverbruͤchlich auch ge- treulich halten; So wahr uns GOTT helffe durch JEſum CHriſtum unſern HErrn.
§. 8. Dieſe Erb-Vereinigungen wurden von Zeit zu Zeit verneuert, und perſoͤnliche Zuſammen- kuͤnffte dieſerhalben benennt, und ausgeſchrieben. Jn den Bey-Abſchieden eroͤrteꝛte man auch folgende Puncte: (1) Wie es mit den Ausſchreiben zur Re- novation der Erb-Vereinigungen und Erb-Ver-
bruͤde-
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Von Buͤndniſſen.
Wilheimen, George Ernſten und Poppone den
Fuͤrſten der Grafſchafft Henneberg, wegen kuͤnffti-
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S. Spangenbergs Hennebergiſche Chronica L. 5.
C. 53. p. 272, und Hoͤhns Coburgiſche Chronica
l. 2. p. 181. Zu dieſem Pacto gab die Angrentzung
Gelegenheit, weil beyderſeits Hochfuͤrſtlichen Her-
ren Contrahenten Oerter, Laͤndereyen und Herr-
ſchafften zu Francken, mehr als an einem Orte zu-
ſammen ſtieſſen, wie ſie denn auch vor ein paar
hundert Jahren beyſammen geweſen.
§. 7. Dieſe Erb-Verbruͤderungen wurden von
den ſaͤmmtlichen Fuͤrſtlichen Contrahenten be-
ſchwohren, und pflegten auch wohl die Chur- und
Fuͤrſtlichen Perſonen ſelbſt den Eyd der Treue ein-
ander vorzuhalten, welchen ſie nachgehends mit
aufgereckten Fingern leiſteten. Die Formul des
Geluͤbdes war folgende: Was wir der Vereini-
gung halber, wie ſie ietzt allhier auf dieſen Tag unter
uns allen beſchloſſen, verbriefet und verſiegelt iſt,
unter einander abgeredet und gelobet haben, das
wollen wir ſtets ſeſt und unverbruͤchlich auch ge-
treulich halten; So wahr uns GOTT helffe
durch JEſum CHriſtum unſern HErrn.
§. 8. Dieſe Erb-Vereinigungen wurden von
Zeit zu Zeit verneuert, und perſoͤnliche Zuſammen-
kuͤnffte dieſerhalben benennt, und ausgeſchrieben.
Jn den Bey-Abſchieden eroͤrteꝛte man auch folgende
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 463. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/487>, abgerufen am 22.11.2024.
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